Mi 28 Jun 2006
steuerfreie Gehaltserhöhung
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Rechnungswesen , Organisation , Tatort Geld (edit this)Allgemein bekannt und dennoch zu wenig genutzt - der steuerfreie Gehaltsteil, der in eine Zukunftsvorsorge umgewandelt werden kann. So einfach geht`s:
Motivation mit 300,- EUR, Steuern optimieren und die Zukunft absichern.
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Gehaltserhöhungen sind nicht die einzige Möglichkeit, gute Mitarbeiter zu motivieren. Die betriebliche Zukunftsvorsorge (§3 Abs. 1 Zi 15 EStG) ist eine vorteilhafte Alternative, die Ihrem Unternehmen bis zu 50 % weniger kostet und Ihren Mitarbeitern deutlich verbesserte Vorteile bringt. Zahlungen von bis zu EUR 300,-pro Arbeitnehmer und Jahr sind als Betriebsaufwand in voller Höhe steuerlich absetzbar. Ausserdem ersparen Sie sich sämtliche Lohnnebenkosten. Zusätzliche ASVG-Beiträge werden nicht eingehoben. Und Ihr Mitarbeiter? Er geniesst durch diese Zuwendung Steuervorteile und kann wählen, ob er die Zuwendung als lebenslange Privatpension oder als einmaliges Kapital ausbezahlt haben möchte.
Die Vorteile auf einen Blick: für das Unternehmen: |
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für den Mitarbeiter: |
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Damit Zahlungen für die Zukunftssicherung Ihrer Mitarbeiter gemäss § 3 Abs. 1 Zi 15 EStG steuerfrei bleiben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Auch als Gehaltsumwandlung möglich: Es besteht auch die Möglichkeit, in Form einer Gehaltsumwandlung die Vorteile der Zukunftssicherung zu nutzen. Somit kommt es zu keiner zusätzlichen Belastung für das Unternehmen. Im Gegenteil: auf Grund der Einsparung von Einzige Voraussetzung: |
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