Fr 7 Apr 2006
Arbeitsschutzgesetz: 31 Bestrafungsvarianten für Arbeitgeber
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , OrganisationWarum sieht das ASchG immerhin 31 Bestrafungsvarianten von Arbeitgebern vor, sollte es nicht eingehalten werden, aber keine einzige für Arbeitnehmer?
Anlass zu dieser Frage des Gewerbevereins war ein spezieller Fall - kleine Ursache, grosse Auswirkungen:
165 EUR zahlen und ein langwieriges Verfahren über sich ergehen lassen, musste ein Unternehmer, dessen Mitarbeiter sich achtlos über die Vorschrift eine Schutzbrille bei der Arbeit mit einem Winkelschleifer zu tragen, hinweg setzte. Der Fall mag zwar rechtlich gedeckt sein, dem rechtstaatlichen Prinzip folgt er aber nicht.
Wohl sagt §69 Abs. 3 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen. Arbeitgeber - so der Gesetzestext weiter - dürfen ein dem widersprechendes Verhalten der Arbeitnehmer nicht dulden.
Im zitierten Fall trug der Arbeitnehmer seine optische Brille - obwohl eine Schutzbrille bereit lag. Ein Schleifstaubkorn geriet ins Auge und musste entfernt werden. Die Angelegenheit verlief glücklicherweise glimpflich.
Der Fall wirft doch einige Fragen auf:
- Warum wird ein Beifahrer direkt bestraft, wenn er keinen Sicherheitsgurt anlegt, der Fahrer aber nicht?
Wahrscheinlich geht man in der Straßenverkehrsordnung vom mündigen Beifahrer, im ASchG aber nicht vom mündigen Mitarbeiter aus. - Warum sieht das ASchG immerhin 31 Bestrafungsvarianten von Arbeitgebern vor, sollte es nicht eingehalten werden, aber keine einzige für Arbeitnehmer?
- Wenn somit jedem Unternehmer die Sanktionsgewalt für gesetzeswidriges Verhalten von Arbeitnehmern entzogen ist, was darf der Arbeitgeber dann tun, wenn der Mitarbeiter sein Verhalten fortsetzt? Ihn kündigen? Dagegen sprechen wieder ein Dutzend anderer Gesetze.
Arbeitnehmerschutz ist wichtig und dass er von Arbeitgebern ernst genommen wird, steht außer Zweifel. Immerhin haben deren Bemühungen gemeinsam mit den vorbeugenden Aufklärungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Unfallrate so beträchtlich gesenkt, dass es schon fast mehr Schüler- und Studentenunfälle nach Raufereien gibt, als Betriebsunfälle. Übrigens für jede Sorte der daraus entstehenden Schäden - ob raufender Schüler oder Verkehrsunfall am Weg ins Büro - kommt ausschließlich der Arbeitgeber finanziell auf.
Wieweit geht Arbeitnehmerschutz beim mündigen Mitarbeiter wirklich? Darf ihm der Arbeitgeber das Schuhbandel binden, wenn es aufgegangen ist?
Der Gesetzgeber möge sich nicht lächerlich machen.
Mündige, aufgeklärte Mitarbeiter brauchen Schutzkleidung vom Arbeitgeber. Die Gefahren können sie selbst einschätzen!
April 8th, 2006 at 10:04
Der hier geschilderte Fall von Nachlässigkeit seitens des Arbeitnehmers ist lediglich eine Seite der Münze. Es gibt in Deutschland (insbesondre Ostdeutschland) leider eine ganze Reihe von Arbeitgebern (speziell aus dem Handwerk), die sich kein Stück um Arbeitsschutz scheren, und Arbeitnehmer dadurch in Gefahr bringen. Die Exekutive greift leider nicht, da dieses System derart gängig ist und Mitarbeiter für Kontrollen fehlen. Hinzu kommt, daß Arbeitnehmer den ökonomischen Druck fühlen, ihre Arbeit schnell durchzuführen. Dann wird eben zugunsten der Geschwindigkeit auf Arbeitsschutz verzichtet.
April 8th, 2006 at 11:04
Sorry, aber der Arbeitschutz bzw. die Kontrolle ist doch in den meisten Fällen ein “zahnloser Tiger”. Sicherlich steht vieles geschrieben, aber in der Wirklichkeit sieht das alles ganz anders aus.
April 8th, 2006 at 12:04
Muss Euch beiden zum Teil sicher recht geben. Aber denkt mal an die vielen Kleinbetriebe, in denen sehr menschlich (mit Herz und Hirn) gearbeitet wird. Die gibts sicher nicht nur bei uns in Österreich.
Schön wäre, wenn der “Verursacher” eruiert werden müsste und erst dann Strafen verhängt werden - gegen den Schuldigen. Aber bei uns in Österreich gbt es gesetzlich nur Sanktionen gegen den Arbeitgeber - egal, ob er schuld war oder nicht.
That’s it….
April 8th, 2006 at 17:04
Nun, der Gesetzgeber macht es sich bekanntlich immer einfach. Die stehen halt auf dem Standpunkt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Im Grunde ist das ja auch eigentlich richtig, denn sonst kannst Du Verstöße nur dann ahnden, wenn der Kontrolleur es mit eingenen Augen sieht.
Dem Unternehmer dürften gegenüber seinem Angestellten ja auch Mittel zur Verfügung stehen die Anordnungen durchzusetzten. Abmahnungen zum Beispiel sind ein passendes Mittel. Aber einigen Unternehmern kommt das Umgehen der Bestimmungen ja auch ganz recht. Denn dadurch kann man in vielen Bereichen Zeit und Geld sparen.
April 8th, 2006 at 17:04
Ja, ich geb Dir recht, Wolf. Von Grossbetrieben hab ich auch - ganz ehrlich zugegeben - wenig Ahnung. Aber ich hab in meinem langen Leben gelernt, dass es _immer_ zwei Seiten gibt. Und dass keine davon immer recht hat. Das wechselt sehr oft.
Ein Beispiel, das zum Thema passt, hab ich selbst vor vielen Jahren miterlebt:
KFZ-Mechaniker (Facharbeiter) - Vorschrift sind Schuhe mit Metallkappen - Sommer, heiss - er mit Holzpantoffeln, weil er die harten heissen Schuhe nicht mag. Oftmals verwarnt ohne Erfolg - guter Mann, daher irgendwann stillschweigend geduldet. Eines Tages etwas Schweres auf die Zehen gefallen (ich glaub, eine Batterie wars) und die Folge davon ein komplizierter Trümmerbruch der vielen kleinen Knochen im Vorderfuss.
Ergebnis:
2 Jahre Krankenstand bei vollem Geld für den Arbeiter (nach einem Jahr halt nicht mehr vom Unternehmen, sondern von der Krankenkasse) - dann vorzeitig in Rente (krankheitshalber, da er ja nicht mehr wirklich viel stehen konnte). Damals gingen solche Dinge noch recht leicht, wenn man wollte.
Das Unternehmen aber: eine saftige Geldstrafe, weil der Arbeiter seine Schuhe nicht trug; ein Jahr vollen Lohn für jemanden bezahlt, der keine einzige Stunde davon produktiv war; den guten Mann sowieso verloren……
Das war ein Unternehmen mit insgesamt 15 Mitarbeitern - das tat enorm weh.
Nicht immer sind die Unternehmer die Bösen - schon gar nicht, wenn sie gute Mitarbeiter haben. Dann sind sie doch selbst interessiert, deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
April 8th, 2006 at 20:04
Hhm, heisst das wirklich [b]ASchG[/b]??
Macht wohl seinem Namen alle Ehre….
April 9th, 2006 at 06:04
Also ich kann Dir von Dingen berichten, da würden sich Dir die Haare sträuben.
Ich habe ja ziemlich lange als “Dienstleister” für die Dachdeckerbrance gearbeitet und was ich da teilweise gesehen habe, da konnte man nur den Kopf schütteln. Und ganz ehrlich, viele dieser Dinge sind mit Duldung oder sogar auf Anweisung der Unternehmer geschehen.
April 9th, 2006 at 07:04
Da kann ich mir vorstellen, dass Du auch Beispiele aus der anderen Sicht bringen kannst. Leider. Gerade bei derart gefährlichen Berufen. Eine Schande, wenn der Unternehmer hier nicht genügend Sorge trägt.
nochmal zum Thema Kontrolle zurück:
Bei uns wird beinahe jährlich geprüft - vorwiegend in Unternehmen, in denen erhöhte Gefahrenbereiche ebstehen. Ist das bei euch nicht so?
Eine Arbeitsplatzevaluierung ist Pflicht, auch für den kleinsten Betrieb - ab 1 Mitarbeiter. Bei der Erstabnahme werden sogar so (für mich unsinnige) Dinge kontrolliert wie Schreibtischhöhe und Abstand es Bildschirms. Da ist unsere Krankenkasse sehr dahinter - wir haben aber auch eine Pflichtversicherung und können uns die Krankenkasse nicht aussuchen.
April 9th, 2006 at 10:04
Natürlich wird kontrolliert. Aber was passiert denn? Bestenfalls wird mal eine Baustelle stillgelegt bis die Mängel beseitigt sind und es gibt ein “kleines” Bußgeld. Da lachen die doch darüber. Denn das, was sie durch Mißachtung der Vorschriften einsparen ist ein Vielfaches von dem, was sie als Strafe zahlen müssen und da es viel zu wenig Kontrollen gibt, kannst Du Dir ausrechnen, wie oft sie zahlen müssen.
Was die Vorschriften in den Büros angeht, da gibt es hier auch ganz genau Vorschriften wie ein Computerarbeitsplatz auszusehen hat. Und was pasiert wenn es nicht so ist? Du .. du und im schlimmsten Fall ein “kleines” Bußgeld. Naja, siehe ob…..