Mo 21 Aug 2006
Firmenname, Unternehmensbezeichnung - was ist erlaubt?
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Rechnungswesen , Organisation , Marketing (edit this)In fremde Rechte eingreifende Unternehmensbezeichnungen können Rechtsstreitigkeiten auslösen. Und da ab 2007 auch Kleinunternehmer unter gewissen Umständen ins Firmenbuch eingetragen werden können, sollten sie bereits heute überlegen, welchen Zusatznamen Sie verwenden wollen. Es gibt ein paar Stolpersteine, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Die aber eine Eintragung im letzten Moment noch verhindern könnten.
Firmenbuch
Das Firmenbuch wird vom Firmenbuchgericht (in Wien ist dies das Handelsgericht Marxergasse 1a, 1030 Wien, Tel. 51528-0) geführt.
In das Firmenbuch werden Einzelunternehmer eingetragen, die ein vollkaufmännisches Unternehmen betreiben (Gutachten der Wirtschaftskammer ist erforderlich) und alle Gesellschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften) mit Ausnahme von Vereinen (registriert beim Vereinsregister bei der Bundespolizeidirektion) und der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (wird nicht registriert).
Firmenwortlaut
Gesetzliche Mindestvorschriften:
* Einzelunternehmer: Vor- und Zuname des Einzelunternehmers obligatorisch
* OHG/KG: Zuname mindestens eines persönlich haftenden Gesellschafters obligatorisch + Rechtsformzusatz
* OEG/KEG: Zuname mindestens eines persönlich haftenden Gesellschafters obligatorisch +Rechtsformzusatz
* GmbH: Zuname mindestens eines Gesellschafters oder Sachfirma + Rechtsformzusatz
* AG: Sachfirma obligatorisch + Rechtsformzusatz
* Genossenschaft: Sachfirma obligatorisch + Rechtsformzusatz
Die Ähnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) muss vom Unternehmer bzw. dessen Rechtsvertreter selbst geprüft werden. Ein Firmenwortlaut darf nicht täuschend sein. Und es gibt ein paar recht allgemein klingende Bezeichnungen, die allerdings trotzdem nur gewissen Unternehmen vorbehalten sind und somit nur mit Einschränkung verwendet werden dürfen.
So kann z.B. “Consulting” nicht allein stehen, sondern die Art der Beratung muss durch einen weiteren Zusatz klar werden. Oder das Wort “Finanzinstitut” - es ist ausschließlich den Finanzinstituten laut BWG vorbehalten.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, finden Sie hier Details dazu. Einfach im Suchfeld “Unternehmensbezeichnung” eingeben.