Schon lange kein Geheimnis mehr - die 16% Umsatzsteuer in Deutschland müssen erhöht werden. Nun ist es fix und ab 1.1.2007 gültig. Hier die Auswirkungen für uns als österreichische Unternehmen:

Ab 1.1.2007 wird also auch in Deutschland der Regelsteuersatz angehoben - von 16% auf 19%. Der ermässigte Steuersatz von 7% bleibt unverändert.

Nun werden Sie fragen, was das mit uns in Österreich zu tun hat. Hier einige Hinweise, die wichtig werden könnten:

  • Bei Lieferverträgen, die vor dem 1.9.2006 abgeschlossen wurden, können Sie als Käufer verlangen, dass diese Erhöhung den Endpreis nicht beeinträchtigt. Dass also der Verkäufer das “schlucken” muss. Das ist nur dann für Sie wichtig, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Bei neuen Verträgen darauf achten, dass Sie Preisangaben netto erhalten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • In Ihrem Buchhaltungsprogramm muss der neue Steuerschlüssel angelegt bzw. der alte angepasst werden.

Es wird immer wichtiger, beim Einkauf unbedingt Ihre UST-ID (Sie wissen schon, die Nummer mit dem ATU voran) bekannt zu geben. Denn damit erhalten Sie - wenn auch der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist und eine UID-Nummer hat - die Rechnung mit dem reinen Netto-Preis fakturiert.

Fragen dazu bitte in meinem Kundenforum.