Gestern in der Salzkammergut Internet Zeitung gefunden und mit Freude gelesen: Die A&M Schmidtlein GbR wurde vom Landgericht Darmstadt wegen intransparenter Preisgestaltung nun zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Die deutsche Wettbewerbszentrale hat weitere Unterlassungsklagen eingereicht. Auch in österreichiche Verbraucherschutzorganisationen, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI), gehen gegen Internet-Fallen vor.

Hier nochmal ein Link auf die Seiten des VKI (Verein für Konsumenteninformation):
Tipps für Geschädigte

Wobei die Strafe von 24.000 € für die aktiven Brüder sicher aus der Portokasse zu bezahlen ist. Aber es kommen ja noch Klagen nach und ich hoffe, dass die Summe sich vervielfachen wird.

Gegen vier weitere Unternehmen hat die Wettbewerbszentrale aufgrund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht:

Internet Service AG (Rotkreuz, Schweiz) (lebensprognose.com)
VitaActive Ltd., Großbritannien (lebenserwartung.de, iq-fight.de)
Genealogie Ltd., Großbritannien ( genealogie.de)
NETContent Ltd., Großbritannien (routenplaner-server.com, kochrezepte-server.com, grafik-archiv.com etc.).

Auch bei diesen Anbietern sei für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle.

Unterlassungsklagen aus Österreich

In Österreich hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des BMSK Unterlassungsklagen nach § 14 UWG (Irreführung), § 28a KSchG (Verstoß gegen Informationspflichten und Rücktrittsrechte im Fernabsatz) und § 28 KSchG (Verwendung unzulässiger AGB) gegen mehrere weitere Internetfirmen eingebracht, die mit “Gratis”-Angeboten warben, dann aber die Konsumenten mit Rechnungen für kostenpflichtige Dienstleistungen überraschten.


Betroffen sind hier:

Schmidtlein GbR(diverse Webseiten):
Verfahren des HG Wien, 39 Cg 61/06y - die Verhandlung wurde geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich. Beanstandet wurde die Verwendung einer Reihe von gesetzwidrigen Vertragsklauseln.

Verimount(simsen.de; firstload.de):
die Firma hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, die Verwendung unzulässiger AGB zu unterlassen. Aufgrund von weiteren Verstößen wird die Vertragsstrafe nun eingeklagt.

Funquadrat GmbH (simsio.de):
positives Urteil vom 7.12.2006, 24 Cg 124/06k des LG Wr.Neustadt. Das Verfahren ist derzeit in der 2. Instanz anhängig. Beanstandet wurde irreführende Preiswerbung und die Verwendung gesetzwidriger Vertragsklauseln.

Opulentia EDV- Dienstleistungs GmbH, bzw deren Geschäftsführer (probenzauber.de, probenzauber.at):
Beanstandet wurden irreführende Werbung und die Verwendung unzulässiger AGB, in beiden Verfahren verpflichtete sich die Beklagte zur Unterlassung, die Opulentia GmbH befindet sich jedoch mittlerweile im Konkurs.

IS Internet Serive AG /vormals Xentria AG (testcars.de u.a.):
beanstandet wurde irreführende Werbung, das HG Wien erließ am 9.3.2007 ein Versäumungsurteil, gegen das die Beklagte allerdings Widerspruch erhob- das Verfahren ist anhängig. Gegen die IS Internet Service AG laufen in Frankfurt am Main strafrechtliche Ermittlungen, das Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt lautet:7580 Js 245179/06.

[Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Wien]

Hier auf diesem Blog habe ich ja schon mehrmals über derartige Praktiken geschrieben und kann nur hoffen, dass die Botschaft auch ankommt.
lehrstellen-heute.com, Gebrüder Schmidtlein
Gebürder Schmidtlein, die Zweite
Abzocke mit Lehrstellen
Achtung bei Online Branchenregister
Vordsicht vor EureCom.info
die Bescherdefällehäufen sich

…..und morgen erscheint ein Artikel über ähnliche Praktiken - diesmal geht es um Markenregisterdatenbanken.