Tatort Unternehmen


Mit 1.Juli 2008 tritt die Neuberechnung der NOVA (Normverbrauchsabgabe) bei Neufahrzeugen in Kraft. Sie soll ein weiterer Schritt in eine ökologische Zukunft sein und ein Beitrag zum Klimaschutz. Schliesslich ist Österreich eins der Schlusslichter, wenn’s um die Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolles geht.

Die Neugestaltung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beispielsweise greift viel zu kurz und ist zur ökologischen Alibi-Handlung verkommen.” sagt bereits jetzt Alexander Egit, Geschäftsführer von Greenpeace CEE.

Schauen wir mal genauer hin:

Neuberechnung:

Der Endpreis für einen neuen Wagen wird ab 1. Juli 2008 so berechnet:

    Nettopreis
    minus erfeilschtem Nachlass
    plus Nova und Co2-Strafzahlung,
    minus Förderung Partikelfilter,
    minus Bonus CO2, NOx oder Alternativantrieb,
    plus Mehrwertsteuer.

Es gibt also ein Monus/Malus-System, das auf Emmissionswerten beruht. Klingt ja ganz gut. Eins der Ziele sollte ja sein, die Unmenge an uralten gebrauchten Autos endlich von deer Strasse zu bringen.

Über diesen Link erhalten Sie Details bezüglich der KFZ-Typen:
Leitfaden über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Gewinner
der neuen Regelung sind Neuwagen, deren Kohlendioxid-Ausstoß unter 120 Gramm pro Kilometer liegt. Damit werden Kleinwagen wie Ford Fiesta, Citroen C2, Daihatsu Cuore, der neue Fiat 500, aber auch der Audi A3 1,9 Diesel um 360 Euro Nova-Bonus billiger. Weitere Gewinner sind Fahrzeuge mit Alternativantrieb wie Toyota Prius Hybrid oder Lexus RX 400 Hybrid. Für sie wird es einen Bonus in Höhe von 600 Euro geben.

Verlierer
hingegen sind Autos, deren Kohlendioxid-Ausstoß über 180 Gramm pro Kilometer liegt. Die Normverbrauchsabgabe wird um 30 Euro je zu viel ausgestoßenem Kohlendioxidgramm pro Kilometer erhöht. Bei einem Porsche 911 Carrera wäre das 2.050 Euro mehr, bei einem Kia Sportage 600 Euro mehr, bei einem BMW 325 i 450 Euro oder bei einem Mercedes V320 300 Euro mehr. Am meisten gekauft werden jedoch Autos, deren CO2-Ausstoß zwischen diesen beiden Werten liegt.

Finanzminister Molterer sprach von einem “sehr klaren Signal an die Industrie”, die darauf “richtig reagieren” werde. Mehreinnahmen aus der NoVA erwartet er nicht, sollte es doch zu Mehreinnahmen kommen, sollen diese dem Klimafonds zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem heutigen Stand würden rund 20 bis 25 Prozent der Fahrzeuge in den Genuss eines Bonus kommen, etwa 20 Prozent würden mit einem Malus belegt werden. Mit der Verschärfung der Emissionsgrenze ab 2010 wären es 40 Prozent - Lenkungseffekte noch nicht eingerechnet.

Hmmm, und wer zahlt die Zeit, die ein Händler jetzt pro Rechnung länger zum Schreiben/Rechnen braucht? Wie immer bleibt die Hauptlast der Mehrarbeit am Einzelhandel hängen.

Auch Motorräder unterliegen der NOVA - allerdings bezogen auf den Hubraum. Ich bin nun mehr als gespannt, wie sich das Bonus/Malus-System auf die einspurigen umlegen lässt……

Die österreichische Bundesregierung hat sich aktuell zum Ziel gesetzt, bei den Unternehmen 25 % der Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit gesetzlichen Informations- und Erklärungsverpflichtungen anfallen, einzusparen. Wir Wirtschaftstreuhänder wissen, dass die Entwicklung bei den Steuererklärungsformularen in den letzten Monaten und Jahren diesem Ziel diametral entgegen steht.

Ein besonders krasses Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die Neuauflage des Formulars E 6 (samt Ergänzungsformularen) für 2007 dar: Abgesehen davon, dass das bisherige Formular wesentlich erweitert worden ist, umfasst die der KWT im Entwurf vorliegende Ausfüllhilfe zu diesem Formular sage und schreibe 62 Seiten!

Als jüngster “Streich”, von dem die KWT vor kurzem eher zufällig Kenntnis erlangt hat, soll das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung (U 30) ab 2008 um zwei neue Felder ergänzt werden, in denen die Vorsteuern betreffend Kfz sowie betreffend Gebäude monatlich gesondert angegeben werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass die Information über die geplante Formularerweiterung für die notwendige Anpassung der Buchhaltungssoftware ab 1.1.2008 und die erforderlichen Vorkehrungen im Rechnungswesen sehr spät ergangen ist, liegt es auf der Hand, dass das “Herausfiltern” dieser Beträge aus der Buchhaltung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist und nach Ansicht der KWT eine unzumutbare Belastung für Unternehmer und für Wirtschaftstreuhänder darstellt.

Eine grundlegende Vereinfachung der Formulare ist daher unbedingt notwendig. Auf Initiative der KWT wird das BMF im 1. Quartal 2008 einen Arbeitskreis zum Umfang der Steuererklärungen einrichten. Ziel dieses Arbeitskreises, in dem auch Vertreter der KWT mitwirken werden, ist eine Vereinfachung der Steuererklärungsformulare. Es soll geprüft werden, inwieweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Reduktion des Erklärungsumfangs möglich ist.

[Quelle: www.kwt.or.at]

Heute ist wieder einmal der internationale “Kauf-Nix-Tag”. Sie wussten gar nicht, dass es ihn gibt?

Dieser “Buy Nothing Day” kommt natürlich aus den USA zu uns. Wie könnte es anders sein? Und wird jährlich am letzten Freitag im November in Nordamerika und am letzten Samstag im November im Rest der Welt begangen. Ziel ist es, uns alle zum Nachdenken über unser Kaufverhalten anzuregen. Und vielleicht auch das eine oder andere sinnlose Weihnachtsgeschenk zu vermeiden.

Was als einfache Idee vor angeblich fünfzehn Jahren in Nordamerika begann (am Tag nach dem Feiertag “Thanksgiving” - Amerikas geschäftigstem Einkaufstag des Jahres), wuchs als Buy Nothing Day zu einer weltweiten Zelebration und Demonstration des Konsumbewusstseins und des übermäßigen Konsums heran. Das Schöne daran ist: es kostet absolut nichts, dabei mitzumachen. ;-)

In Wien auf der Mariahilfer Straße streiken heute die Weihnachtsmänner, sitzen faul herum und verteilen Flugblätter über den Kauf Nix Tag. Wer will, kann sich auch Geschenk-Verzichts-Erklärungen abholen.

“Kampf dem Konsumrausch”
tituliert nt-v den heutigen Artikel dazu und stellt fest, dass in Deutschland heuer keine grösseren Aktionen stattfinden werden.

In Grossbritannien wiederum soll der heutige Buy Nothing Day der grösste bisher werden.

Was werde ich tun? Das, was ich sowieso getan hätte - “normal” einkaufen gehen (hungern finde ich nicht so spannend….) und mich höchstens drüber freuen, wenn heute nicht allzu viel los ist. Das bleibt vermutlich ein Wunschdenken……..

Heute soll ja die Deutsche Bahn ein neues Angebot vorlegen - und damit der derzeit ausgesetzte Streik der Lokführer beendet werden. Wir werden sehen…..

Was der Streik seit Beginn an teilweise verheerenden Auswirkungen bei uns in Österreich verursacht, wird ja kaum erwähnt. Aus meinem persönlichen Umfeld aber weiss ich, dass gerade Warenlieferungen zum Weihnachtsgeschäft bzw. zum Jahreswechsel in Rotterdam liegen und nur sehr zögerlich bis zu uns durchkommen.

Wenn man nun bedenkt, dass für einige Branchen das Geschäft Ende November und im Dezember mehr als 50% des Jahresumsatzes ausmacht (bei manchen Branchen sogar weit über 70%), dann wird einem bewusst, wie heikel dieser Streik gerade jetzt ist. Natürlich von der GDL gezielt so gewählt. Weiss sie doch, dass sie nicht klagbar ist. Die betroffenen Unternehmen können ihre Lieferanten in die Haftung nehmen, weil nicht rechtzeitig geliefert wurde. Bestellungen stornieren. Ja natürlich - das alles kann man selbstverständlich machen.

Ersetzt das aber den Umsatz, den man mit der (nicht gelieferten) Ware hätte machen können?

Sie könnten langsam eine Sekretärin brauchen? Die wäre aber zu wenig ausgelastet. Oder Sie bräuchten dringend einen neuen leistungsfähigen Farb-Laser-Drucker. Der Ihnen aber zu teuer ist für die paar wirklich guten Ausdrucke. Oder….

Zwei ganz gewöhnliche Beispiele aus dem Alltag eines Kleinunternehmers. Wer von uns hat sich nich schon derartige Gedanken gemacht. Und seien wir ehrlich: wer von uns hat nicht schon festgestellt, dass für einen Ein-Mann-Betrieb gewisse Dinge einfach “zu teuer” sind? Oft nicht einmal vom Kaufpreis her. Sondern vom laufenden Betrieb, den laufenden Kosten her gesehen.

Es gibt eine relativ einfache Lösung dafür. Und dass sie in der Praxis funktioniert, zeigen uns bereits bestehende Modelle im Bereich der Notare, Anwälte, Ärzte. Alle diesen Freiberufler haben schon vor vielen Jahren erkannt, dass ein gemeinsames Nutzen gewisser Ressourcen nicht nur kostensparend ist sondern auch viel flexibler sein lässt. Sie haben bereits vor Jahren begonnen, Bürogemeinschaften einzugehen.

Die Lösung heisst “shared service center” (SSC) und bedeutet, sich in ein Büro in einer Bürogemeinschaft einzumieten. Man mietet allerdings nicht nur den Raum, sondern gleichzeitig eine Sekretärin mit Telefondienst, ein Computernetzwerk samt Internetanschluss, eine Dauererreichbarkeit zur Terminabsprache während der gewünschten Betriebszeit, einen Lieferwagen, ….. Je nach Angebot des SSC sind in der monatlichen Miete Zusatzleistungen enthalten, die Ihnen das tägliche Arbeiten ungemein erleichtern können und trotzdem Ihre Kosten nicht explodieren lassen.

Es gibt bisher nur wenige dieser Center - und die meisten davon entweder im Gründerbereich (man muss dort nach zwei, drei Jahren auf jeden Fall wieder raus) oder im IT-Bereich. Aber die Nachfrage steigt - und hoffentlich dann auch das Angebot.

Immer wieder kommt es zu Unklarheiten, Missverständnissen, wenn es um die Gewerbeberechtigung geht. Daher heute der Versuch, Licht ins Dunkel der Gewerbeanmeldung zu bringen.

Welche Tätigkeiten unterliegen dem Gewerberecht?
Das ist die erste und wohl wichtigste Frage, die Sie sich stellen müssen. Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit finden Sie dazu immer die aktuellsten Informationen. Unter anderen heisst es:

Der Geltungsbereich der Gewerbeordnung umfasst alle gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten, sofern nicht gesetzlich verboten oder ausdrücklich ausgenommen. Verboten ist z.B. Drogenhandel, ausdrücklich ausgenommen sind etwa die Land- und Forstwirtschaft oder der Bergbau. Vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sind aber selbstständige Berufe, die durch andere Gesetze geregelt sind (z. B. Ärzte, Apotheker, Notare etc.).

Die Gewerbeordnung 1994 kennt Tätigkeiten, für die der Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen muss und solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes zu erstatten.

Liste freier Gewerbe
Liste reglementierter Gewerbe

Egal, in welcher Liste Sie Ihre Tätigkeit finden - einen aktiven Gewerbeschein brauchen Sie immer! Der Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten liegt ausschliesslich in den Voraussetzungen zur Anmeldung. Wenn Sie ein Gewerbe ruhend gemeldet haben, gilt die Gewerbebeerechtigung so lange nicht, bis Sie sie wieder aufleben lassen.

Zu Verwechslungen kommt es immer wieder, weil es eben einige Tätigkeiten gibt, die Sie als sogenannter “Neuer Selbständiger” oder “Freiberufler” ausüben können. Dazu benötigen Sie keinen Gewerbeschein, sind also auch kein Gewerbetreibender, unterliegen nicht der WKO. Aber kaum einer weiss, welche Tätigkeiten hier gemeint sind.

Freie Berufe sind Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Dentisten, Ärzte, Künstler, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Zivilingenieure. Diese unterliegen eigenen Kammern und eigenen Regelen bzw. Gesetzen. Zur Ausübung eines freien Berufes benötigt man keinen Gewerbeschein.

Informationen zu den Neuen Selbständigen Berufen (das ist etwas ganz anderes als eine gewerbliche Tätigkeit!) finden Sie hier:
der Neue Selbständige
Darunter fallen z.B. Autoren, Gutachter, Vortragende, Psychotherapeuten.

Für alle, die’s momentan schwieriger haben als ihnen lieb ist……


wer’s nicht erkannt hat - das ist ein Ausschnitt aus dem Football-Film “Helden aus der zweiten Reihe”

« Previous PageNext Page »