Fr 24 Feb 2006
Datenschützer rät von Google Analytics ab
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Tatort Internet , Marketing (edit this)Um das Verhalten von Anwendern im Web zu beobachten und zu analysieren, arbeitet Google Analytics mit Cookies und speichert die IP-Adresse der Nutzer. Das sei nach dem Teledienstedatenschutzgesetz aber nur dann zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich sein Einverständnis erkläre, so Kühn. Seiten-Betreiber müssen ihre Besucher deshalb zunächst aufklären, dass Daten gespeichert werden. Unterlässt der Betreiber diese Information, verstoße er gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und mache sich möglicherweise strafbar, hieß es.
Zitat aus einen Bericht auf internet.com, auf den mich lonesomwolf aufmerksam gemacht hat.
Also bleibt nur, allen Webmastern zu raten, sich nicht auf andere zu verlassen, sondern selbst die rechtliche Seite zu prüfen - bevor man ein kostenloses Tool einbaut!
Februar 24th, 2006 at 12:02 e
Jeder, der eine Seite ins Netz stellt sollte sich, über die möglicherweise auf ihn zu kommenden rechtliche Konsequenzen, im klaren sein. Denn nicht alles, was man kaufen oder auch kostenlos nutzen kann, ist erlaubt.