Wie werden die Kosten für eine Domain oder die Erstellung einer Firmen-Homepage steuerlich behandelt? Dabei kommt es immer wieder zu Fragen. Hier die Antwort darauf:

Die Anschaffungskosten für den Erwerb einer Domain-Adresse (die manchmal ganz schön hoch sein können) sind im Regelfall zu aktivieren und sind nicht abnutzbar (daher keine laufende Abschreibung!). Die laufenden Kosten sind allerdings sofort absetzbar.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten für eine Homepage sind zu aktivieren und auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Die laufende Wartung der Homepage stellt Erhaltungsaufwand dar und ist sofort absetzbar. Wesentliche Verbesserungen oder Erweiterungen sind wiederum als Herstellungsaufwand zu aktivieren und auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben.