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Cool runnings - dabei sein ist alles!Vor kurzem lief wieder mal der Film “Cool Runnings” im TV. Kennen Sie nicht? Macht nichts. Mir geht es auch nicht um eine Filmkritik. Mir geht es um das, was mein 13jähriger Sohn dabei erkannt hat.

Es geht darin um die erste jamaicanische 4er-Bob-Mannschaft bei den olympischen Spielen. Das muss 1988 in Calgary gewesen sein. Abgesehen davon, dass mir der Film beim zweiten Mal ansehen noch genau so gefallen hat (und das lag nicht allein an dem gut aussehenden Steuermann der Mannschaft), blieben mir auch diesmal drei Botschaften daraus als ungemein wichtig hängen.

Lebe Deinen Traum!
Einer der Jungs ist aus reichem Haus. Sein Vater, der wirtschaftlich bedeutendste Mann auf Jamaica, hat ihn studieren lassen und ihm einen Job in einer renommierten Anwaltskanzlei in den USA besorgt. Der Junge kämpft mit seinem Zwang, automatisch dem dominanten Vater zu gehorchen, und seinem Traum, Bob zu fahren. Heimlich geht er mit dem Team nach Kanada, während sein Vater glaubt, er sei schon in der Anwaltskanzlei. Durch die Fernsehberichte kommt sein Vater dahinter, fährt nach Kanada und befiehlt dem Junior, sofort nach Hause zu kommen. Es kostet Junior ungeheure Überwindung, hier sich selbst wichtiger zu nehmen als den Gehorsam dem Vater gegenüber. Aber er besinnt sich auf sich selbst, seine eigene innere Stärke. Und bleibt. Mit dem Resultat, dass am Ende der Vater ebenfalls im Ziel steht und mit der Menge mitjubelt. Weil er den Stolz auf seinen Sohn nicht mehr verleugnen kann.

Eine Kopie wird niemals besser als das Original werden können
Die Schweizer werden überall als Favoriten gehandelt. Die Newbies, die in Calgary das erste Mal Schnee und eise kennen gelernt haben, nehen sich ein Vorbild an den Eidgenossen. Versuchen, sich beim Start genauso einzuzählen wie die Schweizer. Als der erste richtige Lauf total in die Hose geht, sitzen die vier Jungs am Abend beisammen und stellen fest: “Wenn wir aussehen wie Jamaicaner, reden wie Jamaicaner, uns benehmen wie Jamaicaner - warum fahren wir dann nicht auch wie Jamaicaner?” Am nächsten Tag, beim zweiten Durchgang, zählen sie sich nicht mehr mit “üüüns, zwüüü, drüüü” ein wie die Schweizer. sondern mit “Fühl den Rythmus, fühl die Musik. Dieser Bob bringt uns zum Ziel.” und erringen damit nicht nur eine unerwartet gute Platzierung in diesem Lauf sondern auch die Sympathien vieler Zuschauer.

Der Sieg ist nicht das Einzige, was zählt.
Am dritten Tag, beim alles entscheidenen Lauf, bricht bei ihrem alten Bob (für mehr hatte das Geld nicht gereicht) etwas an der Lenkung, sie kommen schwer zzu Sturz. Aus der Traum. Oder doch noch nicht? Sie rappeln sich wieder auf, alle vier schultern den völlig ramponierten Bob und tragen ihn unter tosendem Applaus ins Ziel. Keine Medaille, kein Rang in den Platzierungen generell - aber ein unendlicher Achtungserfolg!

Oft können wir etwas nicht erwarten. Haben es schwer, uns in Geduld zu fassen. Geht Ihnen sicher genau so, stimmt’s?
Dafür habe ich gestern eine kleine Geschichte gefunden - und will sie hier jedem weiter geben, der auch manchmal Probleme mit dem Abwarten hat ;-)

Es war einmal ein junger Bauer, der wollte seine Liebste treffen. Er war ein ungeduldiger Geselle und viel zu früh gekommen. Und verstand sich schlecht aufs’ Warten. Er sah nicht den Sonnenschein, nicht den Frühling und die Pracht der Blumen. Ungeduldig warf er sich unter einen Baum und haderte mit sich und der Welt.

Da stand plötzlich ein graues Männlein vor ihm und sagte: Ich weiß, wo dich der Schuh drückt. Nimm diesen Knopf und nähe ihn an dein Wams. Und wenn du auf etwas wartest und dir die Zeit zu langsam geht, dann brauchst du nur den Knopf nach rechts zu drehen, und du springst über die Zeit hinweg bis dahin, wo du willst.

Er nahm den Zauberknopf und drehte: und schon stand die Liebste vor ihm und lachte ihn an. Er drehte abermals: Und saß mit ihr beim Hochzeitsschmaus. Da sah er seiner jungen Frau in die Augen: Wenn wir doch schon allein wären…Wenn unser neues Haus fertig wäre…Und er drehte immer wieder. Jetzt fehlen uns noch die Kinder und drehte schnell an dem Knopf. Dann kam ihm neues in den Sinn und konnte es nicht erwarten.

Und drehte, drehte, daß das Leben an ihm vorbeisprang, und ehe er sich’s versah, war er ein alter Mann und lag auf dem Sterbebett. Und merkte, daß er schlecht gewirtschaftet hatte. Nun, da sein Leben verrauscht war, erkannte er, daß auch das Warten des Lebens wert ist.

Und er wünschte sich die Zeit zurück.

Gestern abend hatte ich ein Rendezvous mit unserem Finanzminister und Vizekanzler, Mag. Wilhelm Molterer. Ehrlich gesagt, nicht nur ich allein, sondern etwa 120 andere Wirtschaftstreibende aus meiner Umgebung auch. ;-)

Eine Podiumsdiskussion war angesagt. Bei der einige für mich sehr spannende Aussagen seitens unseres Finanzministers gefallen sind.

bereits 2,5 Mio Österreicher zahlen keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer mehr

Hinergrund war, dass unsere Freigrenze auf 10.000 Euro pro Jahr angehoben wurde. Das muss man wissen, denn dann sieht dieser Satz nicht mehr ganz so rosig aus. Denn es bedeutet, dass 2,5 Mio Österreicher monatlich nicht mehr als durchschnittlich 800 Euro verdienen. Das deutet natürlich auf sehr sehr viele Teilzeitler hin. Ist aber eindeutig “zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel”.

Die Aufgabe des Staates ist es nicht, Stahl zu produzieren. Sondern die nötigen Umfeldbedingungen dafür zu schaffen.

Das war natürlich bezugnehmend auf die Linzer Stahlproduktion, die immer weiter privatisiert wird. Wo ich auch zustimmen muss. Denn verstaatlichte Betriebe mögen zwar sowas wie Arbeitsplatzgarantien vergeben können. Aber letztendlich zahlen wir alle aus der freien Wirtschaft dann die nicht gedeckten Kosten auf dem Umweg über unsere Steuern.

Die Mitarbeiterbeteiligungen müssen erweitert werden. Dass hier die Arbeiterkammer dagegen ist, zeigt mir, wie wichtig es ist.

Auch hier meine vollste Zustimmung! Weil gerade kleine Unternehmen (und jedes zweite Unternehmen in Österreich ist ein wirklich kleines!) wenig Möglichkeitenhaben, gute Mitarbeiter zu binden. In Form eines Beteiligungsmodelles können wir gute Mitarbeiter zu Partnern machen und sie so auch am direkten Erfolg des Unternehmens partizipieren lassen.

Der Ausbau der Infrastruktur ist eindeutig Sache des Staates. Dazu gehört auch die Versorgung mit Breitband.

Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Denn bei dem fortgeschrittenen Stand unseres eGouvernments ist es auch nötig, dass jeder Bürger Zugang zu Breitbandinternet hat.

Es gab noch mehr Interessantes. Ausblicke auf künftige Steuerreformen (die nächste grosse steht 2010 an) und Debatten um spannende Themen wie die Ganztagsschule, die ja ab Herbst 2008 als Pilotprojekt angeboten werden soll. Mal sehen, was sich davon in der Praxis bewährt.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Beträge und Grenzen beim Kauf eines PKW oder Kombi für die betriebliche Nutzung:

Die Obergrenze angemessener Anschaffungskosten von PKW und Kombi beträgt für ab dem Kalenderjahr 2005 angeschaffte Fahrzeuge € 40.000,– (vorher € 34.000,–).
Achtung: Die Angemessenheitsgrenze gilt nicht für „normale“ LKW, Fiskal LKW und (Klein)busse!

Der Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges beträgt monatlich 1,5% der Anschaffungskosten, max. € 600,– (1,5% von € 40.000,–) ab 01.01.2005 (vorher: max. € 510,–). Die Erhöhung der Angemessenheitsgrenze wirkt sich für den Sachbezugswert auch auf Fahrzeuge aus, die vor dem Jahr 2005 angeschafft wurden.

Was zählt zu den Anschaffungskosten?

Zu den Anschaffungskosten, die für die Angemessenheitsgrenze maßgeblich sind, gehören die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe. Weiters sind auch die Kosten für Sonderausstattungen wie z.B. Klimaanlagen, Alufelgen, Sonderlackierung, Antiblockiersystem, Airbag, Allradantrieb, ein serienmäßig eingebautes Autoradio sowie ein serienmäßig eingebautes Navigationssystem Teil der Anschaffungskosten.

Selbständig bewertbare Sonderausstattungen fallen nicht unter die Angemessenheitsgrenze, sondern sind als eigene Wirtschaftsgüter zu behandeln. Dazu zählen z.B. eine Funkeinrichtung, ein nachträglich eingebautes Navigationssystem oder ein nachträglich eingebautes Taxameter.

Für den Fall, dass die Angemessenheitsgrenze überschritten wird, sind die von den Anschaffungskosten abhängigen Aufwendungen, wie insbesondere die normale Afa, aber auch die Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung des Fahrzeuges und die Ausgabe für die Vollkaskoversicherung, im entsprechenden Ausmaß zu kürzen. Maßgebend für die Höhe der angemessenen Betriebsausgaben ist das Jahr der Anschaffung.

Beispiel:
Im Jahr 2004 wird ein PKW für betriebliche Zwecke um € 50.000,– neu angeschafft. Die Finanzierung erfolgt zur Gänze mit einem Kredit. Eine Vollkaskoversicherung wird ebenfalls abgeschlossen.
Da die Anschaffungskosten die für 2004 noch geltende Angemessenheitsgrenze von € 34.000,– überschreiten, können nicht nur im Jahr 2004 sondern auch in den Folgejahren AfA, Kreditzinsen und Prämie für die Vollkaskoversicherung nur in Höhe von 68% (€ 34.000,–/€ 50.000,–) als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Die Erhöhung der Angemessenheitsgrenze ändert nichts an der steuerlich zwingenden Abschreibungsdauer von 8 Jahren (96 Monaten) bei Kfz-Neuanschaffungen.

Anwendung auf Gebrauchtfahrzeuge
Bei Anschaffung von gebrauchten PKW oder Kombi ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug innerhalb von 60 Monaten nach seiner Erstzulassung angeschafft wurde oder später.
In den ersten 5 Jahren sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges maßgebend, es sind also die ursprünglichen Neupreise inkl. Sonder-ausstattungen für die Angemessenheitsprüfung heranzuziehen. Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen ist in diesen Fällen auch jene Angemessenheitsgrenze anzuwenden, welche für das Jahr der Erstzulassung gültig ist.

Beispiel:
Am 23.01.2007 wird ein gebrauchter PKW um € 30.000,– gekauft, welcher 2005 erstmalig zugelassen wurde. Der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung betrug €60.000,–. Da die erstmalige Zulassung im Jahr 2005 erfolgte, ist die Angemessenheitsgrenze von € 40.000,– anzuwenden. Sie beträgt 2/3 des Neupreises (=€ 40.000,–/€ 60.000,–). Vom Gebrauchtwagen werden nur 2/3 des Kaufpreises, das sind € 20.000,–, steuerlich anerkannt.

Bei den älteren gebraucht angeschafften Fahrzeugen ist nicht der damalige Neupreis maßgeblich, sondern die tatsächlichen Anschaffungskosten. In diesen Fällen ist die Angemessenheitsgrenze des Anschaffungsjahres heranzuziehen.

[Quelle: wko.at]

Neu ab 2008: Mitarbeiteranmeldung VOR Dienstantritt

Mit Beginn des nächsten Jahres ist die Anmeldung vor Dienstantritt geplant. Das bedeutet, dass Mitarbeiter nicht mehr wie bisher binnen 7 Tagen ab Beginn des Dienstverhältnisses angemeldet werden können, sondern bereits VOR Arbeitsbeginn anzumelden sind.

Diese Bestimmung wurde letztes Jahr im Burgenland bereits getestet und soll ab 1.1.2008 endgültig in ganz Österreich eingeführt werden.

Wichtig: Auch fallweise Beschäftigte sind betroffen. Die Verwaltungsvereinfachung für fallweise Beschäftigung – die ja bisher erst im Nachhinein mit der kombinierten An- und Abmeldung zu melden waren – soll nicht mehr gültig sein.

Die Anmeldung kann in zwei Schritten erfolgen:

  1. Schritt:
    vor Arbeitsantritt müssen die Mindestangaben gemeldet werden. Diese sind: Dienstgeberkontonummer, Name und Versicherungsnummer der beschäftigten Person sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme
  2. Schritt:
    die fehlenden Angaben binnen 7 Tagen

Die Mindestangaben können in Zukunft auch via Telefon oder Fax erfolgen. Es empfiehlt sich hier zur Beweisbarkeit von der Faxanmeldung Gebrauch zu machen, da bei einem Telefonanruf der Nachweis, dass die Mindestangaben gemeldet, wurden schwer zu führen sein wird.

Neben der rein verwaltungstechnischen Änderung werden in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Strafbestimmungen deutlich verschärft. So soll die Obergrenze der Strafen bei mehrmaligem Verstoß von bisher € 3.630,– auf € 5.000,– erhöht werden. Auch die Beitragszuschläge bei zu späten oder nicht vollständigen Anmeldung werden deutlich erhöht.

Wie endlos ist das WWW wirklich?Vor ein paar Tagen bin ich in einem Forum über diese Frage gestolpert. Und war ehrlich verblüfft, welche Infos da plötzlich von allen Seiten kamen…..

Am besten gefiel mir dieser Beitrag, in dem es bereits 2005 heisst:

Irgendwie war da bei uns im Info-Vorkurs eine interessante Idee entstanden: Wir drucken uns das Internet aus. Das ganze Internet.
Ich habe da mal ein bisschen dran rumgerechnet.

Seit dem siebten Geburtstag der Firma Google im September 2005 wird die Größe des Index nicht mehr auf der Hauptseite angezeigt, da laut Eric Schmidt keine eindeutige Zählweise existiere. Aktuell gibt Google auf seinen Seiten einen Index von „mehr als 8 Milliarden Webseiten“ an. [Quelle: wikipedia] Dabei kennt Google ja nicht mal alle Seiten, weil ja viele für Suchmaschinen gesperrt sind.

Man kann auf dieser Seite den world wide traffic verfolgen und sehen, welche Kontinente grade aktiv sind. Auch ganz spannend. Aber Auskunft über die tatsächliche Grösse des heutigen Internet gibt auch das nicht wirklich.

Diese Frage beschäftige auch einige US-Forscher so sehr, dass sie zwei Monate lang Internet-Adressen gezählt haben. Jetzt im Oktober kamen sie zu einem Resultat. Nach Ansicht von John Heidmann und Yuri Pradkin von der University of Southern California ist es die erste vollständige Zählung des Internets seit mehr als zwei Jahrzehnten. Die letzte sei 1982 durchgeführt worden. Damals hingen gerade mal 315 Computer am noch nicht wirklich weltumspannenden Datennetz. Bis heute sind einige hinzugekommen: Mehr als 2,8 Milliarden sogenannte IP-Adressen, die Hausnummern des Datennetzes, mussten die Wissenschaftler abklopfen.

Dafür brauchten sie nicht weniger als 62 Tage. Rund um die Uhr sendeten drei automatisch arbeitende Rechner Anfragen an jede einzelne dieser Adressen. Mit sogenannten Pings, winzigen Nachrichten, die einfach nur “Hallo, ist da wer?” fragen, durchforsteten sie das Web nach aktiven Computern.

Viele dieser Anfragen blieben unbeantwortet. In immerhin 61 Prozent der Fälle blieben die angepingten Rechner stumm. Zudem hätten sie oft Antworten wie “bitte nicht stören” oder “keine Informationen verfügbar” erhalten. Netzwerkadministratoren schützen ihre Router und Firewalls mit solchen Nachrichten vor unnötigem Netzverkehr.

Zusätzlich druckten Heidmann und Pradkin eine Version ihrer Karte aus, bei der sie jeder IP-Adresse genau ein Pixel zuwiesen. Das Ergebnis ist ein Ausdruck von rund 7,5 Quadratmetern Grundfläche - zu groß für die Universitätsräume, denn wie auf Fotos zu sehen ist, mussten die Forscher ihre Karte bis unter die Decke verlängern.

Jetzt taucht natürlich die Frage auf, ob in den neuen Navigationssystemen diese Karte auch schon eingespeist ist…..
;-)

In letzter Zeit hatte ich öfter mal gehört: “Nein, Coach dürfen wir uns nicht nennen! Das ist ausschliesslich den Lebens- und Sozialberatern vorbehalten!”

Und war ehrlich gesagt nicht nur verblüfft, sondern auch ein wenig sauer ob dieser Arroganz. Denn ich bin seit 2001 Coach - aber kein Lebens- und Sozialberater. Und ich würde mich schön bedanken, wenn meine hart verdiente Bezeichnung für mein reglementiertes Gewerbe der Unternehmensberater plötzlich nicht mehr gültig wäre.

Ja, ich verwende den Begriff “Coaching” in meiner Werbung nicht gerne - nahezu gar nicht, Trotzdem stehe ich dazu (und auch drauf), dass ich Coach bin. Also bin ich mal ein wenig recherchieren gegangen und habe dazu ein eindeutiges Statement gefunden, von jemandem, der es wissen muss - nämlich von der WKO und dem Gewerbeamt. Und in diesem Servicedokument heisst es wörtlich:


“Der abstrakte Begriff “Coaching” für sich allein kann frei verwendet werden - nicht jedoch in Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist.”

Weiter wird ausgeführt, dass z.B. im Bereich Sport, körperlicher Fitness oder schulischem Lernen der Begriff Coach völlig frei verwendet werden kann, da hier eine nichtgewerbliche freie Tätigkeit vorliegt.

Und - was für mich beinahe am Spannendsten war:
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anerkennung von Coaching-Ausbildungen bei coaching-Verbänden NICHT die Befugnis im Sinne einer Gewerbeberechtigung ersetzt! Coaching-Verbände sind Privatvereine und daher nicht berechtigt, Befugnisse für die Ausübung gesetzlich geregelter Berufe zu erteilen.

Denn genau das passiert leider sehr, sehr oft. Da werden teure Ausbildungen angeboten und die Teilnehmer in dem Glauben gelassen, dass sie dann quasi eine Berufsberechtigung hätten. Was so nicht richtig ist und teure Strafen (bis zu 3.600,00 Euro) nach sich ziehen kann.

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