Neu ab 2008: Mitarbeiteranmeldung VOR Dienstantritt

Mit Beginn des nächsten Jahres ist die Anmeldung vor Dienstantritt geplant. Das bedeutet, dass Mitarbeiter nicht mehr wie bisher binnen 7 Tagen ab Beginn des Dienstverhältnisses angemeldet werden können, sondern bereits VOR Arbeitsbeginn anzumelden sind.

Diese Bestimmung wurde letztes Jahr im Burgenland bereits getestet und soll ab 1.1.2008 endgültig in ganz Österreich eingeführt werden.

Wichtig: Auch fallweise Beschäftigte sind betroffen. Die Verwaltungsvereinfachung für fallweise Beschäftigung – die ja bisher erst im Nachhinein mit der kombinierten An- und Abmeldung zu melden waren – soll nicht mehr gültig sein.

Die Anmeldung kann in zwei Schritten erfolgen:

  1. Schritt:
    vor Arbeitsantritt müssen die Mindestangaben gemeldet werden. Diese sind: Dienstgeberkontonummer, Name und Versicherungsnummer der beschäftigten Person sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme
  2. Schritt:
    die fehlenden Angaben binnen 7 Tagen

Die Mindestangaben können in Zukunft auch via Telefon oder Fax erfolgen. Es empfiehlt sich hier zur Beweisbarkeit von der Faxanmeldung Gebrauch zu machen, da bei einem Telefonanruf der Nachweis, dass die Mindestangaben gemeldet, wurden schwer zu führen sein wird.

Neben der rein verwaltungstechnischen Änderung werden in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Strafbestimmungen deutlich verschärft. So soll die Obergrenze der Strafen bei mehrmaligem Verstoß von bisher € 3.630,– auf € 5.000,– erhöht werden. Auch die Beitragszuschläge bei zu späten oder nicht vollständigen Anmeldung werden deutlich erhöht.