Organisation


Der Businessplan nämlich. Heute unverzichtbarer Bestandteil einer Gründungsidee. Wenn Sie sich selbständig machen, brauchen Sie auch ein Bankkonto für Ihr Unternehmen. Und das bekommen Sie in der Regel erst, wenn Sie auch der Bank Ihren Businessplan vorgelegt haben und dieser für gut befunden wurde. Aber ein Businessplan dient in erster Linie Ihrer eigenen Sicherheit. Sie werden gezwungen, sich detailliert Gedanken über Ihr Unternehmen zu machen.

Es gibt eine Menge Anleitungen dazu (auch ich habe schon einige Male darüber geschrieben) und doch taucht in der Praxis immer wieder die Frage auf:

“Welche Zahlen soll ich da bloss eingeben? Ich habe doch keine Kristallkugel!”

Damit landen wir bei einer Plankostenrechnung. Und glauben Sie mir: das sind keine Zahlen aus der Kristallkugel auf Grund von hellseherischen Fähigkeiten, sondern Zahlen, die - wenn sie seriös ermittelt wurden - auch tatsächlich halten.

Beleuchten wir die einzelnen Themen eines Businessplans:

  • Unternehmensvision
  • Markteinschätzung
  • Betriebswirtschaftlicher Kernbereiche
  • Kundennutzen
  • Zukunftsprognosen

In den nächsten Tagen folgen diese einzelnen Bereiche detailliert. Ich werde versuchen, Ihnen Tipps für die Ermittlung Ihrer Zahlen und Fakten an die Hand zu geben.

Mit Hilfe eines Businessplans werden die unternehmerischen Risiken erheblich verringert. Der Geschäftsplan gibt den zukünftigen Weg exakt vor und dient so als Steuerelement. Das Unternehmenskonzept dient der Orientierung, da dort wichtige Eckpunkte der unternehmerischen Tätigkeit festgehalten sind. Problemfälle lassen sich so schnell lösen. Der Businessplan ist außerdem eine aussagekräftige Unterlage zur Präsentation von neuen Geschäftsideen. Auch bei eventuellem Kapitalbedarf ist es so möglich, schnell Frage zu beantworten.

Vor allem haben Sie damit DAS Instrument an der Hand, mit dem Sie zumindest jedes Quartal den erreichten Ist-Zustand vergleichen können. Und somit eine gute Kontrolle haben, ob Ihr Konzept auch in der Praxis funktioniert.

Ein gutes Jahr beginnt mit einer steueroptimal ausbezahlten Erfolgsprämie. In zahlreichen Firmen werden die Jahresabschlüsse erstellt und abhängig vom erzielten Ergebnis werden Erfolgsprämien, Bilanzgelder, Tantiemen festgelegt. Um diese nicht dem vollen Steuersatz zu opfern, sollten schon vorher einige Grundlagen gelegt werden.

Aufgrund des Umstandes, dass durch die Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts das Jahressechstel im Regelfall bereits zur Gänze steuerlich genutzt wurde, sind diese Einmal-Leistungsvergütungen regelmäßig mit dem vollen Steuersatz belastet.

Das so genannte Jahressechstel ist die Gestaltungsgrundlage für die steueroptimale Auszahlung von Einmalprämien.

Für eine „lohnsteuersparende“ Auszahlung des Jahresbruttogehaltes inkl sonstiger Bezüge (wie zB Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration etc) ist die nachfolgende Bestimmung des Einkommensteuergesetzes maßgebend:

„Soweit die sonstigen, insbesondere einmaligen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge übersteigen, sind sie dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden.“

Die steueroptimale Ausnutzung des begünstigten Jahressechstels ist dann gegeben, wenn das Jahresbruttogehalt (inkl Sachbezügen) in 14 Teilbeträgen ausbezahlt wird.

Damit die Finanzverwaltung den steueroptimalen Auszahlungsmodus auch anerkennt, müssen zwei Spielregeln eingehalten werden:

Spielregel 1:
Vertragliche Auszahlungsvereinbarung + tatsächliche Auszahlung gemäß Vereinbarung

Der geplante steueroptimale Auszahlungsmodus muss sowohl vertraglich mit dem Arbeitnehmer fi xiert sein als auch in dieser Form tatsächlich zur Auszahlung kommen. Im Dienstvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung sollte daher nur der Anspruch (dem Grund nach) auf die Erfolgsprämie und dessen Berechnung geregelt werden. Hinsichtlich der Fälligkeit verwenden Sie folgende Formulierung:
„Nach Feststellung der Höhe der Erfolgsprämie wird einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien der Auszahlungsmodus für diese Prämie festgelegt.“
Wird dann zB im Dezember 2007 die Höhe der Erfolgsprämie (zB € 21.000,00) errechnet, dann wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Auszahlungsvereinbarung abgeschlossen, die beispielsweise wie folgt formuliert sein könnte:
„Ihr Bonus beträgt € 21.000,00. Es wird im Folgenden einvernehmlich vereinbart, dass diese Erfolgsprämie (Unzutreffendes wird gestrichen) binnen … Wochen, somit bis spätestens … abgerechnet und ausbezahlt wird in 14 Teilbeträgen, beginnend mit dem Jänner 2008 ausbezahlt wird. Hiebei betragen die monatlich gemeinsam mit dem Gehalt ausbezahlten Teilbeträge EUR 1.500,00. Der 13. und 14. Teilbetrag in Höhe von jeweils EUR 1.500,00 werden im Monat Juni bzw im Monat November ausbezahlt.“

Spielregel 2:
Keine rückwirkende Rollung

Ausdrücklich als unzulässig erklärt hat der Verwaltungsgerichtshof die rückwirkende, rein rechnerische Aufteilung (= Rollung) einer als Einmalbetrag ausbezahlten Prämie in monatliche Teilzahlungen und in Sonderzahlungen. Wird daher die Erfolgsprämie in Höhe von € 21.000,00 im Dezember 2007 festgestellt, wird eine steuerliche rückwirkende Aufteilung dieses Betrages in 14 x € 1.500,00 noch für das Jahr 2007 seitens der Finanzbehörde (zu Recht) nicht anerkannt.

100 Euro Förderung der SVA für GesundheitsmassnahmenAktive und auch bereits pensionierte Gewerbetreibende können von der SVA einen Kostenzuschuss von 100 Euro bekommen, wenn sie in ihre eigene Gesundheit investieren. Und zwar müssen mindestens drei gesundheitsfördernde Massnahmen gesetzt werden, die gesamt mindestens 100 Euro kosten. Die Aktivitäten müssen folgenden Bereichen zuzuordnen sein:

  • Vorträge oder Seminare aus dem Bereich der Gesundheitsförderung
  • Gesundheitschecks
  • Bewegung
  • Stressmanagement
  • Ernährung
  • Ergonome Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsorganisation

Mindestens eine der Aktivitäten muss dem ersten Punkt (Vorträge und Seminare …) zuzuordnen sein. Die Angebote sind bei qualifizierten Anbietern in Anspruch zu nehmen. Für den Kostenzuschusses ist ein Antrag an die zuständige SVA-Landesstelle notwendig.

Hier gibts das pdf mit den detaillierten Infos dazu

Diese Aktion halte ich persönlich für sehr gut - denn Vorsorge ist immer billiger als Schäden reparieren zu müssen. Und grad wir Kleinen neigen häufig dazu, uns zu wenig Zeit für uns selbst zu nehmen.

Sicher auch schon gehört, wie manche Spezialsten das Wort Team erklären:

T oll
E ein
A nderer
M achts

Dass das nicht wirklich funktionieren kann, ist wohl klar. Christian Leeb (der übrigens heut Geburtstag hat - alles Gute!) hat mir am Anfang unserer Bekanntschaft mal gesagt:
“Mach dir keine Sorgen um solche in deinem Netzwerk. Jedes gute Netzwerk spuckt sie irgendwann mal von selbst aus.”

Und es funktioniert tatsächlich!

Man darf sich allerdings nicht ausnutzen lassen. Denn solange “abgesaugt” werden kann, wird das auch gemacht.

Ein funktionierendes Netzwerk (Team) ist wie ein Bankkkonto - man sammelt dort Guthaben, indem man gibt, um sich bei Bedarf davon abzuholen zu können. Eben dann, wenn man’s braucht.

Der zu Ebay gehörende Internet-Telefonie-Dienst Skype kämpft seit gestern mit schweren Problemen. Stundenlang waren Millionen Nutzer offline.

Da Skype auch im Business-Bereich eingesetzt wird, hatte das für viele Unternehmer unangenehme Folgen. Wer gewohnt war, frühmorgens schon ein paar Worte mit dem Geschäftspartner zu wechseln, musste nun doch wieder auf “alte” Möglichkieiten ausweichen.

Auch heute wird auf der Skype-Webseite noch um Geduld gebeten - ein Grund für die Störungen wird aber nicht klar. Schuld seien “P2P-Netzwerk-Angelegenheiten”, heisst es seitens Skype. Auf dem Heartbeat-Blog wird Hoffnung gemacht, dass bis heute Mittag wieder alles normal laufen könnte. Ist ja nicht mehr lang bis dahin….

Vor kurzem wurden die Reisekosten hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit geändert. Es geht dabei in erster Linie um Reisekostenvergütungen an Arbeitnehmer.

Was sich geändert hat und welche Auswirkungen zu erwarten sind:

Die Definition der Dienstreise im § 26 EStG bleibt gleich, die generelle Bezugnahme auf die Dienstreise laut lohngestaltender Vorschrift im § 26 EStG entfällt.

Taggelder
Aufgenommen wird dafür eine über die Steuerfreiheit von Taggeldern im Rahmen der Dienstreise hinausgehende Begünstigung unter bestimmten Voraussetzungen im
§ 3 EStG.

Vom Arbeitgeber gezahlte Tagesgelder für Dienstreisen bleiben dann zeitlich unbegrenzt steuer- und abgabenfrei, wenn sie für eine der folgenden Tätigkeiten bezahlt werden müssen:

  • Außendiensttätigkeit (z.B. Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste)
  • Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten
  • außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers)
  • Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers
  • Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
  • vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde

Voraussetzung ist die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers lt. lohngestaltender Vor-schrift (z.B.Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung). Neu ist, dass eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern genügt, wenn keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden kann, weil ein Betriebsrat wegen zu geringer Dienstnehmeranzahl nicht gebildet werden kann.

Eine weitere Voraussetzung für die Steuer- und Abgabenfreiheit der Tagesgelder ist die Begrenzung bis zu den im § 26 Z 4 EStG genannten Sätzen. Die Vorsteuerabzugsfähigkeit ist laut Umsatzsteuergesetz gegeben.

Das Jahressechstel erhöht sich nicht durch die steuerfreien Tagesdiäten.

Aliquotierung der Diäten
Erfolgt eine Abrechnung der Tagesgelder nach Kalendertagen, steht das Tagesgeld für den Kalendertag zu (Wahlmöglichkeit). Dauert eine Auslandsdienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden (bisher Drittelung lt. Reisegebührenverordnung). Damit wird die gleiche Berechnung wie bei den Inlandsdiäten eingeführt.

[Quelle: wko.at]

Wie oft haben Sie sich schon darüber geärgert, dass die meisten Schädlinge über Emails hereinkommen. Über Spam, den Sie nicht verhindern können? Sie benutzen Outlook - stimmt’s?

Was wäre, wenn Sie eine kostenlose, lizenzfreie, einfach zu bedienende Software hätten, mit der diese Probleme ein für alle Mal der Vergangenheit angehören?

Mozilla Thunderbird - sichere Emails und das kostenlosNa, hier ist sie doch - einfach auf das Bild klicken, downloaden, bei der Installation alle Einstellungen Ihres Outlook übernehmen und schon können Sie wieder mailen. Es dauert keine fünf Minuten, versprochen!

In meinem Artikel auf meinem zweiten Blog habe ich bereits das Thema der Unternehmen angeschnitten. Gerade wenn über den firmeneigenen Mailserver viele Emails laufen sollen, ist eine leistungsstarke Lösung gefragt, die auch den Angriffen von Viren, Würmern, Trojanern und anderer Malware widerstehen kann. Die meisten Sicherheitsprobleme entstehen in Unternehmen, die Outlook einsetzen.

Wenn Sie bisher zwar schon mit dem Gedanken gespielt haben, endlich auf Outlook zu verzichten, es aber dann doch aus Bequemlichkeit nicht gemacht haben - geben Sie sich jetzt einen Ruck. Diese fünf Minuten holen Sie durch all die ersparten Probleme locker wieder auf ;-)

Ach so, Sie haben gar kein Outlook, weil Sie auch kein Windows haben? Hmm - na dann ja erst recht!
Mozilla Thunderbird gibt es auch für Linux und Mac!

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