Tatort Familie


Morgen, am 1.Juli 2007, wird die Mineralölsteuer angehoben. Das bedeutet, Benzin und Diesel sind teurer. Aber nicht alle Tankstellen werden die Preis-Erhöhung auch an die Konsumenten weiter geben, vor allem einige Diskonter haben noch nicht reagiert.

Bei der OMV sind die Preise schon gestiegen. Von dort heißt es, der Wettbewerb würde es nicht zulassen, dass man den Preis nicht anhebt. Hmmm, umgekehrt gesehen, macht’s aber auch Sinn: Der Wettbewerb lasse es nicht zu, die Preise anzuheben.

Schon richtig - man muss auf jeden Fall zusehen, dass noch Deckungsbeiträge bleiben. Und doch muss man gerade jetzt bedenken, dass in den Ferienmonaten Juli und August viele private Kilometer gefahren werden. Die sich im Urlaubsgeldbeutel bemerkbar machen.

Unternehmen stöhnen ohnehin schon unter der Belastung durch die Treibstoffpreise. Denn wer einen Fuhrpark zu versorgen hat, hat seine liebe Mühe, die ständig steigenden Kosten dafür in den eigenen Preisen noch einkalkulieren zu können.

Lügen ist verwerflich - so haben wir es zumindest von unseren Eltern und Grosseltern gelernt. Dabei gibt es aber noch die feinen Unterschiede zu Notlügen und zum Schwindeln.

Bei der vom Meinungsforschungsinstitut emnid in Auftrag gegebenen und repräsentativen Untersuchung für das Magazin “Reader´s Digest” http://www.rd.com/international/de ermittelte der Forscher, dass nur 30 Prozent der Menschen mit Abitur oder Hochschulabschluss den Begriff Ehrlichkeit ganz oben auf ihre Werteliste setzen - im Vergleich zu 46 Prozent bei den Befragten mit Volksschulabschluss.

heisst es in dieser Presseaussendung.

Nimmt also die Bereitschaft, die Wahrheit zu sagen, automatisch mit gestiegender Ausbildung zu? Glaubt der Mensch wirklich heutzutage, wenn er klüger = mehr gebildet ist als sein Gegenüber, dann darf er ungestraft Unwahrheiten verbreiten? Irgendwie makaber……

Wobei ich zugeben muss, dass mir ein krasser Anstieg von Betrugsversuchen auffällt - speziell im Internet treiben sich jede Menge Abzocker herum. Der Unterschied ist nur, dass solche Aktivitäten in den Bereich der Straftaten fallen und somit (hoffentlich) nicht ungesühnt bleiben.

In der erwähnten Studie gehts aber um den Alltag. Um das “Schwindeln ohne Reue” gegenüber Chefs, Kollegen, Nachbarn etc. Hat es mit dem gestiegenen Leistungsdruck und dem damit entstehenden Egoismus (als Folge des Überlebenswillens) zu tun, dass wir immer mehr dazu neigen, es mit der Wahrheit nicht mehr so genau zu nehmen?

Ja, ich weiss: “trau keiner Studie, die du nicht selbst in Auftrag gegeben hast”
Und doch stimmt mich dieser Bericht mehr als nachdenklich. Wir scheinen den Respekt vor anderen nach und nach zu verlieren……

Die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Und heute eine diesbezügliche Presseinformation herausgegeben:

Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer abgeschlossen und folgende Entscheidung getroffen:

Die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Die entsprechende gesetzliche Bestimmung (Steuerpflicht für “Schenkungen unter Lebenden”) wird aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof führt in seinem Erkenntnis aus, dass - wie schon bei der Erbschaftssteuer - die Steuer aufBasis von unsachlichen Bewertungskriterien festgesetzt wird und daher in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Die pauschale Vervielfachung von historischen Einheitswerten ist nämlich nicht geeignet, die Wertentwicklung von Grundstücken angemessen abzubilden. Eine sachgerechte Besteuerung ist auf dieser Grundlage daher nicht möglich.

Die Bundesregierung konnte mit ihrer Stellungnahme die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes nicht entkräften. Zu den Ausführungen, eine Schenkungssteuer sei für ein geschlossenes Steuersystem “geradezu notwendig”, ist darauf hinzuweisen, dass der Verfassungsgerichtshof keine Bedenken gegen die Schenkungssteuer an sich hat.

Die Frage, ob es durch die Aufhebung der Bestimmung zur Schenkungssteuer Auswirkungen auf die Grundsteuer gibt, hatte der Verfassungsgerichtshof in diesem Verfahren nicht zu beurteilen. Der Verfassungsgerichtshof hat für das Außerkrafttreten - wie schon bei der Erbschaftssteuer - den Ablauf des 31. Juli 2008 bestimmt, um dem Gesetzgeber zu ermöglichen, allenfalls erforderlich gehaltene Begleitmaßnahmen für den Fall des Auslaufens dieser Steuer zu treffen.

Was hat das nun für praktische Auswirkungen?

Bis zum 31. Juli 2008 gilt - sofern der Gesetzgeber nicht vorher gesetzliche Änderungen durchführt - die derzeit bestehende Rechtslage zur Schenkungssteuer. Es besteht also Schenkungssteuer-Pflicht. Auf Steuerverfahren ist diese Rechtslage anzuwenden.

Eine Ausnahme gibt es für rund 80 Fälle, die sich vor dem Beginn der Beratungen des Verfassungsgerichtshofes im Schenkungssteuer-Verfahren mit einer dementsprechenden Schenkungssteuer- Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gewendet haben. In diesen Fällen wird der Schenkungssteuer-Bescheid aufgehoben werden; damit fällt keine Schenkungssteuer mehr an.

Trifft der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2008 keine Maßnahmen zur Reparatur der Schenkungssteuer, gibt es ab diesem Zeitpunkt keine Schenkungssteuer-Pflicht mehr. Ob Schenkungen dann anderen Steuerpflichten unterliegen werden, kann man derzeit nicht beurteilen.

Dass die Roaming-Gebühren teilweise zu Wucherpreisen abgerechnet werden, ist sicher kein Geheimnis. Dass sich hier einiges ändern wird, ist allerdings jetzt auch fix.

Die Verordnung, die für Mobiltelefongespräche, nicht aber auch für Datendienste wie SMS, MMS oder mobile Internetdienste gilt, sieht für deren dreijährigen Gültigkeitszeitraum eine Höchstgrenze für End- und Großkundentarife für Handygespräche im Ausland vor, die nach Ablauf des ersten und des zweiten Jahres jeweils weiter abgesenkt wird. So sollen auf Einzelkundenebene (retail) aktive Mobiltelefongespräche aus dem Ausland im ersten Jahr maximal 49 Cent, im zweiten Jahr maximal 46 Cent und im dritten Jahr höchstens 43 Cent pro Minute kosten. Für Passivgespräche sollen im ersten Jahr maximal 24, dann 22 und schließlich 19 Cent pro Minute an Roamning-Gebühren anfallen. Die unter den Netzbetreibern verrechenbaren Großhandelspreise (wholesale) sollen in den drei Jahren mit jeweils 30 Cent, 28 Cent und 26 Cent begrenzt werden.

Mobilfunk-Unternehmen haben ab dem Inkrafttreten bis zu einen Monat lang Zeit, um ihre Kunden über die neuen Roaming-Tarife zu informieren. Entscheidet sich ein Handy-Nutzer für den neuen Tarif (sog. Eurotarif), wozu er ab Inkrafttreten der Verordnung die Möglichkeit hat, so hat sein Betreiber ihm diesen spätestens nach vier Wochen gewähren. In einem solchen Fall kämen die neuen Tarife für Auslandsgespräche mit dem Mobiltelefon noch im Juli zur Anwendung. Reagiert ein Kunde nicht binnen zweier Monate nach Übermittlung der Information, so gilt für ihn der neue Tarif (Eurotarif) automatisch. Binnen der genannten Zweimontasfrist steht es dem Kunden frei, sich entweder für den Euro-Tarif oder jeden anderen von seinem Betreiber angebotenen Roaming-Tarif zu entscheiden.

Inkrafttreten wird diese Verordnung vermutlich Ende Juni und somit ab 1.Juli ihre rechtliche Gültigkeit besitzen.

Sie kennen sicher den Paketdienst DPD - in meinem Gebiet wird er vom Schachinger Paketdienst in Hörsching übernommen. Bisher hatte ich kaum damit zu tun - in den letzten Wochen allerdings gleich zweimal. Und jedesmal mit leichtem Chaos und dann doch gutem Ausgang.

Das erste Mal ging’s um das Modem des Providers, das aan meiner neuen Adresse installiert werden sollte. Ich war ja noch gar nicht eingezogen - das Internet sollte vor mir da sein. Unglücklicherweise schickte der Provider das Paket aber bereits an diese neue Adresse. An der ich zu dieser Zeit höchstens zweimal die Woche für kurze Zeit war. Glücklicherweise rechtzeitig,um die zweite Verständigung des DPD-Zustellers vorzufinden. Eine erste Verständigung hatte ich nirgends gefunden. Mit einigem Telefonieren und dem guten Willen der Fee am Telefon wurde das Paket an meine alte Adresse umgeleitet und kam am nächsten Tag auch wirklich an.

Das zweite Mal hatte ich gestern mit dem Paketdienst zu tun. Als ich gegen Mittag von einem Kunden ins Büro kam, fand ich wieder eine Verständigung - ein Paket konnte nicht zugestellt werden. Wieder war es bereits die 2.Verständigung. Irgendwie beschlich mich das Gefühl “es gibt gar keine ersten Verständigungen mit Datum und Zeitangabe eines neuerlichen Zustellversuches”. Also wieder telefoniert. Diesmal war keine gute Fee am Telefon, sondern eher der “böse Onkel”, der mir gleich zu verstehen gab “unser Service kann nur funktionieren, wenn Sie auch da sind” Mein Einwand, dass ich ja nicht wüsste, ob und wann ein Paket an mich zugestellt werden würde, liess er nicht gelten. Auch mein Hinweis, dass ich keine “erste Verständigung” erhalten hatte, wies er von sich. “Unsere Fahrer sind daran interessiert, die Pakete zuzustellen. Der Fahrer war am Freitag bei Ihnen - Sie waren nicht da. Das zeigen unsere Aufzeichnungen.”

Es gibt eine Online-Sendungs-Verfolgung. In der steht, dass der Fahrar am Freitag um 14:43 einen erfolglosen Zustellversuch eingetragen hatte. Hmmm, da saß ich mit drei Kunden aber im Büro. Hatte er nicht geläutet? Auch das fragte ich den Mann am Telefon. “Das setzen wir für selbstverständlich voraus, dass unsere Fahrer läuten” bekam ich als Antwort. Guter Mann, wo haben Sie denn geläutet? Bei mir nicht.

Einige Debatten folgten, es wurde mir ein neuerlicher Zustellversuch für nachmittags zwischen 13:00 und 15:00 angekündigt. Was auch wieder perfekt geklappt hat.

Mein Fazit daraus:
DPD als Zustelldienst für Firmen, bei denen jederzeit jemand anwesend ist, um Pakete anzunehmen - ja, sicher! Denn der Service scheint gut zu sein, ist auf jeden Fall schnell und die Online-Verfolgungsmöglichkeit auch tadellos.
Für Sendungen an Private oder an Firmen wie mich, die nur aus einer Person bestehen - nein! Unbrauchbar, da man vorher nicht erfährt, dass ein Paket zugestellt werden soll. Telefonisches Aviso ist nicht möglich. Auch eine direkte Kommunikation mit dem Fahrer ist nicht möglich (keiner der Fahrer hat angeblich ein Handy). Und man/frau kann ja nicht ständig am Schreibtisch sitzen bleiben, wenn draussen die Aufträge warten.

Was bisher noch immer ungeklärt ist:
Gibt es überhaupt eine “erste Verständigung” bei DPD? Oder steht’s nur so auf den Formularen? Denn nach der ersten Benachrichtigung sollte der Fahrer ausfüllen, an welchem Tag um welche Uhrzeit er wieder kommt. Damit man Bescheid weiss und anwesend ist. So sieht es zumindest das Formular vor……

Ich verstehe schon, dass auch die Fahrer genervt sind, wenn sie den agen leer bekommen wollen und die Pakete nicht abgeliefert werden können, weil niemand da ist. Da stimmt dann aber am System etwas nicht - oder täusche ich mich da? Wie wär’s, liebe DPD’ler, wenn man nicht jeden Auftrag blind annehmen würde, sondern den Auftraggeber gleich mal vorweg fragt, ob denn die Zustelladresse auch wirklich “zustellbar” ist?

Barfuss hat eine neue Bedeutung in Österreich bekommen: “Barfuss” ist eine Cocktailbar zum Mieten- und mixt ausschliesslich alkoholfreie Cocktails! Überall dort, wo junge Menschen im Mittelpunkt stehen, ist die Barfuss einsatzbereit.

Eine nicht nur originelle Idee, sondern ein tolles Projekt, das von pro mente OÖ ins Leben gerufen wurde. Ob Schulfest, EGemeinde-event oder Party - die Barfuss kostet “low budget” und ist schnell einsatzbereit. Alle Details und ein Online-Buchungsformular gibt’s hier: zu den Details

Sie tragen klingende Namen, schauen gut aus und schmecken noch besser: Die verlockenden Schlemmerdrinks der Barfuss! Gemixt werden die garantiert alkfreien Köstlichkeiten von jungen Shake-Profis, die ihr Handwerk bei Cocktail-Ass Stefan „The Barbrain“ Stevancsecz gelernt haben, einem der bekanntesten und erfolgreichsten Köpfe in der heimischen Cocktail-Szene.

Wer Lust auf coole alkfreie Drinks hat, findet hier auch die Rezepte zum Selbstmixen für Red Bit, Yellow Sunshine, Tropical Touch, Summer Splash, Greenhorn, Pretty Belinda, Anna Banana, Fresh Maker, Danibeer und Apple Star.

Wenn Ihre Kundenzielgruppe Jugendliche sind, darf die Barfuss auf Ihrem nächsten Firmenevent nicht fehlen!

Tagelang hörten wir auf allen Kanälen, dass in den Niederlanden eine todkranke Frau in einer Fernsehshow ihre Organe verlost. Nun hat sich das Ganze als Fake herausgestellt - als schlechter Scherz.

Erst kurz bevor die angeblich todkranke Frau ihre Entscheidung mitteilen sollte, lüftete Lodiers das Geheimnis. Er forderte die Holländer auf, die Fragestunde im niederländischen Parlament zu nutzen und die Politiker zu fragen, was sie an der Organ- Spendesituation in Holland verändern wollten. Während der Sendung konnten Zuschauer anrufen und ein Formular anfordern, das sie als zukünftigen Spender ausweist.

Die drei tatsächlich kranken Kandidaten spielten bis zum Schluss überzeugend mit und gaben sich bei der “Enttarnung” sehr erleichtert.

[Quelle: www.orf.at]

Im Zuge der ganzen Debatten im Vorfeld dieser Sendung wurde ich auf etwas aufmerksam, was mir bisher nicht bewusst geworden war:

In Österreich gilt jeder als Spender (sobald er verstorben ist), ausser er hat eine Widerpsruchserklärung in der Tasche.

Laut österreichischem Krankenanstaltengesetz ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen (§ 62 a KAKuG). Der Gesetzgeber hat sich zur sogenannten „Widerspruchsregelung“ entschlossen, das heißt, wenn man einer Organentnahme nach dem Tod nicht zustimmt, muss man dies klar artikulieren (im Gegensatz zur „Zustimmungsregelung“ beispielsweise in Deutschland).

Zum einen sollte man ein Schriftstück mitführen (z.B. bei den Ausweispapieren) aus dem die Ablehnung Organe zu spenden, klar hervorgeht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich in
das „Widerspruchsregister gegen Organspende“ eintragen zu lassen. Dieses Widerspruchsregister wird vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) EDVunterstützt
seit 1.1.1995 geführt. Ein entsprechendes Widerspruchsformular kann beim ÖBIG telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Diese Eintragung im Widerspruchsregister kann umgekehrt jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.

Vor einer Organentnahme wird über diese zentrale Kartei eine allfällige Ablehnung der Organspende von Transplantationsteams rund um die Uhr abgefragt. Zu dieser Vorgehensweise haben sich alle österreichischen Transplantationszentren verpflichtet.

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