Die österreichische Bundesregierung hat sich aktuell zum Ziel gesetzt, bei den Unternehmen 25 % der Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit gesetzlichen Informations- und Erklärungsverpflichtungen anfallen, einzusparen. Wir Wirtschaftstreuhänder wissen, dass die Entwicklung bei den Steuererklärungsformularen in den letzten Monaten und Jahren diesem Ziel diametral entgegen steht.

Ein besonders krasses Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die Neuauflage des Formulars E 6 (samt Ergänzungsformularen) für 2007 dar: Abgesehen davon, dass das bisherige Formular wesentlich erweitert worden ist, umfasst die der KWT im Entwurf vorliegende Ausfüllhilfe zu diesem Formular sage und schreibe 62 Seiten!

Als jüngster “Streich”, von dem die KWT vor kurzem eher zufällig Kenntnis erlangt hat, soll das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung (U 30) ab 2008 um zwei neue Felder ergänzt werden, in denen die Vorsteuern betreffend Kfz sowie betreffend Gebäude monatlich gesondert angegeben werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass die Information über die geplante Formularerweiterung für die notwendige Anpassung der Buchhaltungssoftware ab 1.1.2008 und die erforderlichen Vorkehrungen im Rechnungswesen sehr spät ergangen ist, liegt es auf der Hand, dass das “Herausfiltern” dieser Beträge aus der Buchhaltung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist und nach Ansicht der KWT eine unzumutbare Belastung für Unternehmer und für Wirtschaftstreuhänder darstellt.

Eine grundlegende Vereinfachung der Formulare ist daher unbedingt notwendig. Auf Initiative der KWT wird das BMF im 1. Quartal 2008 einen Arbeitskreis zum Umfang der Steuererklärungen einrichten. Ziel dieses Arbeitskreises, in dem auch Vertreter der KWT mitwirken werden, ist eine Vereinfachung der Steuererklärungsformulare. Es soll geprüft werden, inwieweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Reduktion des Erklärungsumfangs möglich ist.

[Quelle: www.kwt.or.at]