Rechnungswesen


Gestern abend hatte ich ein Rendezvous mit unserem Finanzminister und Vizekanzler, Mag. Wilhelm Molterer. Ehrlich gesagt, nicht nur ich allein, sondern etwa 120 andere Wirtschaftstreibende aus meiner Umgebung auch. ;-)

Eine Podiumsdiskussion war angesagt. Bei der einige für mich sehr spannende Aussagen seitens unseres Finanzministers gefallen sind.

bereits 2,5 Mio Österreicher zahlen keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer mehr

Hinergrund war, dass unsere Freigrenze auf 10.000 Euro pro Jahr angehoben wurde. Das muss man wissen, denn dann sieht dieser Satz nicht mehr ganz so rosig aus. Denn es bedeutet, dass 2,5 Mio Österreicher monatlich nicht mehr als durchschnittlich 800 Euro verdienen. Das deutet natürlich auf sehr sehr viele Teilzeitler hin. Ist aber eindeutig “zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel”.

Die Aufgabe des Staates ist es nicht, Stahl zu produzieren. Sondern die nötigen Umfeldbedingungen dafür zu schaffen.

Das war natürlich bezugnehmend auf die Linzer Stahlproduktion, die immer weiter privatisiert wird. Wo ich auch zustimmen muss. Denn verstaatlichte Betriebe mögen zwar sowas wie Arbeitsplatzgarantien vergeben können. Aber letztendlich zahlen wir alle aus der freien Wirtschaft dann die nicht gedeckten Kosten auf dem Umweg über unsere Steuern.

Die Mitarbeiterbeteiligungen müssen erweitert werden. Dass hier die Arbeiterkammer dagegen ist, zeigt mir, wie wichtig es ist.

Auch hier meine vollste Zustimmung! Weil gerade kleine Unternehmen (und jedes zweite Unternehmen in Österreich ist ein wirklich kleines!) wenig Möglichkeitenhaben, gute Mitarbeiter zu binden. In Form eines Beteiligungsmodelles können wir gute Mitarbeiter zu Partnern machen und sie so auch am direkten Erfolg des Unternehmens partizipieren lassen.

Der Ausbau der Infrastruktur ist eindeutig Sache des Staates. Dazu gehört auch die Versorgung mit Breitband.

Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Denn bei dem fortgeschrittenen Stand unseres eGouvernments ist es auch nötig, dass jeder Bürger Zugang zu Breitbandinternet hat.

Es gab noch mehr Interessantes. Ausblicke auf künftige Steuerreformen (die nächste grosse steht 2010 an) und Debatten um spannende Themen wie die Ganztagsschule, die ja ab Herbst 2008 als Pilotprojekt angeboten werden soll. Mal sehen, was sich davon in der Praxis bewährt.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Beträge und Grenzen beim Kauf eines PKW oder Kombi für die betriebliche Nutzung:

Die Obergrenze angemessener Anschaffungskosten von PKW und Kombi beträgt für ab dem Kalenderjahr 2005 angeschaffte Fahrzeuge € 40.000,– (vorher € 34.000,–).
Achtung: Die Angemessenheitsgrenze gilt nicht für „normale“ LKW, Fiskal LKW und (Klein)busse!

Der Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges beträgt monatlich 1,5% der Anschaffungskosten, max. € 600,– (1,5% von € 40.000,–) ab 01.01.2005 (vorher: max. € 510,–). Die Erhöhung der Angemessenheitsgrenze wirkt sich für den Sachbezugswert auch auf Fahrzeuge aus, die vor dem Jahr 2005 angeschafft wurden.

Was zählt zu den Anschaffungskosten?

Zu den Anschaffungskosten, die für die Angemessenheitsgrenze maßgeblich sind, gehören die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe. Weiters sind auch die Kosten für Sonderausstattungen wie z.B. Klimaanlagen, Alufelgen, Sonderlackierung, Antiblockiersystem, Airbag, Allradantrieb, ein serienmäßig eingebautes Autoradio sowie ein serienmäßig eingebautes Navigationssystem Teil der Anschaffungskosten.

Selbständig bewertbare Sonderausstattungen fallen nicht unter die Angemessenheitsgrenze, sondern sind als eigene Wirtschaftsgüter zu behandeln. Dazu zählen z.B. eine Funkeinrichtung, ein nachträglich eingebautes Navigationssystem oder ein nachträglich eingebautes Taxameter.

Für den Fall, dass die Angemessenheitsgrenze überschritten wird, sind die von den Anschaffungskosten abhängigen Aufwendungen, wie insbesondere die normale Afa, aber auch die Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung des Fahrzeuges und die Ausgabe für die Vollkaskoversicherung, im entsprechenden Ausmaß zu kürzen. Maßgebend für die Höhe der angemessenen Betriebsausgaben ist das Jahr der Anschaffung.

Beispiel:
Im Jahr 2004 wird ein PKW für betriebliche Zwecke um € 50.000,– neu angeschafft. Die Finanzierung erfolgt zur Gänze mit einem Kredit. Eine Vollkaskoversicherung wird ebenfalls abgeschlossen.
Da die Anschaffungskosten die für 2004 noch geltende Angemessenheitsgrenze von € 34.000,– überschreiten, können nicht nur im Jahr 2004 sondern auch in den Folgejahren AfA, Kreditzinsen und Prämie für die Vollkaskoversicherung nur in Höhe von 68% (€ 34.000,–/€ 50.000,–) als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Die Erhöhung der Angemessenheitsgrenze ändert nichts an der steuerlich zwingenden Abschreibungsdauer von 8 Jahren (96 Monaten) bei Kfz-Neuanschaffungen.

Anwendung auf Gebrauchtfahrzeuge
Bei Anschaffung von gebrauchten PKW oder Kombi ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug innerhalb von 60 Monaten nach seiner Erstzulassung angeschafft wurde oder später.
In den ersten 5 Jahren sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges maßgebend, es sind also die ursprünglichen Neupreise inkl. Sonder-ausstattungen für die Angemessenheitsprüfung heranzuziehen. Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen ist in diesen Fällen auch jene Angemessenheitsgrenze anzuwenden, welche für das Jahr der Erstzulassung gültig ist.

Beispiel:
Am 23.01.2007 wird ein gebrauchter PKW um € 30.000,– gekauft, welcher 2005 erstmalig zugelassen wurde. Der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung betrug €60.000,–. Da die erstmalige Zulassung im Jahr 2005 erfolgte, ist die Angemessenheitsgrenze von € 40.000,– anzuwenden. Sie beträgt 2/3 des Neupreises (=€ 40.000,–/€ 60.000,–). Vom Gebrauchtwagen werden nur 2/3 des Kaufpreises, das sind € 20.000,–, steuerlich anerkannt.

Bei den älteren gebraucht angeschafften Fahrzeugen ist nicht der damalige Neupreis maßgeblich, sondern die tatsächlichen Anschaffungskosten. In diesen Fällen ist die Angemessenheitsgrenze des Anschaffungsjahres heranzuziehen.

[Quelle: wko.at]

Neu ab 2008: Mitarbeiteranmeldung VOR Dienstantritt

Mit Beginn des nächsten Jahres ist die Anmeldung vor Dienstantritt geplant. Das bedeutet, dass Mitarbeiter nicht mehr wie bisher binnen 7 Tagen ab Beginn des Dienstverhältnisses angemeldet werden können, sondern bereits VOR Arbeitsbeginn anzumelden sind.

Diese Bestimmung wurde letztes Jahr im Burgenland bereits getestet und soll ab 1.1.2008 endgültig in ganz Österreich eingeführt werden.

Wichtig: Auch fallweise Beschäftigte sind betroffen. Die Verwaltungsvereinfachung für fallweise Beschäftigung – die ja bisher erst im Nachhinein mit der kombinierten An- und Abmeldung zu melden waren – soll nicht mehr gültig sein.

Die Anmeldung kann in zwei Schritten erfolgen:

  1. Schritt:
    vor Arbeitsantritt müssen die Mindestangaben gemeldet werden. Diese sind: Dienstgeberkontonummer, Name und Versicherungsnummer der beschäftigten Person sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme
  2. Schritt:
    die fehlenden Angaben binnen 7 Tagen

Die Mindestangaben können in Zukunft auch via Telefon oder Fax erfolgen. Es empfiehlt sich hier zur Beweisbarkeit von der Faxanmeldung Gebrauch zu machen, da bei einem Telefonanruf der Nachweis, dass die Mindestangaben gemeldet, wurden schwer zu führen sein wird.

Neben der rein verwaltungstechnischen Änderung werden in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Strafbestimmungen deutlich verschärft. So soll die Obergrenze der Strafen bei mehrmaligem Verstoß von bisher € 3.630,– auf € 5.000,– erhöht werden. Auch die Beitragszuschläge bei zu späten oder nicht vollständigen Anmeldung werden deutlich erhöht.

Ja,kein Schreibfehler! Zwei komma Eins Milliarden Euro forderte Finanzamt München von einer Kioskbesitzin!

Wie es dazu kam und wie fatal die Sache ausging:

Natürlich war diese Forderung ein Fehler der Behörde, aber mit einem einfachen Telefonat, so wie sich das die Kioskbesitzerin vorgestellt hatte, ließ sich das Problem nicht aus der Welt schaffen. Schriftlicher Einspruch wurde gefordert. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder mit einem kleinen Telefonat ganze Steuerbescheide ändern könnte……

Also schaltete die Münchnerin einen Steuerberater ein, der einen Einspruch formulierte. Die Steuerlast reduzierte sich daraufhin prompt auf etwas mehr als 100 (einhundert) Euro. Damit sollte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein. Dachte zumindest die betroffene Kioskbesitzerin.

Der Steuerberater, der den Einspruch formuliert hatte, sah eine gute Gelegenheit, einmal etwas mehr zu verdienen. Laut der in Deutschland immer noch geltenden gesetzlichen Streitwert-Gebührentabelle stellte er also 2,5 Millionen Euro an Honorar in Rechnung. Die seiner Meinung nach das Finanzamt zu zahlen hätte. Ahnlich wie bei unseren Anwälten wird das Honorar bei dieser Tabelle abhängig gemacht von der Summe, um die gestritten wird. Rechtlich korrekt, keine Frage.

Also mussten zwei Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die vor Gericht zogen. Monatelanger Rechtsstreit. Kein tolles Honorar - weder für den Steuerbeerater noch für die Anwälte. Der Freistaat Bayern als Verantwortlicher für das Münchner Finanzamt hat nun einem Vergleich zugestimmt und zahlt neben den Prozesskosten als symbolische Buße 15.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Was bin ich froh, dass heuer im Sommer jedwede Honorarrichtlinie, die an Umsätze, Streitwerte etc. gekoppelt war, in Österreich widerrufen wurde! In unseren Honorarrichtlinien heisst es lediglich:

Das Honorar mit dem Klienten ist individuell zu vereinbaren. Gemäß den am 31.08.2007 geänderten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2007), Punkt 13., 22. und 28, schuldet der Mandant gemäß § 1004 und § 1152 ABGB dem Berufsberechtigten eine angemessene Entlohnung. Preiskalkulationen sind daher nunmehr ausschließlich auf interne Kalkulationen abzustellen.

betriebswirtschaftlicher Kernbereich:
Nun geht es ans “Eingemachte” - an Zahlen, die Sie im voraus einschätzen müssen. Geplante Umsätze und alle Kostenbereiche werden abgefragt. Wie kommen Sie nun an diese Zahlen?

Die Kosten sind meist leichter zu schätzen. Also damit anfangen. Miete, Betriebskosten, Telefon, Internet und diverse andere laufende Fixkosten lassen sich relativ leicht eruieren. Beim Personal wird es schon etwas schwieriger. Überlegen Sie, was Ihr zukünftiger Mitarbeiter netto verdienen will. Dazu rechnen Sie dann nochmals 100% der Summe - damit erhalten Sie das ungefähre Bruttogehalt zuzüglich der anfallenden Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag etc. Das nun errechnete Monatsbrutto mal 14 und Sie haben die jährliche Kostenbelastung dieses Mitarbeiters. Ja,mal 14 - denn für Unternehmen hat das Jahr 14 Monate, zumindest in der Lohnverrechnung, 12 Kalendermonate und Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Auch beim KFZ ist es nicht mehr ganz so einfach. Sie müssen in etwa abschätzen können, wieviele Kilometer Sie pro Jahr fahren werden. Auch dazu fangen Sie bei einer monatlichen Schätzung an. Fahrten zur Bank, zum Lieferanten, zum Kunden - je nachdem, wie Ihr Arbeitstag verlaufen wird. Von der monatlichen Kilometerleistung kommen Sie dann auf eine jährliche (einfach mal 12 rechnen). Und dann schlagen Sie bitte noch 15% dazu für Fahrten, die nicht vorhersehbar sind, trotzdem aber anfallen werden. Haben Sie die geschätze Anzahl der pro Jahr zu fahrenden Kilometer, nutzen Sie am einfachsten das amtliche Kilometergeld (0,376 € pro km), um die ungefähren Kostne zu ermitteln. Das gilt übrigens auch für Leasingfahrzeuge, weil das Leasingentgelt selbst ja nur quasi der Kaufpreis für das Fahrzeug ist.

Jetzt sind die Umsätze dran. Wenn Sie Waren verkaufen, müssen Sie wissen, welchen durchschnittlichen Rohaufschlag Sie erzielen können. Das kann je nach Branche sehr unterschiedlich sein. Hier hilft Ihnen der Kontakt mit Ihrer Wirtschaftskammer - dort liegen Kennzahlen für jede Branche auf - durchschnittliche Werte von Betrieben aus Ihrer Branche. Ein Richtwert, kein Muss - aber immerhin.

Nun können Sie anhand des Rohaufschlags ermitteln, wie hoch Ihr Umsatz demnach sein soll, damit Sie zumindest die Kosten abdecken können. Da wir ja bei den Kosten den Wareneinsatz vernachlässigt haben, rechnen wir nun mit dem reinen Rohaufschlag weiter. Bei Handel mit Waren kann der Porzentsatz bei 3 bis 20% (manche Branchen auch mehr) liegen. Bei reinen Dienstleistern kann der Rohaufschlag natürlich auch 100% sein. Der Rohaufschlag soll für unsere Berechnung mindestens gleich gleich der Summe der vorher ermittelten Kosten sein. Wenn Sie also als RA z.B. 20% als realistisch ermittelt haben, müssen diese 20% also gleichzeitig 100% der Kosten sein. In diesem Fall müssen Sie die Summe der Kosten mal fünf rechnen (fünf mal 20 ergibt 100), um auf die gesamte benötigte Summe Ihres Umsatzes zu kommen. Können Sie mit einem RA von 100% arbeiten, sind Ihre nötigen Umsätze deckungsgleich mit den Kosten.

Nun haben wir einen vorgegebenen Umsatz. Aber halt! Nicht gleich jubilieren! Denn nun müssen Sie prüfen, ob Sie diesen Umsatz überhaupt erreichen können. Nehmen wir an, Sie haben einen Umsatz von 120.000 Euro ermittelt. Diese Summe gilt für ein ganzes Jahr. Damit müssen Sie pro Monat durchschnittlich 10.000 Euro Umsatz erzielen können. Oder noch weiter herunter gerechnet etwa 2.500 Euro pro Woche. Klingt das plausibel? Wenn ja, bedenken Sie nun, dass wir bisher noch keinen einzigen Cent verdient haben! Es muss also locker noch Platz sein, damit Sie den Gewinn zusätzlich erzielen, den Sie zum Leben benötigen. Wenn nein, dann sollten Sie Ihre Geschäftsidee nochmals überdenken. Denn so wird es nicht klappen - sie können nicht Monat für Monat Geld zuschiessen, um arbeiten zu dürfen.

Wichtig bei Ihrer Einschätzung ist, dass Sie die Kosten eher nach oben (=teuer) schätzen und die Einnahmen eher an der unteren (=sicheren) Grenze positionieren.

Der Businessplan nämlich. Heute unverzichtbarer Bestandteil einer Gründungsidee. Wenn Sie sich selbständig machen, brauchen Sie auch ein Bankkonto für Ihr Unternehmen. Und das bekommen Sie in der Regel erst, wenn Sie auch der Bank Ihren Businessplan vorgelegt haben und dieser für gut befunden wurde. Aber ein Businessplan dient in erster Linie Ihrer eigenen Sicherheit. Sie werden gezwungen, sich detailliert Gedanken über Ihr Unternehmen zu machen.

Es gibt eine Menge Anleitungen dazu (auch ich habe schon einige Male darüber geschrieben) und doch taucht in der Praxis immer wieder die Frage auf:

“Welche Zahlen soll ich da bloss eingeben? Ich habe doch keine Kristallkugel!”

Damit landen wir bei einer Plankostenrechnung. Und glauben Sie mir: das sind keine Zahlen aus der Kristallkugel auf Grund von hellseherischen Fähigkeiten, sondern Zahlen, die - wenn sie seriös ermittelt wurden - auch tatsächlich halten.

Beleuchten wir die einzelnen Themen eines Businessplans:

  • Unternehmensvision
  • Markteinschätzung
  • Betriebswirtschaftlicher Kernbereiche
  • Kundennutzen
  • Zukunftsprognosen

In den nächsten Tagen folgen diese einzelnen Bereiche detailliert. Ich werde versuchen, Ihnen Tipps für die Ermittlung Ihrer Zahlen und Fakten an die Hand zu geben.

Mit Hilfe eines Businessplans werden die unternehmerischen Risiken erheblich verringert. Der Geschäftsplan gibt den zukünftigen Weg exakt vor und dient so als Steuerelement. Das Unternehmenskonzept dient der Orientierung, da dort wichtige Eckpunkte der unternehmerischen Tätigkeit festgehalten sind. Problemfälle lassen sich so schnell lösen. Der Businessplan ist außerdem eine aussagekräftige Unterlage zur Präsentation von neuen Geschäftsideen. Auch bei eventuellem Kapitalbedarf ist es so möglich, schnell Frage zu beantworten.

Vor allem haben Sie damit DAS Instrument an der Hand, mit dem Sie zumindest jedes Quartal den erreichten Ist-Zustand vergleichen können. Und somit eine gute Kontrolle haben, ob Ihr Konzept auch in der Praxis funktioniert.

Wer hat Schuld an den Schulden? Der “abzockende” Staat, die “gierigen” Banken oder der leichtfertige Konsument? Warum landen immer mehr Menschen in der Schuldenfalle? Kennen wir einfach alle unsere Grenzen nicht mehr?

Das fragte Donnerstag abend Maybrit Illner im ZDF. Unter anderem war Anne Koark geladen - eine Frau, die selbst Pleite machte und seit einigen Jahren nun ihr Geld damit verdient, anderen den Weg aus der Pleite-Krise aufzuzeigen.

wenn der Pleitegeier wartetAuch in Österreich ist das nahezu ein Tabu-Thema, obwohl täglich immer mehr Privatpersonen in die Schuldenfalle geraten. Genau diese Privatpersonen sind aber gleichzeitig unsere Kunden. Was können wir von Kunden erwarten, die auf das Existenzminimum beschränkt sind? Sehr wenig, denke ich.

Meiner Meinung nach haben wir tatsächlich verlernt, ernsthaft mit Geld umzzugehen. Die Werbung gaukelt uns eine heile Welt vor, in der Bedürfnisse existieren, von denen wir bis vor einer Minute noch keine Ahnung hatten. Banken sind zwar bei der Kreditvergabe inzwischen vorsichtig geworden - aber (leider) hauptsächlich bei uns Unternehmern. Der Private, der einen (derzeit noch sicheren) Arbeitsplatz hat, bekommt leicht Kredite. Unternehmen selbst locken mit Teilzahlungsangeboten - und verschweigen dabei, dass ja auch heir eine Bank im Hintergrund steht und bei Nichtzahlen der Raten restrriktiv eingreift.

Die Banken spielen leichtfertig mit unserem Geld (siehe der immer noch aktuelle Bawag-Skandal) und verlieren auch noch dabei. Eine Vorbildswirkung? Hoffentlich nicht!

Der Ausweg aus der Schuldenfalle?

Wir müssen uns in erster Linie wohl wieder darauf besinnen, dass wir nicht mehr ausgeben können und dürfen, als wir haben. Jetzt haben - nicht, was wir irgendwann haben werden! Auch privat Ausgaben planen und nicht nur das aktuelle Einkommen dabei berücksichtigen, sondern auch in die Zukunft denken dabei.

Wenn Sie bereits in der Schuldenfalle sitzen, ist dringender Handlungsbedarf gegeben!

Stopfen Sie auf keinen Fall alte Löcher, in dem Sie neue aufreissen! Treffen Sie Rückzahlungsvereinbarungen, mit denen Sie auch leben, die Sie auch einhalten können. Und vermeiden Sie dabei unbedingt neue Schulden! Jede Schuld, die nicht rechtzeitig beglichen wird, schafft neue (Un)Kosten und brdet Ihnen daher noch mehr Last auf.

Als Privater hilft Ihnen dabei jede Schuldnerberatung in Österreich. Als Unternehmen in der finanziellen Krise nehmen Sie rechtzeitig guten Rat von Professionisten in Anspruch. Auch ich beschäftige mich oft mit insolvenzgefährdeten Unternehmern und stelle dabei immer wieder fest: “wäre der Klient früher gekommen, hätte man viel mehr retten können”.

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