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Ab 1.1.2008 wird ein Fahrtenbuch, das mit einer Excel-Tabelle geführt wird, nicht mehr anerkannt. Nein, nicht nur Excel ist passe, auch alle anderen Programme, die ein nachträgliches Ändern der Daten zulassen.

Anerkannt wird nur mehr das händisch geführte Fahrtenbuch oder eines, das mit einer besonderen Software erstellt wurde.

Also am besten wieder die Liste, das Buch direkt ins Auto (z.B. Handschuhfach) und per Hand immer sofort mitschreiben!

Der Nationalrat beschloss im Dezember 2007 eine umfangreiche Novelle zur GewO. Schwerpunkt der Änderungen ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Damit werden vor allem vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen für in einem EWR/EU-Staat niedergelassene Unternehmer in Österreich erleichtert. Um eine Umgehung des in Österreich für das jeweilige Gewerbe geforderten Befähigungsnachweises zu vermeiden, muss der Dienstleister vor der erstmaligen Ausübung eines reglementierten Gewerbes in Österreich unter Anschluss bestimmter Unterlagen eine schriftliche Anzeige beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erstatten. Diese Anzeige ist bei wiederholter Tätigkeit jährlich zu erneuern.

Des Weiteren sieht die Novelle insbesondere folgende Änderungen der Gewerbeordnung vor:

  • Strafrechtliche Verurteilung wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiterurlaubs- und –abfertigungsgesetz sowie wegen organisierter Schwarzarbeit sind neue Ausschlussgründe von der Gewerbeausübung.
  • Einführung eines geschützten Gütesiegels Meisterbetrieb, dessen nähere Ausgestaltung durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit erfolgt.
  • Ergänzung der bestehenden Regelung betreffend Werbeveranstaltungen; diese sind der Behörde anzuzeigen, den Konsumenten sind bestimmte Informationen zu erteilen und es dürfen im Rahmen von Werbeveranstaltungen keine Bestellungen entgegengenommen werden.
  • Erweiterung und Verschärfung der Bestimmungen gegen Alkoholmissbrauch („Komatrinken“):
      Verbot der Abgabe und des Ausschankes alkoholischer Getränke an Jugendliche, wenn diesen nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen der Genuss von Alkohol verboten ist.
      Um das Alter der Jugendlichen festzustellen, müssen die Gewerbetreibenden die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte verlangen.
      Auf dieses Verbot ist an geeigneter Stelle der Betriebsräume durch Anschlag hinzuweisen.
      Zuwiderhandlungen sind mit Mindestgeldstrafe vom € 180,– und Höchstgeldstrafe von € 3.600,– zu ahnden.
  • Für Immobilientreuhänder wird eine verpflichtende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von mindestens € 100.000,– pro geschädigtem Vertragspartner eingeführt.
  • Umfangreiche Neuregelung der Bestimmungen betreffend „Geldwäscherei“.

Die von der EU beschlossene Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wurde mit der UWG Novelle 2007 umgesetzt und ist mit 12.12.2007 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die unlauteren Geschäftspraktiken werden im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern in der EU harmonisiert.
  • Der Begriff der guten Sitten wird durch die Bezeichnung „unlautere Geschäftspraktiken“ ersetzt und die Generalklausel des § 1 UWG in einen B2B (Business to Business)- und B2C (Business to Consumer)-Bereich geteilt.
  • Wettbewerbsverstöße zwischen Unternehmern sind nur dann unlauter, wenn eine nicht nur unerhebliche Beeinflussung des Wettbewerbs (Spürbarkeit) vorliegt.
  • Die unlauteren Geschäftspraktiken werden insbesondere in aggressive und irreführende Geschäftspraktiken unterteilt.
  • Eine „schwarze Liste“ von jedenfalls verbotenen Tatbeständen ist als Anhang zum UWG enthalten, welche in der ganzen EU gilt.
  • Auch das Verhalten im nachvertraglichen Bereich, also z.B. die Hinderung an einer Vertragskündigung kann gegenüber Verbrauchern unlauter sein.
  • Vom Verbot der irreführenden Werbung wird bei Verwechslungsgefahr auch die unzulässige Werbung mit fremden Kennzeichen wie z.B. Marken sowie das Nichteinhalten eines Verhaltenskodex erfasst, zu dem sich der Unternehmer verpflichtet hat.
  • Weiters bestehen unter Berücksichtigung der Beschränkungen des Kommunikationsmediums bei einer Aufforderung zum Kauf gegenüber Verbrauchern, also der Nennung des Produktes und des Preises, Informationspflichten schon in der Werbung, insbesondere über Name und Anschrift des Unternehmens, den Preis sowie allfälliger Zustellkosten und besonderer Rücktrittsrechte.
  • Schließlich stellen auch Verstöße gegen andere Informationspflichten wie insbesondere nach Konsumentenschutzgesetz oder E-Commerce-Gesetz eine irreführende Geschäftspraktik nach § 2 UWG dar.

Besonders gefallen hat mir auf den ersten Blick die Aufforderung, bereits in der Werbung den Namen des Unternehmens nennen zu müssen. Allerdings ist mir auf den zweiten Blick aufgefallen, dass die Formulierung “bei einer Aufforderung zum Kauf gegenüber Verbrauchern, also der Nennung des Produktes und des Preises” wieder sehr viel Spielraum offen lässt.

Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen.
In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW lt. EKR 063 und 064) sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR 732 - 733 und 744 - 747) anzugeben.

In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude lt. EKR 030 - 037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070) und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen.

Näheres ist dem österreichischen Einheitskontenrahmen (EKR) zu entnehmen, der samt Erläuterungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung steht.
Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet.

Angeraten ist daher, bereits ab der ersten Buchung für 2008 die entsprechenden Aufwände und Erträge gesondert zu erfassen. So sparen Sie sich und Ihrem Buchhalter nachträgliche Rechenarbeit.

Weihnachten ist…..
wenn aus Nacht Tag wird,
aus Enttäuschung Zuversicht
und aus Trauer Freude.

Weihnachten ist…..
wenn aus Warten Erfüllung wird,
aus Kälte Wärme
und aus Streit Versöhnung.

Weihnachten ist…..
wenn aus Einsamkeit Gemeinschaft wird,
aus Krankheit Heilung
und aus Mühsal Lohn.

Weihnachten ist…..
wenn aus Hass Liebe wird,
aus Verzweiflung Hoffnung
und aus Ungewissheit Gewissheit.

(Autor: Hans Dieter Mairingen)

Just an dem Tag, an dem Google Gründer Larry Page seine Freundin heiratet, geht bei Google selbst das Licht aus….

Licht aus auch bei Google

Grund dafür ist die Aktion „Licht aus“ als Startsignal für ambitionierte heimische Klimapolitik. Umweltschutz-Organisationen, darunter Greenpeace, haben an die Bürger in der Schweiz, Österreich und Deutschland appelliert, am 8. 12, anlässlich des “Weltklimatages”, um 20.00 Uhr, für 5 Min. das Licht auszuschalten.

Details dazu und die offizielle Pressemeldung von Greenpeace finden Sie hier =>

Mit 1.Juli 2008 tritt die Neuberechnung der NOVA (Normverbrauchsabgabe) bei Neufahrzeugen in Kraft. Sie soll ein weiterer Schritt in eine ökologische Zukunft sein und ein Beitrag zum Klimaschutz. Schliesslich ist Österreich eins der Schlusslichter, wenn’s um die Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolles geht.

Die Neugestaltung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beispielsweise greift viel zu kurz und ist zur ökologischen Alibi-Handlung verkommen.” sagt bereits jetzt Alexander Egit, Geschäftsführer von Greenpeace CEE.

Schauen wir mal genauer hin:

Neuberechnung:

Der Endpreis für einen neuen Wagen wird ab 1. Juli 2008 so berechnet:

    Nettopreis
    minus erfeilschtem Nachlass
    plus Nova und Co2-Strafzahlung,
    minus Förderung Partikelfilter,
    minus Bonus CO2, NOx oder Alternativantrieb,
    plus Mehrwertsteuer.

Es gibt also ein Monus/Malus-System, das auf Emmissionswerten beruht. Klingt ja ganz gut. Eins der Ziele sollte ja sein, die Unmenge an uralten gebrauchten Autos endlich von deer Strasse zu bringen.

Über diesen Link erhalten Sie Details bezüglich der KFZ-Typen:
Leitfaden über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Gewinner
der neuen Regelung sind Neuwagen, deren Kohlendioxid-Ausstoß unter 120 Gramm pro Kilometer liegt. Damit werden Kleinwagen wie Ford Fiesta, Citroen C2, Daihatsu Cuore, der neue Fiat 500, aber auch der Audi A3 1,9 Diesel um 360 Euro Nova-Bonus billiger. Weitere Gewinner sind Fahrzeuge mit Alternativantrieb wie Toyota Prius Hybrid oder Lexus RX 400 Hybrid. Für sie wird es einen Bonus in Höhe von 600 Euro geben.

Verlierer
hingegen sind Autos, deren Kohlendioxid-Ausstoß über 180 Gramm pro Kilometer liegt. Die Normverbrauchsabgabe wird um 30 Euro je zu viel ausgestoßenem Kohlendioxidgramm pro Kilometer erhöht. Bei einem Porsche 911 Carrera wäre das 2.050 Euro mehr, bei einem Kia Sportage 600 Euro mehr, bei einem BMW 325 i 450 Euro oder bei einem Mercedes V320 300 Euro mehr. Am meisten gekauft werden jedoch Autos, deren CO2-Ausstoß zwischen diesen beiden Werten liegt.

Finanzminister Molterer sprach von einem “sehr klaren Signal an die Industrie”, die darauf “richtig reagieren” werde. Mehreinnahmen aus der NoVA erwartet er nicht, sollte es doch zu Mehreinnahmen kommen, sollen diese dem Klimafonds zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem heutigen Stand würden rund 20 bis 25 Prozent der Fahrzeuge in den Genuss eines Bonus kommen, etwa 20 Prozent würden mit einem Malus belegt werden. Mit der Verschärfung der Emissionsgrenze ab 2010 wären es 40 Prozent - Lenkungseffekte noch nicht eingerechnet.

Hmmm, und wer zahlt die Zeit, die ein Händler jetzt pro Rechnung länger zum Schreiben/Rechnen braucht? Wie immer bleibt die Hauptlast der Mehrarbeit am Einzelhandel hängen.

Auch Motorräder unterliegen der NOVA - allerdings bezogen auf den Hubraum. Ich bin nun mehr als gespannt, wie sich das Bonus/Malus-System auf die einspurigen umlegen lässt……

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