Rechnungswesen


Nein, von seond life rede ich heute nicht, sondern von relativ einfachen aber meiner Ansicht nach sehr guten Spielen im Internet, für die man auch bereits Kids begeistern kann. Und sie somit von den üblichen Schiess-und-Hau-Spielen auf den Konsolen wegbringt.

Während der vergangenen Feiertage hat mir eine gute Internetbekannte von Kapi Regum erzählt.
Kapi Regnum - Wirtschaftssimulation im Mittelalter

Bisher hatte ich reine Online-Spiele vermieden. Wenn, dann Adventures auf meinem eigenen Rechner. Aber irgendwie sah das spannend aus, klang das interessant, was mir berichtet wurde. Also los - irgendwann ist immer das erste Mal. ;-) und am Sylvestertag nachmittags war es dann soweit. Die Stadthalterin Yagena war geboren und Xanthia wurde errichtet.

Einen Tag später sah mir mein Sohn (knapp 14 J.) über die Schulter und fing zu fragen an. Kurz darauf war Kapi Regnum um eine Stadt grösser…..

In der letzten Woche hat mein Sohn so viel über Wirtschaft, Einkauf, Logistik, Produktionskosten, Verkaufskalkulation und mehr gelernt, wie er es in zwei Jahren Schule nur mit Mühe in seinen Kopf gebracht hätte. Der Kerl hat an Bargeldbestand seine Mutter schon lang überholt. Das Spiel funktioniert wie das richtige Leben - mit einem entscheidenen Vorteil: man hat die Marketing- und Kostenrechnungsabteilung gleich mit dabei und auf einen Klick alle nötigen Zahlen zur Hand. Und wie im richtigen Leben gibt es seriöse Händler, mit denen sich dauerhaft Geschäftsbeziehungen aufbauen lassen, und solche, auf die man sich nicht verlassen kann/sollte.

Abgesehen davon, dass mir das Spiel inzwischen wirklich Spass zu machen beginnt, haben mein Sohn und ich nun einen Weg gefunden, Wissen spielerisch zu vermitteln. Mich freut’s und mein Sprössling saugt auf wie ein Schwamm.

Wenn also auch Sie so ein Coach-Potatoe zu Hause haben, das sich mit Spielen vergnügt, die Ihnen nicht gerade Tränen der Freude in die Augen treiben - schauen Sie mal im Reich von Kapi-Regnum vorbei. Vielleicht klappts ja auch bei Ihnen mit der Wirtschaftsinformatik?

Ab 1.1.2008 wird ein Fahrtenbuch, das mit einer Excel-Tabelle geführt wird, nicht mehr anerkannt. Nein, nicht nur Excel ist passe, auch alle anderen Programme, die ein nachträgliches Ändern der Daten zulassen.

Anerkannt wird nur mehr das händisch geführte Fahrtenbuch oder eines, das mit einer besonderen Software erstellt wurde.

Also am besten wieder die Liste, das Buch direkt ins Auto (z.B. Handschuhfach) und per Hand immer sofort mitschreiben!

Der Nationalrat beschloss im Dezember 2007 eine umfangreiche Novelle zur GewO. Schwerpunkt der Änderungen ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Damit werden vor allem vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen für in einem EWR/EU-Staat niedergelassene Unternehmer in Österreich erleichtert. Um eine Umgehung des in Österreich für das jeweilige Gewerbe geforderten Befähigungsnachweises zu vermeiden, muss der Dienstleister vor der erstmaligen Ausübung eines reglementierten Gewerbes in Österreich unter Anschluss bestimmter Unterlagen eine schriftliche Anzeige beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erstatten. Diese Anzeige ist bei wiederholter Tätigkeit jährlich zu erneuern.

Des Weiteren sieht die Novelle insbesondere folgende Änderungen der Gewerbeordnung vor:

  • Strafrechtliche Verurteilung wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiterurlaubs- und –abfertigungsgesetz sowie wegen organisierter Schwarzarbeit sind neue Ausschlussgründe von der Gewerbeausübung.
  • Einführung eines geschützten Gütesiegels Meisterbetrieb, dessen nähere Ausgestaltung durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit erfolgt.
  • Ergänzung der bestehenden Regelung betreffend Werbeveranstaltungen; diese sind der Behörde anzuzeigen, den Konsumenten sind bestimmte Informationen zu erteilen und es dürfen im Rahmen von Werbeveranstaltungen keine Bestellungen entgegengenommen werden.
  • Erweiterung und Verschärfung der Bestimmungen gegen Alkoholmissbrauch („Komatrinken“):
      Verbot der Abgabe und des Ausschankes alkoholischer Getränke an Jugendliche, wenn diesen nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen der Genuss von Alkohol verboten ist.
      Um das Alter der Jugendlichen festzustellen, müssen die Gewerbetreibenden die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte verlangen.
      Auf dieses Verbot ist an geeigneter Stelle der Betriebsräume durch Anschlag hinzuweisen.
      Zuwiderhandlungen sind mit Mindestgeldstrafe vom € 180,– und Höchstgeldstrafe von € 3.600,– zu ahnden.
  • Für Immobilientreuhänder wird eine verpflichtende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von mindestens € 100.000,– pro geschädigtem Vertragspartner eingeführt.
  • Umfangreiche Neuregelung der Bestimmungen betreffend „Geldwäscherei“.

Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen.
In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW lt. EKR 063 und 064) sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR 732 - 733 und 744 - 747) anzugeben.

In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude lt. EKR 030 - 037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070) und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen.

Näheres ist dem österreichischen Einheitskontenrahmen (EKR) zu entnehmen, der samt Erläuterungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung steht.
Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet.

Angeraten ist daher, bereits ab der ersten Buchung für 2008 die entsprechenden Aufwände und Erträge gesondert zu erfassen. So sparen Sie sich und Ihrem Buchhalter nachträgliche Rechenarbeit.

Mit 1.Juli 2008 tritt die Neuberechnung der NOVA (Normverbrauchsabgabe) bei Neufahrzeugen in Kraft. Sie soll ein weiterer Schritt in eine ökologische Zukunft sein und ein Beitrag zum Klimaschutz. Schliesslich ist Österreich eins der Schlusslichter, wenn’s um die Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolles geht.

Die Neugestaltung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beispielsweise greift viel zu kurz und ist zur ökologischen Alibi-Handlung verkommen.” sagt bereits jetzt Alexander Egit, Geschäftsführer von Greenpeace CEE.

Schauen wir mal genauer hin:

Neuberechnung:

Der Endpreis für einen neuen Wagen wird ab 1. Juli 2008 so berechnet:

    Nettopreis
    minus erfeilschtem Nachlass
    plus Nova und Co2-Strafzahlung,
    minus Förderung Partikelfilter,
    minus Bonus CO2, NOx oder Alternativantrieb,
    plus Mehrwertsteuer.

Es gibt also ein Monus/Malus-System, das auf Emmissionswerten beruht. Klingt ja ganz gut. Eins der Ziele sollte ja sein, die Unmenge an uralten gebrauchten Autos endlich von deer Strasse zu bringen.

Über diesen Link erhalten Sie Details bezüglich der KFZ-Typen:
Leitfaden über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Gewinner
der neuen Regelung sind Neuwagen, deren Kohlendioxid-Ausstoß unter 120 Gramm pro Kilometer liegt. Damit werden Kleinwagen wie Ford Fiesta, Citroen C2, Daihatsu Cuore, der neue Fiat 500, aber auch der Audi A3 1,9 Diesel um 360 Euro Nova-Bonus billiger. Weitere Gewinner sind Fahrzeuge mit Alternativantrieb wie Toyota Prius Hybrid oder Lexus RX 400 Hybrid. Für sie wird es einen Bonus in Höhe von 600 Euro geben.

Verlierer
hingegen sind Autos, deren Kohlendioxid-Ausstoß über 180 Gramm pro Kilometer liegt. Die Normverbrauchsabgabe wird um 30 Euro je zu viel ausgestoßenem Kohlendioxidgramm pro Kilometer erhöht. Bei einem Porsche 911 Carrera wäre das 2.050 Euro mehr, bei einem Kia Sportage 600 Euro mehr, bei einem BMW 325 i 450 Euro oder bei einem Mercedes V320 300 Euro mehr. Am meisten gekauft werden jedoch Autos, deren CO2-Ausstoß zwischen diesen beiden Werten liegt.

Finanzminister Molterer sprach von einem “sehr klaren Signal an die Industrie”, die darauf “richtig reagieren” werde. Mehreinnahmen aus der NoVA erwartet er nicht, sollte es doch zu Mehreinnahmen kommen, sollen diese dem Klimafonds zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem heutigen Stand würden rund 20 bis 25 Prozent der Fahrzeuge in den Genuss eines Bonus kommen, etwa 20 Prozent würden mit einem Malus belegt werden. Mit der Verschärfung der Emissionsgrenze ab 2010 wären es 40 Prozent - Lenkungseffekte noch nicht eingerechnet.

Hmmm, und wer zahlt die Zeit, die ein Händler jetzt pro Rechnung länger zum Schreiben/Rechnen braucht? Wie immer bleibt die Hauptlast der Mehrarbeit am Einzelhandel hängen.

Auch Motorräder unterliegen der NOVA - allerdings bezogen auf den Hubraum. Ich bin nun mehr als gespannt, wie sich das Bonus/Malus-System auf die einspurigen umlegen lässt……

Die österreichische Bundesregierung hat sich aktuell zum Ziel gesetzt, bei den Unternehmen 25 % der Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit gesetzlichen Informations- und Erklärungsverpflichtungen anfallen, einzusparen. Wir Wirtschaftstreuhänder wissen, dass die Entwicklung bei den Steuererklärungsformularen in den letzten Monaten und Jahren diesem Ziel diametral entgegen steht.

Ein besonders krasses Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die Neuauflage des Formulars E 6 (samt Ergänzungsformularen) für 2007 dar: Abgesehen davon, dass das bisherige Formular wesentlich erweitert worden ist, umfasst die der KWT im Entwurf vorliegende Ausfüllhilfe zu diesem Formular sage und schreibe 62 Seiten!

Als jüngster “Streich”, von dem die KWT vor kurzem eher zufällig Kenntnis erlangt hat, soll das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung (U 30) ab 2008 um zwei neue Felder ergänzt werden, in denen die Vorsteuern betreffend Kfz sowie betreffend Gebäude monatlich gesondert angegeben werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass die Information über die geplante Formularerweiterung für die notwendige Anpassung der Buchhaltungssoftware ab 1.1.2008 und die erforderlichen Vorkehrungen im Rechnungswesen sehr spät ergangen ist, liegt es auf der Hand, dass das “Herausfiltern” dieser Beträge aus der Buchhaltung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist und nach Ansicht der KWT eine unzumutbare Belastung für Unternehmer und für Wirtschaftstreuhänder darstellt.

Eine grundlegende Vereinfachung der Formulare ist daher unbedingt notwendig. Auf Initiative der KWT wird das BMF im 1. Quartal 2008 einen Arbeitskreis zum Umfang der Steuererklärungen einrichten. Ziel dieses Arbeitskreises, in dem auch Vertreter der KWT mitwirken werden, ist eine Vereinfachung der Steuererklärungsformulare. Es soll geprüft werden, inwieweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Reduktion des Erklärungsumfangs möglich ist.

[Quelle: www.kwt.or.at]

Heute soll ja die Deutsche Bahn ein neues Angebot vorlegen - und damit der derzeit ausgesetzte Streik der Lokführer beendet werden. Wir werden sehen…..

Was der Streik seit Beginn an teilweise verheerenden Auswirkungen bei uns in Österreich verursacht, wird ja kaum erwähnt. Aus meinem persönlichen Umfeld aber weiss ich, dass gerade Warenlieferungen zum Weihnachtsgeschäft bzw. zum Jahreswechsel in Rotterdam liegen und nur sehr zögerlich bis zu uns durchkommen.

Wenn man nun bedenkt, dass für einige Branchen das Geschäft Ende November und im Dezember mehr als 50% des Jahresumsatzes ausmacht (bei manchen Branchen sogar weit über 70%), dann wird einem bewusst, wie heikel dieser Streik gerade jetzt ist. Natürlich von der GDL gezielt so gewählt. Weiss sie doch, dass sie nicht klagbar ist. Die betroffenen Unternehmen können ihre Lieferanten in die Haftung nehmen, weil nicht rechtzeitig geliefert wurde. Bestellungen stornieren. Ja natürlich - das alles kann man selbstverständlich machen.

Ersetzt das aber den Umsatz, den man mit der (nicht gelieferten) Ware hätte machen können?

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