Tatort Geld


Die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Und heute eine diesbezügliche Presseinformation herausgegeben:

Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer abgeschlossen und folgende Entscheidung getroffen:

Die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Die entsprechende gesetzliche Bestimmung (Steuerpflicht für “Schenkungen unter Lebenden”) wird aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof führt in seinem Erkenntnis aus, dass - wie schon bei der Erbschaftssteuer - die Steuer aufBasis von unsachlichen Bewertungskriterien festgesetzt wird und daher in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Die pauschale Vervielfachung von historischen Einheitswerten ist nämlich nicht geeignet, die Wertentwicklung von Grundstücken angemessen abzubilden. Eine sachgerechte Besteuerung ist auf dieser Grundlage daher nicht möglich.

Die Bundesregierung konnte mit ihrer Stellungnahme die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes nicht entkräften. Zu den Ausführungen, eine Schenkungssteuer sei für ein geschlossenes Steuersystem “geradezu notwendig”, ist darauf hinzuweisen, dass der Verfassungsgerichtshof keine Bedenken gegen die Schenkungssteuer an sich hat.

Die Frage, ob es durch die Aufhebung der Bestimmung zur Schenkungssteuer Auswirkungen auf die Grundsteuer gibt, hatte der Verfassungsgerichtshof in diesem Verfahren nicht zu beurteilen. Der Verfassungsgerichtshof hat für das Außerkrafttreten - wie schon bei der Erbschaftssteuer - den Ablauf des 31. Juli 2008 bestimmt, um dem Gesetzgeber zu ermöglichen, allenfalls erforderlich gehaltene Begleitmaßnahmen für den Fall des Auslaufens dieser Steuer zu treffen.

Was hat das nun für praktische Auswirkungen?

Bis zum 31. Juli 2008 gilt - sofern der Gesetzgeber nicht vorher gesetzliche Änderungen durchführt - die derzeit bestehende Rechtslage zur Schenkungssteuer. Es besteht also Schenkungssteuer-Pflicht. Auf Steuerverfahren ist diese Rechtslage anzuwenden.

Eine Ausnahme gibt es für rund 80 Fälle, die sich vor dem Beginn der Beratungen des Verfassungsgerichtshofes im Schenkungssteuer-Verfahren mit einer dementsprechenden Schenkungssteuer- Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gewendet haben. In diesen Fällen wird der Schenkungssteuer-Bescheid aufgehoben werden; damit fällt keine Schenkungssteuer mehr an.

Trifft der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2008 keine Maßnahmen zur Reparatur der Schenkungssteuer, gibt es ab diesem Zeitpunkt keine Schenkungssteuer-Pflicht mehr. Ob Schenkungen dann anderen Steuerpflichten unterliegen werden, kann man derzeit nicht beurteilen.

Dass die Roaming-Gebühren teilweise zu Wucherpreisen abgerechnet werden, ist sicher kein Geheimnis. Dass sich hier einiges ändern wird, ist allerdings jetzt auch fix.

Die Verordnung, die für Mobiltelefongespräche, nicht aber auch für Datendienste wie SMS, MMS oder mobile Internetdienste gilt, sieht für deren dreijährigen Gültigkeitszeitraum eine Höchstgrenze für End- und Großkundentarife für Handygespräche im Ausland vor, die nach Ablauf des ersten und des zweiten Jahres jeweils weiter abgesenkt wird. So sollen auf Einzelkundenebene (retail) aktive Mobiltelefongespräche aus dem Ausland im ersten Jahr maximal 49 Cent, im zweiten Jahr maximal 46 Cent und im dritten Jahr höchstens 43 Cent pro Minute kosten. Für Passivgespräche sollen im ersten Jahr maximal 24, dann 22 und schließlich 19 Cent pro Minute an Roamning-Gebühren anfallen. Die unter den Netzbetreibern verrechenbaren Großhandelspreise (wholesale) sollen in den drei Jahren mit jeweils 30 Cent, 28 Cent und 26 Cent begrenzt werden.

Mobilfunk-Unternehmen haben ab dem Inkrafttreten bis zu einen Monat lang Zeit, um ihre Kunden über die neuen Roaming-Tarife zu informieren. Entscheidet sich ein Handy-Nutzer für den neuen Tarif (sog. Eurotarif), wozu er ab Inkrafttreten der Verordnung die Möglichkeit hat, so hat sein Betreiber ihm diesen spätestens nach vier Wochen gewähren. In einem solchen Fall kämen die neuen Tarife für Auslandsgespräche mit dem Mobiltelefon noch im Juli zur Anwendung. Reagiert ein Kunde nicht binnen zweier Monate nach Übermittlung der Information, so gilt für ihn der neue Tarif (Eurotarif) automatisch. Binnen der genannten Zweimontasfrist steht es dem Kunden frei, sich entweder für den Euro-Tarif oder jeden anderen von seinem Betreiber angebotenen Roaming-Tarif zu entscheiden.

Inkrafttreten wird diese Verordnung vermutlich Ende Juni und somit ab 1.Juli ihre rechtliche Gültigkeit besitzen.

eCommerce ist im Vormarsch. Online Einkaufen ist praktisch und wird immer mehr angenommen. Aber wie werden die Zahlungen dabei abgewickelt.? Die Deutsche Bank hat eine Studie dazu in Auftrag gegeben und dabei interessante Fakten entdeckt.

Klassische Bezahlsysteme wie Vorauskasse, Rechnung und Kreditkarte dominieren weiterhin den Online-Handel. Innovative digitale Zahlsysteme haben sich dagegen noch kaum durchgesetzt, sie entsprechen oft nicht den Anforderungen von Online-Händlern und -Kunden. Auch wenn neue Bezahlsysteme immer wieder auf den Markt drängen, habe sich der Online-Handel heute mit etablierten klassischen Bezahlsystemen arrangiert.

Demnach sind die führenden Bezahlmethoden im Online-Handel derzeit weiterhin Vorauskasse (von 85 Prozent der Händler angeboten), Rechnung (55 Prozent) und Nachnahme (52 Prozent). Die Kreditkarte folgt am vierten Platz, erst danach scheint das Online-Bezahlsystem PayPal auf.

Wichtig ist dem Kunden dabei, dass er sich halbwegs sicher fühlt und die Abwicklung möglichst auf wenige Klicks eingeschränkt ist. Werden allzu viele persönliche Daten abgefragt oder ist die Abwicklung der Zahlung undurchsichtig und verwirrend, bleibt die Ware meist im Online-Shop liegen und der Kunde geht ohne Kaufabschluss.

[Quelle: www.pressetext.at]

Die Förderlandschaft ist riesengross. Doch sie gleicht einem Dschungel, in dem sich viele verirren und dann eher entmutigt aufgeben. Dabei wäre auch für die Kleinen der Wirtschaft sehr oft eine finanzielle Unterstützung im Rahmen von Förderungen möglich.

Seit mehr als einem Jahr gibt es eine Beratungsinitiative von Microsoft, Intel und Hewlett-Packard in enger Zusammenarbeit mit der WKÖ zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer KMU. Auf der Seite www.foerdermittel-ratgeber.at wurde eine umfassende Datenbank aufgesetzt, die mehr als 6.000 Förderprogramme enthält. Hier wird man meist fündig bezüglich der Vergabe von kommunalen, regionalen, nationalen und internationalen Fördermitteln für viele Vorhaben, u. a. in den Bereichen Fertigung, Ausbildung, Unternehmensneugründung und Wachstum.

Der Service ist kostenlos, eine Registrierung aber nötig. Geben Sie nur die zwingend nötigen Daten ein. Natürlich hat dann Microsoft einige Ihrer Daten ;-) - aber haben sie die nicht ohnehin?

Seit einigen Wochen sind massenweise Mails unterwegs, die angebliche Insidertipps zu Aktien enthalten. Spam, keine Frage. Doch wie weit geht die Gier der Empfänger dieser Mails?

Begonnen hat es mit Empffehlungen von Gisela Blecher-Stratmann und Dr. Walter Sander. Natürlich in deutsch - und natürlich geht es um heimische Aktien bzw. Unternehmen. Die Idee ist nicht neu. Neu daran ist, dass diese Empfehlungen eben auf deutsch kommen und die damit gepushten Aktien allesamt Penny Stocks aus dem deutschen Umfeld sind.

das recht einfache Kochrezept:

Man nehme eine Aktie, deren Kurswert bei ein paar Cents liegt. Dann motiviere man möglichst viele Menschen, diese Aktien zu kaufen. Mit 2 Millionen Spammails am Tag durchaus ein passabler Weg. Rühre also kräftig um und schlage genügend Schaum dazu. Damit erhält dieses eine, an sich wertlose, Papier einen plötzlichen Aufschwung und damit einen rasanten Kursanstieg. Selbst steige man rechtzeitig aus, nehme soviel Kursgewinn mit wie möglich und freue sich abschliessend über die vielen langen Gesichter derer, die anschliessend den Totalverlust des eingesetzten Kapitals mitnehmen müssen.

Ich rate nicht nur zur Vorsicht, sondern zum völligen Ignorieren dieser Empfehlungen. Denn warum ist plötzlich der deutsche Markt dafür interessant geworden? Nun, in den USA hat die US-Börsenaufsicht den Handel mit den Aktien von 35 Kleinunternehmen vor kurzem ausgesetzt. Auf Grund solcher Spamwellen. Was natürlich die Frage aufwirft, wie lange es dauert, bis unsere Bötrsenaufsicht diese Umtriebe stoppt.

Muss ich noch erwähnen, dass der Handel mit solchen Einzeltiteln hoch spekulativ ist und unter normalen Umständen schon einen Totalverlust erahnen lässt?
Schalten Sie die Dollarzeichen in Ihren Augen ab - so leicht macht man kein Geld an der Börse. ;-)

Die Erbschaftssteuer wrude abgeschafft - so zumindest fassen es derzeit viele Österreicher auf, was an Nachrichten transportiert wird. Aber Achtung - derzeit gilt sie noch wie eh und je!

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Erbschaftssteuer aufgehoben. Grund: Die “Einheitswerte” zur Berechnung der Steuerlast für vererbtes Grundvermögen sind seit Jahrzehnten unverändert, wodurch für Grundstücke extrem wenig Erbschaftssteuer bezahlt wird. Dies sei “gleichheitswidrig”, befanden die Verfassungsrichter. Geprüft wird nun auch die im gleichen Gesetz geregelte Schenkungssteuer. Die Regierung hat bis 31. Juli 2008 Zeit, sich auf eine Reparatur des Gesetzes zu einigen. “Wenn es keine Mehrheit gibt, ist die Erbschaftssteuerpflicht weg”, betont VfGH-Präsident Karl Korinek.

Das war der Stein des Anstosses (Zitat aus einem Kurier-Artikel vom 7.März 2007).

Letzten sonntag in der Pressestunde sprach sich Bundeskanzler Gusenbauer dafür aus, die ganze Angelegenheit im Zug der geplanten Steuerreform (2009) zu lösen oder einfach der Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs nachzukommen und die Erbschaftssteuer zu reparieren. Denn der Finanzminister müsse ihm erst erklären, wie er den Einnahmen-Entfall von gesamt 250 Millionen Euro sozial kompensieren könne.

Nun zu hoffen, dass die Erbschaftssteuer tatsächlich gekippt wird und nicht nur in anderer Form eingehoben wird, halte ich für mehr als spekulativ. Auf jeden Fall wird sie in gewohnter Weise bis 31.Juli 2008 eingehoben. Bis dahin gehen mehr als 15 Monate ins Land - in denen noch viel passieren kann…..

“Stell Dir vor, es gibt ein zweites Leben und keiner geht hin” - so könnte man die Umgebung des Second Life beschreiben…..

Ein herrlicher Leitartikel im neuen ct lässt mich dieses Thema wieder aufgreifen. Wer kennt schliesslich “Second Life” noch nicht? Alle Grossen scheinen dort vertreten zu sein. Jeder scheint einen Account zu haben - nur ich nicht, weil ich halt auf Linux arbeite und im Second Life solche Individualisten nicht erwünscht sind ;-) .

Die Orte im zweiten Leben sind leer, langweilig, öde - jeder ist dort und doch findet man keinen. Wieder ein weiteres Projekt, das zwar Millionen an Usern hat, aber zu 90% bestehend aus Karteileichen? Ich für meinen Teil war beruhigt - nix versäumt… :-D

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