Dezember 2007
Monats-Archiv
Mo 31 Dez 2007
Geschrieben von ijb in Kategorie
Tagesgeschehen[2] Kommentare
Wir feiern heute den Jahresausklang, genannt Silvester, weil ein Papst, der im 4. Jahrhundert lebte, so hieß und noch heute der Tagesheilige ist.
Um zu feiern muss man das natürlich nicht wissen. Vielmehr ist es für uns von Bedeutung, dass wir ein weiteres Jahr mit Höhen und Tiefen, mit Erfolgen und Enttäuschungen hinter uns gebracht haben.
Eine Bilanz für alle zu ziehen ist sicherlich nicht möglich. Das muss jeder für sich selbst tun.
Aber für das kommende Jahr habe ich 5 Wünsche, die sicherlich jedem willkommen sind:
1. Gesundheit in einer Weise, die Ärzte und Apotheker gerade noch überleben lässt.
2. Jeden Tag viel Freude und wenig Ärger - denn ganz ohne Ärger geht es ja doch nicht.
3. Wenn uns danach ist, zuhörende und ggfs. zupackende Freunde, Nachbarn, Kollegen und Verwandte
4. Die Fähigkeit, Chancen zu nutzen, die das Gute, das Wahre und Besondere fördern.
Bis Mitternacht ist es noch eine Weile. Bis dann sind die Flaschen leerer und wir voller.
Und wenn ihr noch alles mitbekommen habt, dann habt ihr sicherlich den 5. Wunsch vermisst. Hier ist er:
Da das neue Jahr ganz sicher kommen wird, so wie es noch jedes Jahr kam,
wünsche ich uns allen,
dass wir gut rein-, gut durch- und bestens wieder rauskommen.
Mo 31 Dez 2007
Ab 1.1.2008 wird ein Fahrtenbuch, das mit einer Excel-Tabelle geführt wird, nicht mehr anerkannt. Nein, nicht nur Excel ist passe, auch alle anderen Programme, die ein nachträgliches Ändern der Daten zulassen.
Anerkannt wird nur mehr das händisch geführte Fahrtenbuch oder eines, das mit einer besonderen Software erstellt wurde.
Also am besten wieder die Liste, das Buch direkt ins Auto (z.B. Handschuhfach) und per Hand immer sofort mitschreiben!
So 30 Dez 2007
Der Nationalrat beschloss im Dezember 2007 eine umfangreiche Novelle zur GewO. Schwerpunkt der Änderungen ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Damit werden vor allem vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen für in einem EWR/EU-Staat niedergelassene Unternehmer in Österreich erleichtert. Um eine Umgehung des in Österreich für das jeweilige Gewerbe geforderten Befähigungsnachweises zu vermeiden, muss der Dienstleister vor der erstmaligen Ausübung eines reglementierten Gewerbes in Österreich unter Anschluss bestimmter Unterlagen eine schriftliche Anzeige beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erstatten. Diese Anzeige ist bei wiederholter Tätigkeit jährlich zu erneuern.
Des Weiteren sieht die Novelle insbesondere folgende Änderungen der Gewerbeordnung vor:
- Strafrechtliche Verurteilung wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiterurlaubs- und –abfertigungsgesetz sowie wegen organisierter Schwarzarbeit sind neue Ausschlussgründe von der Gewerbeausübung.
- Einführung eines geschützten Gütesiegels Meisterbetrieb, dessen nähere Ausgestaltung durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit erfolgt.
- Ergänzung der bestehenden Regelung betreffend Werbeveranstaltungen; diese sind der Behörde anzuzeigen, den Konsumenten sind bestimmte Informationen zu erteilen und es dürfen im Rahmen von Werbeveranstaltungen keine Bestellungen entgegengenommen werden.
- Erweiterung und Verschärfung der Bestimmungen gegen Alkoholmissbrauch („Komatrinken“):
Verbot der Abgabe und des Ausschankes alkoholischer Getränke an Jugendliche, wenn diesen nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen der Genuss von Alkohol verboten ist.
Um das Alter der Jugendlichen festzustellen, müssen die Gewerbetreibenden die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte verlangen.
Auf dieses Verbot ist an geeigneter Stelle der Betriebsräume durch Anschlag hinzuweisen.
Zuwiderhandlungen sind mit Mindestgeldstrafe vom € 180,– und Höchstgeldstrafe von € 3.600,– zu ahnden.
- Für Immobilientreuhänder wird eine verpflichtende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von mindestens € 100.000,– pro geschädigtem Vertragspartner eingeführt.
- Umfangreiche Neuregelung der Bestimmungen betreffend „Geldwäscherei“.
Sa 29 Dez 2007
Die von der EU beschlossene Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wurde mit der UWG Novelle 2007 umgesetzt und ist mit 12.12.2007 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die unlauteren Geschäftspraktiken werden im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern in der EU harmonisiert.
- Der Begriff der guten Sitten wird durch die Bezeichnung „unlautere Geschäftspraktiken“ ersetzt und die Generalklausel des § 1 UWG in einen B2B (Business to Business)- und B2C (Business to Consumer)-Bereich geteilt.
- Wettbewerbsverstöße zwischen Unternehmern sind nur dann unlauter, wenn eine nicht nur unerhebliche Beeinflussung des Wettbewerbs (Spürbarkeit) vorliegt.
- Die unlauteren Geschäftspraktiken werden insbesondere in aggressive und irreführende Geschäftspraktiken unterteilt.
- Eine „schwarze Liste“ von jedenfalls verbotenen Tatbeständen ist als Anhang zum UWG enthalten, welche in der ganzen EU gilt.
- Auch das Verhalten im nachvertraglichen Bereich, also z.B. die Hinderung an einer Vertragskündigung kann gegenüber Verbrauchern unlauter sein.
- Vom Verbot der irreführenden Werbung wird bei Verwechslungsgefahr auch die unzulässige Werbung mit fremden Kennzeichen wie z.B. Marken sowie das Nichteinhalten eines Verhaltenskodex erfasst, zu dem sich der Unternehmer verpflichtet hat.
- Weiters bestehen unter Berücksichtigung der Beschränkungen des Kommunikationsmediums bei einer Aufforderung zum Kauf gegenüber Verbrauchern, also der Nennung des Produktes und des Preises, Informationspflichten schon in der Werbung, insbesondere über Name und Anschrift des Unternehmens, den Preis sowie allfälliger Zustellkosten und besonderer Rücktrittsrechte.
- Schließlich stellen auch Verstöße gegen andere Informationspflichten wie insbesondere nach Konsumentenschutzgesetz oder E-Commerce-Gesetz eine irreführende Geschäftspraktik nach § 2 UWG dar.
Besonders gefallen hat mir auf den ersten Blick die Aufforderung, bereits in der Werbung den Namen des Unternehmens nennen zu müssen. Allerdings ist mir auf den zweiten Blick aufgefallen, dass die Formulierung “bei einer Aufforderung zum Kauf gegenüber Verbrauchern, also der Nennung des Produktes und des Preises” wieder sehr viel Spielraum offen lässt.
Fr 28 Dez 2007
Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen.
In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW lt. EKR 063 und 064) sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR 732 - 733 und 744 - 747) anzugeben.
In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude lt. EKR 030 - 037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070) und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen.
Näheres ist dem österreichischen Einheitskontenrahmen (EKR) zu entnehmen, der samt Erläuterungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung steht.
Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet.
Angeraten ist daher, bereits ab der ersten Buchung für 2008 die entsprechenden Aufwände und Erträge gesondert zu erfassen. So sparen Sie sich und Ihrem Buchhalter nachträgliche Rechenarbeit.
Mo 24 Dez 2007
Geschrieben von ijb in Kategorie
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Weihnachten ist…..
wenn aus Nacht Tag wird,
aus Enttäuschung Zuversicht
und aus Trauer Freude.
Weihnachten ist…..
wenn aus Warten Erfüllung wird,
aus Kälte Wärme
und aus Streit Versöhnung.
Weihnachten ist…..
wenn aus Einsamkeit Gemeinschaft wird,
aus Krankheit Heilung
und aus Mühsal Lohn.
Weihnachten ist…..
wenn aus Hass Liebe wird,
aus Verzweiflung Hoffnung
und aus Ungewissheit Gewissheit.
(Autor: Hans Dieter Mairingen)
Sa 8 Dez 2007
Just an dem Tag, an dem Google Gründer Larry Page seine Freundin heiratet, geht bei Google selbst das Licht aus….

Grund dafür ist die Aktion „Licht aus“ als Startsignal für ambitionierte heimische Klimapolitik. Umweltschutz-Organisationen, darunter Greenpeace, haben an die Bürger in der Schweiz, Österreich und Deutschland appelliert, am 8. 12, anlässlich des “Weltklimatages”, um 20.00 Uhr, für 5 Min. das Licht auszuschalten.
Details dazu und die offizielle Pressemeldung von Greenpeace finden Sie hier =>
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