Immer wieder tauchen Fragen auf im Zusammenhang mit der Meldung der Umsatzsteuer. Ist sie nun monatlich oder doch vielleicht nur einmal im Quartal abzugeben? Hier die Antwort:

Grundsätzlich müssen Unternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als € 100.000 bei rechtzeitiger Vorauszahlung keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Durch die Änderungen der Wertgrenzen ergibt sich jedoch ab 1.1.2007 folgende Rechtslage:

  • bis € 22.000 Jahresumsatz - Kleinunternehmer oder bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung quartalsweise Voranmeldung
  • € 22.000 bis € 30.000 Jahresumsatz - Kleinunternehmer oder bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung monatliche Voranmeldung
  • über € 30.000 Jahresumsatz - kein Kleinunternehmer, jedenfalls monatliche Voranmeldung

Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde zwar von 22.000 € auf 30.000 € (für Umsätze ab 1.1.2007), aber einige damit zusammenhängende Regelungen wurden bisher nicht angepasst. Also Achtung - auch wenn’s leicht verwirrend sein sollte.