Tagelang hörten wir auf allen Kanälen, dass in den Niederlanden eine todkranke Frau in einer Fernsehshow ihre Organe verlost. Nun hat sich das Ganze als Fake herausgestellt - als schlechter Scherz.

Erst kurz bevor die angeblich todkranke Frau ihre Entscheidung mitteilen sollte, lüftete Lodiers das Geheimnis. Er forderte die Holländer auf, die Fragestunde im niederländischen Parlament zu nutzen und die Politiker zu fragen, was sie an der Organ- Spendesituation in Holland verändern wollten. Während der Sendung konnten Zuschauer anrufen und ein Formular anfordern, das sie als zukünftigen Spender ausweist.

Die drei tatsächlich kranken Kandidaten spielten bis zum Schluss überzeugend mit und gaben sich bei der “Enttarnung” sehr erleichtert.

[Quelle: www.orf.at]

Im Zuge der ganzen Debatten im Vorfeld dieser Sendung wurde ich auf etwas aufmerksam, was mir bisher nicht bewusst geworden war:

In Österreich gilt jeder als Spender (sobald er verstorben ist), ausser er hat eine Widerpsruchserklärung in der Tasche.

Laut österreichischem Krankenanstaltengesetz ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen (§ 62 a KAKuG). Der Gesetzgeber hat sich zur sogenannten „Widerspruchsregelung“ entschlossen, das heißt, wenn man einer Organentnahme nach dem Tod nicht zustimmt, muss man dies klar artikulieren (im Gegensatz zur „Zustimmungsregelung“ beispielsweise in Deutschland).

Zum einen sollte man ein Schriftstück mitführen (z.B. bei den Ausweispapieren) aus dem die Ablehnung Organe zu spenden, klar hervorgeht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich in
das „Widerspruchsregister gegen Organspende“ eintragen zu lassen. Dieses Widerspruchsregister wird vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) EDVunterstützt
seit 1.1.1995 geführt. Ein entsprechendes Widerspruchsformular kann beim ÖBIG telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Diese Eintragung im Widerspruchsregister kann umgekehrt jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.

Vor einer Organentnahme wird über diese zentrale Kartei eine allfällige Ablehnung der Organspende von Transplantationsteams rund um die Uhr abgefragt. Zu dieser Vorgehensweise haben sich alle österreichischen Transplantationszentren verpflichtet.