So 26 Nov 2006
Strafzettel steuerlich absetzbar?
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Rechnungswesen (edit this)Jeder von uns hat schon mal einen Strafzettel bekommen - für Falschparken, Schnellfahren oder ähnliches. In einigen Fällen sind diese Strafen auch steuerlich absetzbar. Aber Vorsicht - es liegt sehr viel auch im Ermessen der Finanz, ob diese Betriebsausgabe anerkannt wird.
Mein Tipp:
Auf jeden Fall den Zahlungsbeleg aufheben und die Umstände, die dazu führten, dokumentieren.
Wenn das Verkehrsdelikt geringfügig ist und nur selten vorkommt, ausserdem auch nachweislich betrieblich veranlasst war, bestehen gute Chancen. Typische Beispiele sind Entladen in zweiter Spur, (Falsch)Parken auf vermeintlichem Kundenparkplatz, Überziehen der Parkzeit. Es darf kein grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers vorliegen und die Fälle dürfen sich nicht häufen.
Beispiele:
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Ein Arzt bekam eine Strafe als Betriebsausgabe verweigert, als er mit 140 km/h nachweislich zu einem Herzpatieten gefahren war. Also auf den ersten Blick betrieblich veranlasst. Auf den zweiteen Blick aber grob fährlässig, weil er ohne Blaulicht (Warnsignal) so schnell war und damit andere Strassenteilnehmer gefährdet hatte.
- Ein Strafmandat wurde anerkannt, das auf Grund des Überschreitens der Parkzeit ausgestellt war. Der Unternehmer konnte nachweisen, dass er nur ein paar Minuten zu spät von einem Kunden wieder zum Fahrzeug gekommen war.
Wichtig für eine steuerliche Anerkennung ist ausserdem,ob die entsprechende Fahrt auch wirklich in Ihrem Fahrtenbuch eingetragen ist!