Was ist die UID-Nummer? Wo bekommt man sie? Wozu braucht man sie? Hier die Antworten darauf.

Was bedeutet UID-Nummer?

UID = Umsatzsteuer Identifikations Nummer

Die UID hat bei Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU (Binnenmarkt) Bedeutung. Sie ist dann notwendig, wenn Sie als Unternehmer Waren in ein anderes Land der EU liefern oder Waren aus einem anderen Mitgliedstaat erwerben.

Bitte erkunden Sie rechtzeitig UID sowie Firma, Name und Anschrift Ihrer EU-Geschäftspartner - vor allem dann, wenn Sie längerfristige Geschäftsbeziehungen eingehen wollen.

Nennen auch Sie Ihrem EU-Geschäftspartner neben Ihrer UID immer Ihre Firmendaten laut derzeitiger Registrierung bei Ihrem Finanzamt. Bitte achten Sie dabei stets darauf, dass diese Daten (Name, Firma, Anschrift) mit den im UID-Vergabebescheid ausgewiesenen Angaben voll identisch sind. Kontrollieren Sie deshalb auch die Daten Ihres Bescheides sofort nach Erhalt und teilen Sie eventuelle Schreibfehler oder Unrichtigkeiten Ihrem Umsatzsteuer-Finanzamt umgehend mit.

Der Grund: Ihre UID ist in der UID-Datenbank der österreichischen Finanzverwaltung mit Namen und Anschrift Ihres Umsatzsteuer-Abgabenkontos verbunden. Änderungen im Namen, Firmenwortlaut oder in der Anschrift sind unverzüglich Ihrem Umsatzsteuer-Finanzamt bekannt zu geben.

Weichen die Daten, die Sie Ihrem Geschäftspartner mitgeteilt haben, von den Daten Ihres Umsatzsteuer-Abgabenkontos ab, wird Ihr Lieferer aus einem anderen Mitgliedstaat keine Gültigkeitsbestätigung nach Stufe 2 erhalten können, wenn er Ihre UID überprüfen lässt. Mit der Gültigkeitsbestätigung kann die Unternehmereigenschaft Ihres Geschäftspartners nachgewiesen werden, was wiederum eine der Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist.

Wozu braucht man die UID-Nummer?

Die UID gilt nur für den unternehmerischen Bereich. Erwirbt ein Privater Waren in einem anderen Mitgliedstaat - etwa im Rahmen einer Auslandsreise -, so benötigt er keine UID. Er darf sie auch nicht vorweisen, wenn er zwar als Unternehmer über eine UID verfügt, aber die Waren privat erwirbt. Die Waren bleiben mit der ausländischen Umsatzsteuer belastet (”Ursprungslandprinzip”).

Mit der Angabe einer UID gibt der Abnehmer zu erkennen, dass er steuerfrei einkaufen will und der Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat der Besteuerung unterliegt. Zum Beispiel bestimmt bei Vermittlungs- und Beförderungsleistungen die Verwendung einer bestimmten UID des Leistungsempfängers auch den Ort der Leistung.

Wo erhält man seine UID-Nummer?

Jede UID besteht aus einem zweistelligen Länderkennzeichen sowie 8-12 weiteren Stellen. In Österreich wird jeden umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bereits mit Vergabe der allgemeinen Steuernummer auch eine UID-Nummer zugeteilt. Wenn Sie noch kein dementsprechendes Schreiben haben, genügt ein Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter am Finanzamt, um sie anzufordern.

Deutschland ist noch nicht ganz soweit. Hier muss immer noch eigens angesucht werden. Hier finden Sie die Anleitung dazu.

Rechte und Pflichten, die mit der UID verbunden sind:

  • Wenn sich der belieferte Unternehmer mit einer gültigen UID ausweist, kann der Lieferer seine Waren im Binnenmarkt grundsätzlich steuerfrei in ein anderes EU-Mitgliedsland liefern.
  • Als Erwerber sind Sie verpflichtet - anstelle der bisherigen Einfuhrumsatzsteuer, die anlässlich der Einfuhr der Ware an das Zollamt zu entrichten war - Erwerbsteuer an das Umsatzsteuer-Finanzamt zu entrichten.
  • Als Lieferer müssen Sie vierteljährlich eine Zusammenfassende Meldung über Ihre innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Warenbewegungen bei Ihrem Umsatzsteuer-Finanzamt abgeben.
  • Die Gültigkeit der Firmendaten eines Geschäftspartners können Sie in einem EU-weiten Bestätigungsverfahren überprüfen lassen.

Wie überprüft man die UID-Nummer?

Sie sind generell verpflichtet, als Lieferer die UID-Nummer Ihres Geschäftspartners zu überprüfen. Die Richtigkeit einer UID kann ausschließlich vom Central Liaison Office (C.L.O.) in Wien überprüft werden. Ihr Umsatzsteuer-Finanzamt ist nicht zuständig!

Central Liaison Office (C.L.O.)
Erdbergstraße 192-196
A-1030 WIEN

Bürozeiten: Montag bis Freitag 7.30 - 18 Uhr
Telefon: 0810/005310 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)
Fax: 0810/005012 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)

Die Anfragen können entweder telefonisch, mit Telefax oder schriftlich gestellt werden. Bei Ihrem Finanzamt liegt dazu auch ein eigenes Antragsformular (U 16) auf, das Sie beliebig oft vervielfältigen können.

Was die Anfrage enthalten muss:

* Für Stufe 1: die eigene UID, den eigenen Namen (Firma) und die eigene Anschrift sowie die in einem anderen Mitgliedstaat vergebene UID.
* Für Stufe 2: neben den obigen Angaben auch Name und Anschrift des ausländischen Inhabers der angegebenen UID.

Die Bestätigung wird in jedem Fall schriftlich - per Post oder per Telefax - erteilt und ist vom Anfragenden als Beleg aufzubewahren. Trifft die UID des Anfragenden nicht zu, wird die Anfrage mit den Worten “Die UID des Anfragenden ist nicht gültig!” zurückgewiesen.

Lautete die Antwort auf Ihre Anfrage “Die UID ist nicht gültig!”, kontaktieren Sie bitte Ihren Geschäftspartner und überprüfen Sie mit ihm, ob Sie die Stellen seiner UID richtig angegeben haben. Vor allem bei Anfragen in Stufe 2 müssen Sie dem C.L.O. die Daten Ihres Geschäftspartners so bekannt geben, wie sie bei dessen Finanzverwaltung zum Zwecke des Bestätigungsverfahrens gespeichert sind. Die Daten der handelsrechtlichen Registrierung oder der Aufdruck auf den Geschäftspapieren können davon abweichen.

Welche Daten die Ungültigkeitserklärung einer UID ausgelöst haben, darf Ihnen aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden.

Online-Validierung einer UID-Nummer ist entweder über Ihren Zugang zu FinanzOnline möglich oder auf dieser Webseite:
Online-Validierung