Passen Sie bitte auf, wenn Sie sich ein Foto machen lassen, das Sie auf Ihrer Firmenwebseite verwenden wollen! Auch wenn Sie selbst auf einem Foto drauf sind, gehört das Bild respektable die Rechte daran nicht Ihnen!

In Deutschland gab es bereits ein diesbezügliches Urteil, das zu Gunsten des Fotografen ausging:
Urteil aus Dezember 2006

Mir selbst ist es vor kurzem ähnlich ergangen - nein, abgemahnt noch nicht. Ich brauchte Passfotos - solche, wie sie ja jetzt bei uns in Österreich Pflicht sind für den neuen Pass. Die, auf denen man aussieht, als wäre man bereits in der Verbrecherkartei. Ich besprach mit der Fotografin, dass ich auch ein anders Foto gleich mitmachen lassen wollte. Ein “hübscheres” - eins, das ich für meine diversen Internetseiten und Forenprofile verwenden wollte.

Mir wurde erklärt, dass ich dann zusätzlich 30,00 Euro zahlen müsste. Dafür würde ich das “schönere” Bild dann aber auch auf CD bekommen zum Veröffentlichen im Internet. Genau nachgefragt habe ich damals nicht. Und schriftlich geht auch nichts Detailliertes aus der Rechnung hervor. Wwenn ich ehrlich bin, haben wir in diesem Gespräch nicht eindeutig geklärt, ob ich das Bild nun so einsetzen dürfte, wie ich es mir vorstellte. Oder ob die Fotografin nur ein “normales” Veröffentlichen gemeint hatte. Was ist schon “normal”?

Wenn ich nun das betreffende Urteil lese (auch hier wurde das gleiche Urteil kommentiert), kommen mir einige Zweifel. Da lasse ich mich vom Profi fotografieren, weise auf den Einsatz im Internet hin, zahle doppelt und bin mir damit sicher, die Rechte an meinem Bild zu haben. Schliesslich habe ich ja auch in Zeiten ohne Internet meine Passfotos kopiert, woanders verwendet als vielleicht ursprünglich gedacht usw. Irgendwie war ich bisher immer der Meinung, ein Bild von mir würde auch wirklich mir gehören.

Nun sieht das aber ganz anders aus. Die Rechte an diesem Bild verbleiben immer beim Fotografen - beim Urheber. Warum also sollte ich dann zum Profi gehen, um mich fotografieren zu lassen? In Zeiten der Handy-Kameras und billigen Digitalkameras gibt es schliesslich eine Menge anderer Möglichkeiten…..

Tut man (das Gericht) der Branche der Fotografen damit wirklich einen Gefallen? Bei der wachsenden “Laien-Konkurrenz” sollte man meiner Ansicht nach nicht auch noch die letzten zahlenden Kunden verunsichern und verärgern. Oder sehe ich das zu eng?