Nicht vergessen: das Bildungskonto des Landes OÖ gilt auch für Ein.Personen-Unternehmen! Verschenken Sie keine Förderungen!

Gefördert werden Ein-Personen-Unternehmer, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss einer Matura, einer AHS oder BHS aufweisen. Gefördert werden maximal 50 % der persönlich erwachsenen Kurskosten. Der maximale Förderungsbetrag pro Person insgesamt 1.500 Euro kann auf einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Mindestgrenze der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten - 150 Euro. Antrag bis spätestens 31. Dezember 2006.

Also nicht vegessen - wenn Sie heuer Kurskosten hatten, die mehr als 150 Euro ausgemacht haben - Antrag noch rechtzeitig einreichen!
hier geht’s zum Antragsformular als pdf