So 5 Mrz 2006
Gewährleistung im Internet - nicht existent?
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Verkauf (edit this)Viele Online-Händler scheinen zu glauben, dass sie sich nicht an die Gewährleistungpflicht halten müssen. Tatsache ist, sie gilt auch hier!
Für Händler besteht auch bei Online-Käufen Gewährleistungspflicht. Und die beträgt zwei Jahre bei beweglichen Gütern. Wer sich bei Mängeln der Ware davor zu drücken versucht, kann geklagt werden. Gerade über ebay verkaufte Artikel sollen meist an der Gewährleistung vorbeigeschleust werden. Aber auch billigste Preise bei Auktionen setzen die Gewährleistungspflicht nicht ausser Kraft.
Die Gewährleistung
…verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an – zunächst unbemerkt - hatte. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.
Die Gewährleistung gibt dem Käufer zwei Jahre Zeit, Mängel geltend zu machen. Dennoch heißt das nicht, das man die Reklamation auf die lange Bank schieben sollte. Sobald sich herausstellt, dass die Ware nicht einwandfrei ist, sollte man sich unverbindlich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Denn je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird es sein, die Ursache des Mangels festzustellen.
Bei allen Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast.
[rechtliche Quelle: ÖAMTC]