Do 18 Mai 2006
Zuschüsse für Kleinunternehmen
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Rechnungswesen , OrganisationBereits seit 2005 gibt es seitens der AUVA Zuschüsse zur Entgeltgeltfortzahlung auch bei Erkrankung eines Dienstnehmers. Leider ist diese Unterstützung noch immer viel zu wenig bekannt und wird in vielen Fällen nicht genutzt.
So gehts:
Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern erhalten bereits ab dem 11.Tag des Krankenstandes eines Mitarbeiters die Hälfte des weitergezahlten Entgeltes inklusive Sonderzahlungen, von der AUVA erstattet - und zwar für maximal 42 Kalendertage.
Die Abwicklung erfolgt durch die AUVA, bei der auch der Kostenersatz beantragt werden muss. Der Antrag kann erst nach erfolgter Auszahlung des Entzgelts gestellt werden und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Name und Adresse des Dienstgebers und des Betriebes
- Name und Versicherungsnummer des erkrankten Dienstnehmers
- die Arbeitsverhinderung muss durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden
- Rechtsgrundlage, Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung inkl. der Angabe, ob Anspruch auf Sonderzahlung besteht
- Beginn des Dienstverhätnisses und Angabe, ob für die Entgeltfortzahlung das Arbeitsjahr oder das Kalenderjahr anzuwenden ist.
Der Antrag an die AUVA muss innerhalb von drei Jahren nach dem Beginn des Entgeltfortzahlungsanspruches gestellt werden.
Hier finden Sie das Antragsformular > > >