Mi 14 Nov 2007
Wann ist ein Gewerbe ein Gewerbe?
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , OrganisationImmer wieder kommt es zu Unklarheiten, Missverständnissen, wenn es um die Gewerbeberechtigung geht. Daher heute der Versuch, Licht ins Dunkel der Gewerbeanmeldung zu bringen.
Welche Tätigkeiten unterliegen dem Gewerberecht?
Das ist die erste und wohl wichtigste Frage, die Sie sich stellen müssen. Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit finden Sie dazu immer die aktuellsten Informationen. Unter anderen heisst es:
Der Geltungsbereich der Gewerbeordnung umfasst alle gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten, sofern nicht gesetzlich verboten oder ausdrücklich ausgenommen. Verboten ist z.B. Drogenhandel, ausdrücklich ausgenommen sind etwa die Land- und Forstwirtschaft oder der Bergbau. Vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sind aber selbstständige Berufe, die durch andere Gesetze geregelt sind (z. B. Ärzte, Apotheker, Notare etc.).
Die Gewerbeordnung 1994 kennt Tätigkeiten, für die der Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen muss und solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes zu erstatten.
Liste freier Gewerbe
Liste reglementierter Gewerbe
Egal, in welcher Liste Sie Ihre Tätigkeit finden - einen aktiven Gewerbeschein brauchen Sie immer! Der Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten liegt ausschliesslich in den Voraussetzungen zur Anmeldung. Wenn Sie ein Gewerbe ruhend gemeldet haben, gilt die Gewerbebeerechtigung so lange nicht, bis Sie sie wieder aufleben lassen.
Zu Verwechslungen kommt es immer wieder, weil es eben einige Tätigkeiten gibt, die Sie als sogenannter “Neuer Selbständiger” oder “Freiberufler” ausüben können. Dazu benötigen Sie keinen Gewerbeschein, sind also auch kein Gewerbetreibender, unterliegen nicht der WKO. Aber kaum einer weiss, welche Tätigkeiten hier gemeint sind.
Freie Berufe sind Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Dentisten, Ärzte, Künstler, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Zivilingenieure. Diese unterliegen eigenen Kammern und eigenen Regelen bzw. Gesetzen. Zur Ausübung eines freien Berufes benötigt man keinen Gewerbeschein.
Informationen zu den Neuen Selbständigen Berufen (das ist etwas ganz anderes als eine gewerbliche Tätigkeit!) finden Sie hier:
der Neue Selbständige
Darunter fallen z.B. Autoren, Gutachter, Vortragende, Psychotherapeuten.