Durch das Inkrafttreten des neuen UGB (Unternehmensgesetzbuch) ab 1.1.2007 haben sich auch einige rechtliche Bestimmungen geändert. Hier ein kurze Yusammenfassung, soweit sie das Impressum und die Signatur in Emails betreffen:

Alle ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Rechtsform auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, gewisse Angaben über ihr Unternehmen machen. Dabei ist es unerheblich, auf welchem technischen Weg die Geschäftsbriefe und Bestellscheine übermittelt werden. Daher sind auch Geschäfts-E-Mails von der Regelung erfasst. Zudem sind aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Angaben auch auf Websites anzuführen. Alle ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmer haben die Angaben laut UGB auf E-Mails und auf Websites anzuführen. Die jeweilige Rechtsform des Unternehmens ist dabei unerheblich. Die Angaben sind zusätzlich zu jenen nach E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz zu machen. Ihre WKO hält für Sie ein entsprechendes Merkblatt bereit!

Unternehmen, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind, müssen die Angaben laut UGB nicht vorsehen. Für diese Unternehmen sind jedoch vergleichbare Bestimmungen der Gewerbeordnung anwendbar.

Gewerbeordnung (§ 63 GewO)

Gewerbetreibende, die natürliche Personen (Menschen) und keine im Firmenbuch eingetragene Unternehmer sind, haben aufgrund einer entsprechenden Bestimmung in der Gewerbeordnung ebenso ihre E-Mails sowie ihre Webseiten mit bestimmten Offenlegungspflichten zu versehen. Namentlich geht es dabei darum, dass sie ihren

  • Namen sowie
  • den Standort der Gewerbeberechtigung

anzugeben haben. Für die Einhaltung dieser gewerberechtlichen Kennzeichnungsbestimmungen gelten dieselben Übergangsregelungen. Die Webseiten von solchen Gewerbetreibenden haben dem also bis spätestens 1.1.2010 zu entsprechen.

Alle Details dazu finden Sie in einem Merkblatt der WKO zusammengefasst - Login mit Ihrem PIN ist nötig: