Do 26 Apr 2007
Zusatzversicherung der gewerblichen Sozialversicherung
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Tatort FamilieUnternehmer, die Mitglied der Wirtschaftskammer sind, sind automatisch bei der SVA sozialversichert, bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Ausser den Pflichtbeiträgen gibt es auch hier die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschliessen.
Taggeldversicherung
Eine längere Krankheit kann mitunter finanzielle Schwierigkeiten bringen, wenn die Mitarbeit des Betriebsinhabers ausfällt. Durch den Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung kann dieses Risiko reduziert werden.
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit erhält man aus der Zusatzversicherung Kranken- oder Taggeld gezahlt. Hinsichtlich der Meldung der Arbeitsunfähigkeit sind besondere Fristen einzuhalten. Die Leistungen aus der Zusatzversicherung sind als betriebliche Einkünfte zu versteuern.
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Voraussetzungen
Personen, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem GSVG krankenversichert sind, können bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres für ihre Person eine Zusatzversicherung abschließen.
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Beginn
Die Zusatzversicherung beginnt grundsätzlich mit dem Monatsersten nachdem der Antrag bei der SVA eingelangt ist. Nur wenn der Antrag innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Verständigung über den Eintritt der Pflichtversicherung bei der SVA einlangt, beginnt über ausdrücklichen Wunsch die Zusatzversicherung mit dem Beginn der Pflichtkrankenversicherung.
Die Zusatzversicherung endet
- mit dem Ende der Pflichtversicherung,
- durch eine Austrittserklärung zum Letzten eines Kalendermonats,
- durch Ausschluss seitens der SVA, wenn die Beiträge zur Zusatzversicherung für mehr als drei aufeinander folgende Monate ganz oder teilweise rückständig sind.
Kosten
Für die Zusatzversicherung sind gesonderte Beiträge zu entrichten, die in voller Höhe als “Betriebsausgaben” steuerlich absetzbar sind. Der Beitrag ist durch die Satzung festzusetzen und beträgt ab 01.04.2007 2,5 Prozent der Beitragsgrundlage, von der die Krankenversicherungsbeiträge berechnet werden.
Infoblatt der SVA mit den Details als pdf
[Quelle: www.sozialversicherung.at]