Do 5 Jan 2006
Schon mal das “undisclosed recipient” oder “verborgene Empfänger” in einer Emailadresse bemerkt? Sieht doch irgendwie dubios aus, oder nicht?
Immer wieder landen Emails in meinem Postfach mit dieser Adresse im Feld “An:”. Und immer wieder kann ich nur den Kopf schütteln darüber. Weil es höchst seltsam aussieht und dabei doch so einfach zu vermeiden wäre.
Wie entsteht der Eintrag “undisclosed recipient” im Adressfeld einer Email?
Sehen wir uns mal den Massenversand mit einem herkömmlichen Emailprogramm genauer an:
Wenn Sie ein- und dieselbe Email an viele Empfänger gleichzeitig versenden wollen, sollten Sie auf keinen Fall jede Empfängeradresse als direkten Adressaten einsetzen. Denn damit entsteht die unangenehme Endlos-Liste, mit der jede einzelne Email offen dargelegt ist und von jedem Empfänger ausgelesen werden kann. Besser ist es also, jeden Empfänger als BCC einzutragen. BCC heisst “blind carbon copy”, was bedeutet, dass der Adressat versteckt bleibt. Nur in der selbst erhaltenen Email ist die betreffende Adresse sichtbar. Für alle anderen Empfänger bleibt sie versteckt - eben blind.
So weit so gut. Jetzt haben Sie aber noch immer keine Adresse, die im “An”-Feld steht. Richtig? Ihr Emailprogramm zwingt Sie auch nicht, eine direkte “An”-Adresse einzutragen. Wenn BCC’s vorhanden sind, genügt das. Wenn Sie also nun auf “Absenden” klicken, geht die Email raus - ohne Probleme. Und genau jetzt setzt die Software - quasi der Form halber - eine allgemeine “An”-Adresse ein. Eben “undisclosed recipient” oder “verborgene Empfänger”. Je nachdem, welche Sprache Ihr Emailprogramm intern spricht.
In Zeiten, in denen Massenemails (auch Bulk genannt) von vielen Mailservern und Mailprogrammen als Spamschutz bereits geblockt werden, ist das gar nicht schön. Sie wollen doch, dass die Empfänger Ihre Email auch erhalten. Dann setzen Sie doch bitte ab heute in das Feld “An” Ihre eigene Emailadresse ein! Die braucht nicht versteckt zu bleiben.
Sieht doch gleich besser aus!
Januar 5th, 2006 at 08:01
Also Sie Tante sind es ja schon mal überhaupt nicht.
Aber lasse ich Sie nooch ein wenig träumen.
Januar 5th, 2006 at 09:01
Hallo MC Winkel!
Retourkutsche zu meinem Kommentar auf Ihre geplante Übernahme von “Wetten dass….”? Siehe http://myblog.go-wow.de/feindliche-ubernahme-von-wetten-dass.html#comments
Musste ich wohl rechnen damit.
P.S.: btw - ich vermisse das rechtlich vorgeschriebene Impressum auf Ihrem Weblog http://www.whudat.de . Könnte teuer werden - würde empfehlen, nachzubessern. Dieser Rat ist gratis. Ob er auch umsonst ist, liegt bei Ihnen…
Januar 5th, 2006 at 10:01
Bin verwundert. MC als Sensibelchen? Oder mangelts an Humor, Niveau…?
Januar 5th, 2006 at 11:01
http://www.whudat.de/impressum.php
Januar 5th, 2006 at 12:01
Das hat zwar alles überhaupt nichts mit dem Artikel zu tun, aber was soll’s….
@ Spisek
Dass eine Impressum-Seite vorhanden ist, heisst noch lange nicht, dass sie auch alle Kriterien erfüllt, um rechtlich als Impressum zu gelten.
Siehe:
http://alles-internet.com/blog/artikel/impressumpflicht/
Januar 5th, 2006 at 12:01
Augen auf beim Eierkauf, Irina!
Außerdem: Mir Latte, ob irgendwas irgendwelche Kriterien erfüllt. MC Winkel ist einfach zu geil für Kriterien.
Bekannt sind Ihre Blogs nicht, aber es gibt ja Referer und Trackbax, nech!?
Januar 6th, 2006 at 03:01
Wir haben 500 Leute gefragt, wegen dieser Impressumsgeschichte… 500 Meinungen kamen dabei heraus.
Diese hier gefiel mir am besten:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum.php?we_objectID=340
Zitat:
Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?
Nein. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.
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Wat stimmt denn nu?
Januar 6th, 2006 at 06:01
Ich zitiere ebenfalls:
“Das deutsche TDG unterteilt hierbei in geschäftsmäßig und gewerblich. Die Geschäftsmäßigkeit ist in der Regel schon dadurch gegeben, dass die Seite dauerhaft im Netz zu finden ist und regelmäßig gepflegt wird. Das bedeutet, dass praktisch jede dauerhaft im Netz verfügbare Seite Impressumspflichtig ist. Der Unterschied, zur gewerblichen Seite ergibt sich nur aus dem Umfang des Impressums.”
Ausserdem hier der Link auf den Text des TDG:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/teledienstgesetz/allgemein.php
Beachte dabei §2(1):
” Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations -und Kommunikationsdienste,….”
- I n f o r m a t i o n s - ist dabei für mich das Schlagwort. Denn demnach fallen _alle_ Weblogs drunter, egal welchen Inhaltes.
Klar lässt sich mit einem guten Anwalt und einer entsprechenden Rechtschutzversicherung (die ihn bezahlt) damit spekulieren, dass man sich rauswindet.
Aber mal ehrlich: zahlt sich das aus?
Januar 6th, 2006 at 15:01
Wie seit Ihr denn drauf?
So kurz im neuen Jahr und schon das “Gefieder gespreizt”
Januar 7th, 2006 at 02:01
Über den Sinn, bzw. die Notwendigkeit einer Rechtschutzversicherung wird in der Tat bereits diskutiert, wenn auch aus speziellerem Grunde:
http://lumma.de/eintrag.php?id=2393
“(…) Das bedeutet, dass praktisch jede dauerhaft im Netz verfügbare Seite Impressumspflichtig ist. Der Unterschied, zur gewerblichen Seite ergibt sich nur aus dem Umfang des Impressums.”
Sehen Sie, das meinte ich mit “500 Meinungen”.
Es wirft ein trauriges Licht auf den Gesetzgeber, wenn Gesetze geschaffen werden, die selbst Juristen überfordern. Durch diese Gummiparagraphen werden in 1. Linie Möglichkeiten geschaffen, den (unbequemen?) Bürger zu verunsichern und möglichst abzuzocken. Ich möchte damit nichts zu tun haben und nehme meine Angebote eher aus dem Netz, als diesen Unsinn mitzumachen und damit - wenn auch indirekt - zu unterstützen.
Januar 7th, 2006 at 09:01
@ Acid
Die Argumente kann ich nachvollziehen. Und doch frage ich mich, was denn sooo wehtut daran, wenn man ein rechtsgültiges Impressum auf seine Webseiten stellt. Ich gehe mal grundsätzlich von Leuten aus, die nicht böswillig was zu verbergen haben. Sondern die einfach nur ihre Seiten ins Netz stellen.
- Schämt man sich dafür? Wozu macht man’s dann?
- Hat man Angst, virtuell überfallen zu werden? Dafür kann man sich rüsten.
- Will man anonym Frust abladen? Das erleichtert auch nicht.
Oder was ist sonst der Grund?
Und wie ein Impressum aussehen muss - ach gott, dann fragen Sie nicht 500 Leute, die es selbst nicht genau wissen. Lesen Sie einfach meinen Artikel. Da finden Sie Erklärungen, Links und mehr - und das mit rechtlichem Hintergrund. Es gehört zu meinem Job, das zu wissen und ich hafte in Österreich meinen Kunden gegenüber sogar dafür. Für DE haben mir andere Spezialisten bereits jede Menge Material gegeben.
Soo schwer kann’s doch wirklich nicht sein, oder?
Januar 7th, 2006 at 18:01
Anonym Frust abladen?
Ich habe eine .net und eine .de-Domain, ein kurzer Blick bei denic reicht, um meinen Klarnamen, meine Adresse und meine Telefonnummer herauszufinden. Genau deswegen finde ich es überflüssig, für jeden Spaßvogel, der zu Klingelstreichen aufgelegt ist (ob nun on- oder offline), noch ein großes Schild zu malen.
“böswillig was zu verbergen haben” - jeder, der auf ein Minimum an Privatsphäre wert legt, hat Ihrer Meinung nach etwas zu verbergen?
Im Zweifelsfall reicht eine Mail. Vermutlich hat der Gesetzgeber, der für diese Nötigungen verantwortlich ist, die Funktionen des Internets nicht ganz begriffen. Dass dieser Verdacht nicht ganz unberechtigt ist, zeigen einige Urteile in Bezug auf Links.
Indem ich mich diesem Unsinn beuge, billige ich solche Fehltritte.
Januar 8th, 2006 at 10:01
Nein, ich wollte nur Gründe suchen, weil ich generell ein Verständnisproblem habe mit
“jeder, der auf ein Minimum an Privatsphäre wert legt,”
Meine fünf Jahre aktives Internet und vorher noch einige Zeit die “grünen Bretter” im Usenet haben mich gelehrt, dass man hier nicht privat sein kann! Das kommt mir vor, als würde sich jemand splitterfasernackt in seinen Vorgarten stellen, der an einer vielbefahrenen Strasse liegt und sagen: “Was wollt Ihr denn? Ich bin doch hier zu Hause.”
Juli 4th, 2006 at 08:07
[…] verwenden Sie kein “undisclosed recipients” - “nicht offengelegte Empfänger” Wenn Sie aus Ihrem eigenen Emailprogramm die Mails an Ihre KUnden versenden, beachten Sie unbedingt, dass jeder Empfänger einzeln diese Email erhält und seine Adresse nicht in einer offenen Liste verpackt ist bzw. als Empfänger womöglich dieses dubiose “undisclosed recipients” aufscheint. Wie das zu vermeiden ist, lesen Sie hier => […]