Verkauf


Heute ist wieder einmal der internationale “Kauf-Nix-Tag”. Sie wussten gar nicht, dass es ihn gibt?

Dieser “Buy Nothing Day” kommt natürlich aus den USA zu uns. Wie könnte es anders sein? Und wird jährlich am letzten Freitag im November in Nordamerika und am letzten Samstag im November im Rest der Welt begangen. Ziel ist es, uns alle zum Nachdenken über unser Kaufverhalten anzuregen. Und vielleicht auch das eine oder andere sinnlose Weihnachtsgeschenk zu vermeiden.

Was als einfache Idee vor angeblich fünfzehn Jahren in Nordamerika begann (am Tag nach dem Feiertag “Thanksgiving” - Amerikas geschäftigstem Einkaufstag des Jahres), wuchs als Buy Nothing Day zu einer weltweiten Zelebration und Demonstration des Konsumbewusstseins und des übermäßigen Konsums heran. Das Schöne daran ist: es kostet absolut nichts, dabei mitzumachen. ;-)

In Wien auf der Mariahilfer Straße streiken heute die Weihnachtsmänner, sitzen faul herum und verteilen Flugblätter über den Kauf Nix Tag. Wer will, kann sich auch Geschenk-Verzichts-Erklärungen abholen.

“Kampf dem Konsumrausch”
tituliert nt-v den heutigen Artikel dazu und stellt fest, dass in Deutschland heuer keine grösseren Aktionen stattfinden werden.

In Grossbritannien wiederum soll der heutige Buy Nothing Day der grösste bisher werden.

Was werde ich tun? Das, was ich sowieso getan hätte - “normal” einkaufen gehen (hungern finde ich nicht so spannend….) und mich höchstens drüber freuen, wenn heute nicht allzu viel los ist. Das bleibt vermutlich ein Wunschdenken……..

Heute soll ja die Deutsche Bahn ein neues Angebot vorlegen - und damit der derzeit ausgesetzte Streik der Lokführer beendet werden. Wir werden sehen…..

Was der Streik seit Beginn an teilweise verheerenden Auswirkungen bei uns in Österreich verursacht, wird ja kaum erwähnt. Aus meinem persönlichen Umfeld aber weiss ich, dass gerade Warenlieferungen zum Weihnachtsgeschäft bzw. zum Jahreswechsel in Rotterdam liegen und nur sehr zögerlich bis zu uns durchkommen.

Wenn man nun bedenkt, dass für einige Branchen das Geschäft Ende November und im Dezember mehr als 50% des Jahresumsatzes ausmacht (bei manchen Branchen sogar weit über 70%), dann wird einem bewusst, wie heikel dieser Streik gerade jetzt ist. Natürlich von der GDL gezielt so gewählt. Weiss sie doch, dass sie nicht klagbar ist. Die betroffenen Unternehmen können ihre Lieferanten in die Haftung nehmen, weil nicht rechtzeitig geliefert wurde. Bestellungen stornieren. Ja natürlich - das alles kann man selbstverständlich machen.

Ersetzt das aber den Umsatz, den man mit der (nicht gelieferten) Ware hätte machen können?

Ja, ich weiss, das haben wir vor vielen Jahren auch schon gesagt. Und trotzdem haben wir heute einen eklatanten Fachkräftemangel. Warum wohl?

Die Lehrlingsausbildung wurde in den letzten zwanzig Jahren dermassen zum Schutz der Lehrlinge ver(schlimm)bessert, dass sich viele Betriebe mit Schaudern abgewandt haben. Das Risiko, eine Niete zu erwischen und diese dann drei Jahre “am Hals” zu haben, wurde für kleinere Betriebe beinahe untragbar.

Seit einigen Jahren nun versucht man seitens des AMS und der Gemeinden, durch finanzielle Stützung der Lehrlingsentschädigung die Kosten zumindest in den ersten zwei Jahren beinahe auf Null zu stellen. Auch einen speziellen Steuerfreibetrag gibt es.

Das klingt nun wieder etwas interessanter - mindert aber nicht das Risiko, einen guten oder weniger guten Lehrling zu bekommen. Wenn Sie mit dem Gedanken an Lehrlingsausbildung spielen, habe ich heute einen Tipp für Sie, wie Sie sicher an die besten verfügbaren Nachwuchsleute kommen.

In den Schulen werden spezielle Schnuppertage freigegeben - diese sind von Bundesland zu Bundesland und vermutlich auch zwischen den Schuleinrichtungen sehr unterschiedlich. Aber auf jeden Fall sind die ersten schon im Jänner kommenden Jahres.

Gehen Sie schon jetzt - spätestens im November - in Schulen in Ihrem Gebiet. Sprechen Sie mit den zuständigen Beauftragten der Schulen und lassen Sie sich auf die Liste am Schwarzen Brett setzen. “Gute” sprich interessierte Lehrlinge sehen sich bereits jetzt um Plätze um, bei denen sie schnuppern können. So sitzen Sie direkt an der Quelle und haben die besseren Karten.

Bereits bei der Lehrabschlussprüfung zu allen kaufmännischen Berufen wird im Bereich Marketing und Kommunikation nach dem Thema “vergleuchende Werbung” und “unlauterer Wettbewerb” gefragt. Wichtig schon deshalb, weil ein Verstoss dagegen sehr teuer kommen kann.

Erinnern Sie sich noch an den berühmten Musterprozess unseres Brillen-Löwen Hartlauer? Mit seiner Art von vergleichender Werbung hat er damals ziemlich viele Klagen kassiert und auch dementsprechende Strafen bezahlt. Gleichzeitig bekam er in allen Medien soviel kostenlose Werbung, dass er beinahe üebr Nacht zur “Marke” angewachsen war. Und man heute noch von diesen Ereignissen spricht…..

Die Grossen müssen einfach nur genug Geld (oder eine ausgezeichnete Versicherung) im Background haben - dann kann man sich derartige Werbung erlauben. Für uns Kleine heisst’s da schon leiser treten. Eine Klage kann schnell an die 30.000 Euro kosten oder mehr. Kommtt darauf an, wem man dabei auf die Zehen tritt.

Vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein, und damit sie als vergleichend gilt, muss sie den Mitbewerber oder dessen Erzeugnisse oder Dienstleistungen deutlich beschreiben. Der Ton muss sachlich bleiben.

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wurde in den letzten Jahren immer mehr gelockert. Nun steht uns mit 12.Dezember 2007 ein neuer, nicht unwichtiger Termin bevor:
Eine EU-Richtlinie (2006/114/EG) über irreführende und vergleichende Werbung tritt am 12. Dezember 2007 in Kraft. Im Artikel 2 werden die beiden Begriffe definiert, der Artikel 4 legt fest, dass vergleichende Werbung erlaubt ist, wenn sie

  • nicht irreführend ist
  • Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf und in objektiver Art vergleicht
  • Marken und Handelsnamen des Mitbewerbers weder herabsetzt noch verunglimpft
  • der Ruf der Marke eines Mitbewerbers nicht in unlauterer Weise ausgenützt wird


Vorsicht nach wie vor in speziellen Bereichen und Branchen:

Dem Buch- und Schreibwaren-Anbieter LIBRO wurde mit einer Einstweiligen Verfügung (11/2006) untersagt, für preisreduzierte Bücher zu werben. Zwar ist es erlaubt, bis zu 5 % Rabatt auf den vorgeschriebenen (!) Buchpreis zu gewähren, bloß in der Werbung darf damit nicht argumentiert werden. Nur im persönlichen Verkaufsgespräch im Geschäft. Denn in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt die Buchpreisbindung. Nachdem Libro Aufforderungen durch den Fachverband Buch- und Medien die Verstöße gegen das Preisbindungsgesetz einzustellen nicht nachgekommen war, brachte dieser die Unterlassungsklage ein.
[Quelle: WKO.at]

Ein paar spannende und sehr interessante Beispiele zum Thema “vergleichende Werbung” finden Sie hier => www.castelligasse.at

betriebswirtschaftlicher Kernbereich:
Nun geht es ans “Eingemachte” - an Zahlen, die Sie im voraus einschätzen müssen. Geplante Umsätze und alle Kostenbereiche werden abgefragt. Wie kommen Sie nun an diese Zahlen?

Die Kosten sind meist leichter zu schätzen. Also damit anfangen. Miete, Betriebskosten, Telefon, Internet und diverse andere laufende Fixkosten lassen sich relativ leicht eruieren. Beim Personal wird es schon etwas schwieriger. Überlegen Sie, was Ihr zukünftiger Mitarbeiter netto verdienen will. Dazu rechnen Sie dann nochmals 100% der Summe - damit erhalten Sie das ungefähre Bruttogehalt zuzüglich der anfallenden Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag etc. Das nun errechnete Monatsbrutto mal 14 und Sie haben die jährliche Kostenbelastung dieses Mitarbeiters. Ja,mal 14 - denn für Unternehmen hat das Jahr 14 Monate, zumindest in der Lohnverrechnung, 12 Kalendermonate und Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Auch beim KFZ ist es nicht mehr ganz so einfach. Sie müssen in etwa abschätzen können, wieviele Kilometer Sie pro Jahr fahren werden. Auch dazu fangen Sie bei einer monatlichen Schätzung an. Fahrten zur Bank, zum Lieferanten, zum Kunden - je nachdem, wie Ihr Arbeitstag verlaufen wird. Von der monatlichen Kilometerleistung kommen Sie dann auf eine jährliche (einfach mal 12 rechnen). Und dann schlagen Sie bitte noch 15% dazu für Fahrten, die nicht vorhersehbar sind, trotzdem aber anfallen werden. Haben Sie die geschätze Anzahl der pro Jahr zu fahrenden Kilometer, nutzen Sie am einfachsten das amtliche Kilometergeld (0,376 € pro km), um die ungefähren Kostne zu ermitteln. Das gilt übrigens auch für Leasingfahrzeuge, weil das Leasingentgelt selbst ja nur quasi der Kaufpreis für das Fahrzeug ist.

Jetzt sind die Umsätze dran. Wenn Sie Waren verkaufen, müssen Sie wissen, welchen durchschnittlichen Rohaufschlag Sie erzielen können. Das kann je nach Branche sehr unterschiedlich sein. Hier hilft Ihnen der Kontakt mit Ihrer Wirtschaftskammer - dort liegen Kennzahlen für jede Branche auf - durchschnittliche Werte von Betrieben aus Ihrer Branche. Ein Richtwert, kein Muss - aber immerhin.

Nun können Sie anhand des Rohaufschlags ermitteln, wie hoch Ihr Umsatz demnach sein soll, damit Sie zumindest die Kosten abdecken können. Da wir ja bei den Kosten den Wareneinsatz vernachlässigt haben, rechnen wir nun mit dem reinen Rohaufschlag weiter. Bei Handel mit Waren kann der Porzentsatz bei 3 bis 20% (manche Branchen auch mehr) liegen. Bei reinen Dienstleistern kann der Rohaufschlag natürlich auch 100% sein. Der Rohaufschlag soll für unsere Berechnung mindestens gleich gleich der Summe der vorher ermittelten Kosten sein. Wenn Sie also als RA z.B. 20% als realistisch ermittelt haben, müssen diese 20% also gleichzeitig 100% der Kosten sein. In diesem Fall müssen Sie die Summe der Kosten mal fünf rechnen (fünf mal 20 ergibt 100), um auf die gesamte benötigte Summe Ihres Umsatzes zu kommen. Können Sie mit einem RA von 100% arbeiten, sind Ihre nötigen Umsätze deckungsgleich mit den Kosten.

Nun haben wir einen vorgegebenen Umsatz. Aber halt! Nicht gleich jubilieren! Denn nun müssen Sie prüfen, ob Sie diesen Umsatz überhaupt erreichen können. Nehmen wir an, Sie haben einen Umsatz von 120.000 Euro ermittelt. Diese Summe gilt für ein ganzes Jahr. Damit müssen Sie pro Monat durchschnittlich 10.000 Euro Umsatz erzielen können. Oder noch weiter herunter gerechnet etwa 2.500 Euro pro Woche. Klingt das plausibel? Wenn ja, bedenken Sie nun, dass wir bisher noch keinen einzigen Cent verdient haben! Es muss also locker noch Platz sein, damit Sie den Gewinn zusätzlich erzielen, den Sie zum Leben benötigen. Wenn nein, dann sollten Sie Ihre Geschäftsidee nochmals überdenken. Denn so wird es nicht klappen - sie können nicht Monat für Monat Geld zuschiessen, um arbeiten zu dürfen.

Wichtig bei Ihrer Einschätzung ist, dass Sie die Kosten eher nach oben (=teuer) schätzen und die Einnahmen eher an der unteren (=sicheren) Grenze positionieren.

Beinahe wie ein pünktliches Geburtstagsgeschenk kam mir gestern die Nachricht vor, dass die vor 3 Jahren verhängte Strafe gegen Microsoft nunmehr vom Europa-Gericht bestätigt wurde. Nein, schadenfroh bin ich nicht. Aber ich weiss, dass keine Bäume in den Himmel wachsen. Auch dann nicht, wenn sie beim window rausragen. Und daher beruhigen mich solche Entscheidungen doch ein wenig. Auch “die Grossen” können sich nicht alles erlauben.

Hier der Bericht auf Golem darüber mit Details zum bestätigten Urteil. 475 Millionen Strafe sind nun angeblich fix und müssen bezahlt werden. Ehrlich gesagt warte ich jetz auf einen neuen Schachzug von Microsoft, der den tatsächlichen Geldfluss wieder aufschieben kann.

Heute ist jeder vierte PC-User kein Micro Softi mehr. Ein ganz guter Erfolg, denke ich. Denn zum Zeitpunkt des Ersturteils war das Verhältnis sicher noch viel kreasser. Einen Sieg für die Kunden und den Wettbewerb nennt die Süddeutsche das Urteil. Auch die EU selbst zeigt sich betont erfreut darüber.

Monopole führen meist zu teurer Ware und schlechtem Service. Das neue Vista findet keinen besonderen Anklang - viele User steigen frustriert wieder auf ihr “altes” Windows zurück. Weil das “Neue” zwar wunderschön bunt und optisch ansprechend ist, weil aber andere “Microsoft-fremde” Software oftmals noch mehr Probleme hat als vorher. Auch das war ja ein Bestandteil des Urteils - dass gewisse Teile des Betriebssystems offen gelegt werden müssen, um externen Softwareanbietern die Möglichkeit zu geben, ihre Software auf Microsoft abzustimmen.

Wer mit Windows im Berufsleben arbeitet, weiss es nur zu genau: immer wieder hat Standard-Software von anderen Herstellern Probleme mit Windows. Es werden seitens der Microsoft Entwickler bewusst Barrieren geschaffen, wodurch die Vereinbarkeit mit anderen Sytemen erschwert, wenn nicht sogar unmöglich, gemacht wird.

Und damit soll jetzt Schluss ein. So will es zumindest die Eu und das bestätigte Urteil…

Markteinschätzung:

Sie müssen sich vorher vergewissern, dass ein Markt da ist für Ihre Produkte oder dienstleistungen. Hier muss bereits aktives Marketing betrieben werden - denn Marketing ist mehr als “nur” Werbung. Sie müssen Ihren Markt kennen - den Bereich, in dem Sie sich künftig bewegen wollen. Suchen Sie gezielt künftige Mitbewerber und überlegen Sie, wo Sie besser sein wollen und vor allem auch können. Wenn Sie bereits jetzt das Gefühl haben: “da sind sooo viele - ich werde es schwer haben” - dann sollten Sie Ihre Grundidee überdenken. Denn in einem bereits gesättigten Marktbereich haben Newcomer selten echte Chancen. Das wissen auch die Banker.

Dabei ist es wichtig, dass Sie sowohl kurz- als auch langfristige Trends in Ihrer Branche kennen. Sich darüber Gedanken machen und Auswirkungen solcher Trends erkennen können. Bemühen Sie sich unbedingt um eine realistische Markteinschätzung! Viele Gründer sind derart von ihrer Geschäftsidee fasziniert und überzeugt, dass sie sich mit dem Bereich Marketing und hier insbesondere mit der Frage, wer konkret das Produkt oder die Dienstleistung wie häufig und zu welchem Preis aller Voraussicht nach nachfragen wird bzw. welche Mitbewerber dabei auftreten (könnten), nur unzureichend auseinandersetzen.

Dabei kann Sie jeder aus Ihrem Familien- und Freundeskreis unterstützen. Denn die Meinung Ihrer zukünftigen Kunden spiegelt wider, wie gefragt Ihr Angebot sein wird. Scheuen Sie sich nicht, im privaten Kreis darüber zu sprechen. Vergewissern Sie sich in solchen Gesprächen, dass Ihr Gegenüber keine “Höflichkeitsantworten” gibt - keine Aussagen, die nur aus “lauter Liebe” getätigt werden. Bitten Sie um schonungslose Offenheit. Und nehmen Sie Kritik auch an! Wenn Sie das jetzt - im Vorfeld der Gründung - nicht können, müssen Sie das später als meist bittere Erfahrung nachholen.

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