Sa 28 Jan 2006
Telefonieren im Auto
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Freizeit , Kommunikation , Tagesgeschehen (edit this)
Auch bei Kurz-Halt eines Autos gilt das Handy-Verbot - so stellte kürzlich das Oberlandesgericht Celle fest.
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gilt das Handy-Verbot beim Autofahren. Wer sich an dem Wort “Autofahren” aufhängt, hat nun eine eindeutige Gerichtsentscheidung dazu. Hier der Bericht aus dem aktuellen Newsletter der Deutschen Anwaltshotline:
Ein Autofahrer darf sein Handy auch dann nicht ohne die vorgeschriebene Freisprecheinrichtung benutzen, wenn er sein Fahrzeug kurzzeitig angehalten hat - etwa vor einer auf Rot geschalteten Ampel. Dies hat das Oberlandesgericht Celle (Az. 211 Ss 111/05) entschieden.
So wollte sich ein Hannoveraner Autofahrer in diesem Fall damit herausreden, dass er die Strecke häufiger fahre und ihm deshalb bekannt gewesen sei, wie lange die Rotphase gerade dieser Ampel dauern würde. Als dann sein Mobiltelefon klingelte, habe er sich abgeschnallt und den Anruf entgegen genommen, weil er ja wusste, noch genügend Zeit bis zum Weiterfahren zu haben.“Und wenn Sie Ihr Zeitgefühl in dieser Situation getäuscht hätte?” fragten die Richter. Das besondere Gefährdungspotential, das durch die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen beim Benutzen eines Mobiltelefons im fahrenden Auto entsteht, verschwindet nicht bei nur kurzfristigem Halten - ganz im Gegenteil. Nach dem Wortlaut der Straßenverkehrsordnung hätte der Mann sein Mobiltelefon im Auto dann - und nur dann! - benutzen dürfen, wenn das Fahrzeug an der Kreuzung beim Telefonieren sowohl gestanden hätte als auch der Motor ausgeschaltet gewesen wäre. Dass dies hier so der Fall war, hat der betroffene Autofahrer aber nicht dem Gericht vorgetragen. Und eine solche Darstellung wäre nach Meinung der Celler Richter auch recht lebensfremd gewesen.
Was für mich immer wieder faszinierend ist:
Trotz des nun schon jahrelang bestehenden Verbotes und den absolut niedrigen Preisen der einfachen Freisprecheinrichtungen (einfaches Kabel mit Ohrstecker und Mikro) sehe ich selbst immer wieder einige Autofahrer, die völlig ungeniert im Stadtverkehr rumkurven mit dem Handy am Ohr und nur einer Hand am Steuer. Ich selbst nutze sogar die Freisprecheinrichtung nur dann, wenn’s wirklich dringend zu sein scheint. Meist lass ich es läuten und rufe später zurück.
Übrigens noch ein Tipp für Webmaster:
Die Deutsche Anwaltshotline betreibt auch den Jura-Ticker. Hier wird der Service eines Newsfeeds angeboten, in dem laufend neue Urteile veröffentlicht werden, in verständliches Deutsch übersetzt. Einbau und Nutzung dieses Service ist kostenlos, die Aktualität täglich gegeben.
Januar 28th, 2006 at 09:01 e
Das Probelm ist, dass viele Leute garnicht wissen, oder wissen wollen, was in der der Straßenverkehrsordnung steht. Das betrifft leider nicht nur das Telefonieren.
Januar 28th, 2006 at 21:01 e
StVO - Dein unbekanntes Gesetzbuch
Hast Recht. Und auch wenn’s mir selbst nicht schmeckt - aber im Grunde ist die Forderung nach regelmässigen Zwischenprüfungen (sozusagen Auffrischungsimpfungen für die StVO)nur verständlich.
Januar 29th, 2006 at 03:01 e
Tzz, da müsst Ihr mal nach Rhodos kommen, Euch würden die Haare zu Berge stehen…:-)))
Januar 29th, 2006 at 09:01 e
Das Wissen, was in der StVO steht und das bewußte darüber hinweg setzen ist eine ganz andere Sache. Letzten haben sie im Fernsehen Polizisten, Bus- und Taxifahrer nach etwas “selteneren” Verkehrszeichen gefragt. Wenn das eine Prüfung zur Verlängerung des Führerscheines gewesen wäre, dann hätte sie alle den Schein abgeben müssen.
Januar 29th, 2006 at 09:01 e
Naja, wenn man ehrlich ist, kennt man das ja an sich selbst… Vieles ist einfach Routine geworden irgendwie und so richtig beschäftigt man sich erst damit, wenn man drauf gestupst wird, meist schmerzlich…
Besser als Reglementierung wäre, wenn man sich aus eigenem Antrieb von Zeit zu Zeit mit der Auffrischung der StVO beschäftigen würde… Eigenverantwortung.
Januar 29th, 2006 at 17:01 e
Sorry, das was sie an Verkehrschilder gezeigt wurden, waren durchaus gängige Schilder und wenn sogar Polizeibeamte passen müssen, dann sieht es, meiner Meinung nach, ziemlich finster aus.
Januar 29th, 2006 at 21:01 e
@ Tina:
Ich beschäftige mich grade damit - nicht ganz “aus eigenem” Antrieb. Eher aus dem Antrieb von Sohn Nr.1, der grad den Führerschein macht.
@ Wolf:
Muss Dir leider recht geben *schnief*, denn beim Übungsfahren hab ich so manches Mal nicht sagen können, was das für ein Schild ist. Was ich aber schon wusste: was ich wegen des Schildes tun darf und was nicht. Da passiert aber schon vieles auf der REaktionsebene, dass ein Bewusst-Machen nicht mehr so einfach ist.
Januar 30th, 2006 at 14:01 e
Auch wenn das jetzt nach Selbstbeweihräucherung klingt. Ich habe letztens mal so einen Fragebogen ausgefüllt, kann man online machen. Ich hätte zumindestens die schriftliche Prüfung bestanden.