In letzter Zeit hatte ich öfter mal gehört: “Nein, Coach dürfen wir uns nicht nennen! Das ist ausschliesslich den Lebens- und Sozialberatern vorbehalten!”

Und war ehrlich gesagt nicht nur verblüfft, sondern auch ein wenig sauer ob dieser Arroganz. Denn ich bin seit 2001 Coach - aber kein Lebens- und Sozialberater. Und ich würde mich schön bedanken, wenn meine hart verdiente Bezeichnung für mein reglementiertes Gewerbe der Unternehmensberater plötzlich nicht mehr gültig wäre.

Ja, ich verwende den Begriff “Coaching” in meiner Werbung nicht gerne - nahezu gar nicht, Trotzdem stehe ich dazu (und auch drauf), dass ich Coach bin. Also bin ich mal ein wenig recherchieren gegangen und habe dazu ein eindeutiges Statement gefunden, von jemandem, der es wissen muss - nämlich von der WKO und dem Gewerbeamt. Und in diesem Servicedokument heisst es wörtlich:


“Der abstrakte Begriff “Coaching” für sich allein kann frei verwendet werden - nicht jedoch in Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist.”

Weiter wird ausgeführt, dass z.B. im Bereich Sport, körperlicher Fitness oder schulischem Lernen der Begriff Coach völlig frei verwendet werden kann, da hier eine nichtgewerbliche freie Tätigkeit vorliegt.

Und - was für mich beinahe am Spannendsten war:
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anerkennung von Coaching-Ausbildungen bei coaching-Verbänden NICHT die Befugnis im Sinne einer Gewerbeberechtigung ersetzt! Coaching-Verbände sind Privatvereine und daher nicht berechtigt, Befugnisse für die Ausübung gesetzlich geregelter Berufe zu erteilen.

Denn genau das passiert leider sehr, sehr oft. Da werden teure Ausbildungen angeboten und die Teilnehmer in dem Glauben gelassen, dass sie dann quasi eine Berufsberechtigung hätten. Was so nicht richtig ist und teure Strafen (bis zu 3.600,00 Euro) nach sich ziehen kann.