Zentrales GewerberegisterFür jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung. Und das grundsätzlich ab der ersten aktiven Handlung. Also z.B. auch schon, wenn Sie ein Inserat aufegeben, in dem Ihre neue Tätigkeit beworben wird.

Was heisst nun aber “gewerbliche Tätigkeit”?

Gewerbsmässigkeit ist gegeben, wenn Sie eine Tätigkeit selbständig, regelmässig und in Ertragsabsicht durchführen wollen.

So ist es gesetzlich definiert - achten Sie dabei auf “Ertragsabsicht” und “durchführen wollen“.
Die sehr häufig benutzte Bemerkung “Ich verdien ja noch nichts damit” oder “Kommt ja ohnehin noch nichts raus dabei” gilt demnach also nicht!

Als selbständig gilt eine Tätigkeit in erster Linie dann, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird. Auch hier gilt nicht “Ich arbeite ja nur auf Provision - bin nur Vermittler”. Denn dem Provisonszahlenden gegenüber arbeiten Sie “auf eigene Rechnung” - Sie sind der Empfänger.

Als regelmässig ausgeübt gilt eine Tätigkeit dann, wenn angenommen wird, dass die Tätigkeit wiederholt wird oder die Tätigkeit üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt. Als Wiedeerhlung gilt schon das zweite Mal! Und wenn “das erste Mal” ein Auftrag ist, der sich auf ein ganzes Werk bzw. Projekt bezieht, fällt das bereits unter “längere Zeit”.

“In Ertragsabsicht” bedeutet schlicht und einfach, dass Sie damit Geld verdienen wollen. Und das fängt bereits damit an, dass Sie in Ihre Webseite z.B. Google Adwords einbauen. Wozu sonst als zum Geldverdienen machen Sie es?

Nicht in die Gewerbeordnung fallen selbständige Berufe wie Arzt, Apotheker, Notar, Landwirt und die sogenannten “Neuen Selbständigen” wie Physiotherapeuten oder Vortragende. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Tägigkeit eine Gewerbeberechtigung erfordert, wenden Sie sich am besten an die nächstgelegene Stelle der Wirtschaftskammer. Dort erhalten Sie kostenlos und umfassend Auskünfte dazu.

Alle Gewerbeberechtigungen sind im zentralen Gewerberegister erfasst - eine Kontrolle daher jederzeit auch online und schnell möglich. Seit 1996 verfügt Österreich - übrigens als erstes europäisches Land - über ein bundesweit abfragbares zentrales Gewerberegister, das mittlerweile als Datendrehscheibe für gesetzlich übertragene Verständigungspflichten der Gewerbebehörden genutzt wird und eine Schnittstelle zum Firmenbuch betreibt.
mehr Infos dazu
Die Onlineabfrage ist zwar kostenpflichtig, allerdings einfach über Ihre Telefonrechnung abzurechnen und billig. Hier eine Liste der Anlaufstellen, wo eine Online-Abfrage möglich ist:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit