Fr 2 Nov 2007
Wer darf sich Coach nennen?
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Organisation , MarketingIn letzter Zeit hatte ich öfter mal gehört: “Nein, Coach dürfen wir uns nicht nennen! Das ist ausschliesslich den Lebens- und Sozialberatern vorbehalten!”
Und war ehrlich gesagt nicht nur verblüfft, sondern auch ein wenig sauer ob dieser Arroganz. Denn ich bin seit 2001 Coach - aber kein Lebens- und Sozialberater. Und ich würde mich schön bedanken, wenn meine hart verdiente Bezeichnung für mein reglementiertes Gewerbe der Unternehmensberater plötzlich nicht mehr gültig wäre.
Ja, ich verwende den Begriff “Coaching” in meiner Werbung nicht gerne - nahezu gar nicht, Trotzdem stehe ich dazu (und auch drauf), dass ich Coach bin. Also bin ich mal ein wenig recherchieren gegangen und habe dazu ein eindeutiges Statement gefunden, von jemandem, der es wissen muss - nämlich von der WKO und dem Gewerbeamt. Und in diesem Servicedokument heisst es wörtlich:
“Der abstrakte Begriff “Coaching” für sich allein kann frei verwendet werden - nicht jedoch in Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist.”
Weiter wird ausgeführt, dass z.B. im Bereich Sport, körperlicher Fitness oder schulischem Lernen der Begriff Coach völlig frei verwendet werden kann, da hier eine nichtgewerbliche freie Tätigkeit vorliegt.
Und - was für mich beinahe am Spannendsten war:
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anerkennung von Coaching-Ausbildungen bei coaching-Verbänden NICHT die Befugnis im Sinne einer Gewerbeberechtigung ersetzt! Coaching-Verbände sind Privatvereine und daher nicht berechtigt, Befugnisse für die Ausübung gesetzlich geregelter Berufe zu erteilen.
Denn genau das passiert leider sehr, sehr oft. Da werden teure Ausbildungen angeboten und die Teilnehmer in dem Glauben gelassen, dass sie dann quasi eine Berufsberechtigung hätten. Was so nicht richtig ist und teure Strafen (bis zu 3.600,00 Euro) nach sich ziehen kann.
November 2nd, 2007 at 20:11
Hi, da hast du richtig recherchiert. Bei der Wahl einer Coachingausbildung sollte man zwar in erster Linie auf den Referentenmix und deren Erfahrung bzw. Ruf in der Branche achten - aber in zweiter Linie ist auch ein Knackpunkt, ob die WKO bei einer Gewerbeanmeldung auch die Bezeichnung “Coaching” erlaubt oder eben nicht. Die volle Bezeichnung bei den Unternehmensberatern lautet beispielsweise: “Unternehmensberatung, eingeschränkt auf qualifiziertes Personalmanagement und Coaching”. Übrigens: Die WIFI-Coachingausbildungen sind übrigens von der WKO anerkannt. Sicherlich ein Zufall…
LG
Andreas
November 3rd, 2007 at 04:11
zufälle gibts….
ich find diese ganzen gewerbescheine mit “eingeschränkt auf…..” irgendwie seltsam. weil doch in der praxis kein mensch die ganze lange “wurscht” angibt, sagt. und damit wird’s für den kunden/konsumenten sowieso nicht prüfbar, wer was darf/kann/soll etc.
November 3rd, 2007 at 11:11
Darf ich mich dann eigentlich Lerncoach nennen? Immerhin habe ich eine Brain-Gym Ausbildung abgeschlossen und diese Kinesiologierichtung beschäftigt sich ja mit Balancen für “besseres Sehen” “besseres Hören” etc. also Dinge, die ich als Schüler unbedingt brauche. Dann hab ich auch noch Kybernetic gemacht - wieder was mit Lernen und Suggestopädie - wos um die Lerntypen geht.
Oder bin ich Kinesiologischer Coach oder bin ich nix!
*schmunzelnde” Grüße
Birgit
November 3rd, 2007 at 12:11
@ birgit
“Coach für körperliche und energetische Ausgewogenheit”
würde das rechtlich korrekt heissen mit deinem gewerbeschein oder
“Leichter Lernen Coach”
für die reinen schulischen Belange
das erste passt NIE auf eine visitenkarte - also vergiss das gleich wieder *gg*
das zweite klingt gar nicht so übel….