November 2007


Heute ist wieder einmal der internationale “Kauf-Nix-Tag”. Sie wussten gar nicht, dass es ihn gibt?

Dieser “Buy Nothing Day” kommt natürlich aus den USA zu uns. Wie könnte es anders sein? Und wird jährlich am letzten Freitag im November in Nordamerika und am letzten Samstag im November im Rest der Welt begangen. Ziel ist es, uns alle zum Nachdenken über unser Kaufverhalten anzuregen. Und vielleicht auch das eine oder andere sinnlose Weihnachtsgeschenk zu vermeiden.

Was als einfache Idee vor angeblich fünfzehn Jahren in Nordamerika begann (am Tag nach dem Feiertag “Thanksgiving” - Amerikas geschäftigstem Einkaufstag des Jahres), wuchs als Buy Nothing Day zu einer weltweiten Zelebration und Demonstration des Konsumbewusstseins und des übermäßigen Konsums heran. Das Schöne daran ist: es kostet absolut nichts, dabei mitzumachen. ;-)

In Wien auf der Mariahilfer Straße streiken heute die Weihnachtsmänner, sitzen faul herum und verteilen Flugblätter über den Kauf Nix Tag. Wer will, kann sich auch Geschenk-Verzichts-Erklärungen abholen.

“Kampf dem Konsumrausch”
tituliert nt-v den heutigen Artikel dazu und stellt fest, dass in Deutschland heuer keine grösseren Aktionen stattfinden werden.

In Grossbritannien wiederum soll der heutige Buy Nothing Day der grösste bisher werden.

Was werde ich tun? Das, was ich sowieso getan hätte - “normal” einkaufen gehen (hungern finde ich nicht so spannend….) und mich höchstens drüber freuen, wenn heute nicht allzu viel los ist. Das bleibt vermutlich ein Wunschdenken……..

Schon einige Male habe ich sowas gesehen - bisher aber nicht gewusst, wie man das zustande bringt:

¿uǝɥǝʇs nz ɟdoʞ ɯǝp ɟnɐ
‘ʇƃǝʍǝq nzɐp ɯɹıɥɔsplıq ɯɐ ʇɟıɹɥɔs ǝıp uɐɯ ǝıʍ
‘uǝssıʍ ǝıs ɥɔnɐ uǝlloʍ

Na dann schauen Sie doch mal hier vorbei ;-)

Eben im Newsticker durchgekommen: Die Finanzmarktaufsicht hat einen Strafbescheid gegen Meinl european Land erlassen. Das Unternehmen wurde per Bescheid wegen “Irreführung” abgestraft. Auch die Wiener Börse soll ihre Finger im Spiel gehabt haben. Jeder Manager muss 20.000 Euro Strafe zahlen. Meinl European Land wird dagegen berufen.

In Anbetracht dieser Entwicklung kann ich nur jedem betroffenen Anleger empfehlen, sich an die Sammelklagen anzuhängen. Die Aussichten sind relativ gut.
Mehr Infos zu Sammelklagen => kursverlust.at

das Thema im Kurier heute

Ah ja, und natürlich

Der Handel mit Meinl European Land wird nach einer Aussetzung durch die Wiener Börse ab 12 Uhr wieder aufgenommen.

:-(

Heute soll ja die Deutsche Bahn ein neues Angebot vorlegen - und damit der derzeit ausgesetzte Streik der Lokführer beendet werden. Wir werden sehen…..

Was der Streik seit Beginn an teilweise verheerenden Auswirkungen bei uns in Österreich verursacht, wird ja kaum erwähnt. Aus meinem persönlichen Umfeld aber weiss ich, dass gerade Warenlieferungen zum Weihnachtsgeschäft bzw. zum Jahreswechsel in Rotterdam liegen und nur sehr zögerlich bis zu uns durchkommen.

Wenn man nun bedenkt, dass für einige Branchen das Geschäft Ende November und im Dezember mehr als 50% des Jahresumsatzes ausmacht (bei manchen Branchen sogar weit über 70%), dann wird einem bewusst, wie heikel dieser Streik gerade jetzt ist. Natürlich von der GDL gezielt so gewählt. Weiss sie doch, dass sie nicht klagbar ist. Die betroffenen Unternehmen können ihre Lieferanten in die Haftung nehmen, weil nicht rechtzeitig geliefert wurde. Bestellungen stornieren. Ja natürlich - das alles kann man selbstverständlich machen.

Ersetzt das aber den Umsatz, den man mit der (nicht gelieferten) Ware hätte machen können?

Sie könnten langsam eine Sekretärin brauchen? Die wäre aber zu wenig ausgelastet. Oder Sie bräuchten dringend einen neuen leistungsfähigen Farb-Laser-Drucker. Der Ihnen aber zu teuer ist für die paar wirklich guten Ausdrucke. Oder….

Zwei ganz gewöhnliche Beispiele aus dem Alltag eines Kleinunternehmers. Wer von uns hat sich nich schon derartige Gedanken gemacht. Und seien wir ehrlich: wer von uns hat nicht schon festgestellt, dass für einen Ein-Mann-Betrieb gewisse Dinge einfach “zu teuer” sind? Oft nicht einmal vom Kaufpreis her. Sondern vom laufenden Betrieb, den laufenden Kosten her gesehen.

Es gibt eine relativ einfache Lösung dafür. Und dass sie in der Praxis funktioniert, zeigen uns bereits bestehende Modelle im Bereich der Notare, Anwälte, Ärzte. Alle diesen Freiberufler haben schon vor vielen Jahren erkannt, dass ein gemeinsames Nutzen gewisser Ressourcen nicht nur kostensparend ist sondern auch viel flexibler sein lässt. Sie haben bereits vor Jahren begonnen, Bürogemeinschaften einzugehen.

Die Lösung heisst “shared service center” (SSC) und bedeutet, sich in ein Büro in einer Bürogemeinschaft einzumieten. Man mietet allerdings nicht nur den Raum, sondern gleichzeitig eine Sekretärin mit Telefondienst, ein Computernetzwerk samt Internetanschluss, eine Dauererreichbarkeit zur Terminabsprache während der gewünschten Betriebszeit, einen Lieferwagen, ….. Je nach Angebot des SSC sind in der monatlichen Miete Zusatzleistungen enthalten, die Ihnen das tägliche Arbeiten ungemein erleichtern können und trotzdem Ihre Kosten nicht explodieren lassen.

Es gibt bisher nur wenige dieser Center - und die meisten davon entweder im Gründerbereich (man muss dort nach zwei, drei Jahren auf jeden Fall wieder raus) oder im IT-Bereich. Aber die Nachfrage steigt - und hoffentlich dann auch das Angebot.

Immer wieder kommt es zu Unklarheiten, Missverständnissen, wenn es um die Gewerbeberechtigung geht. Daher heute der Versuch, Licht ins Dunkel der Gewerbeanmeldung zu bringen.

Welche Tätigkeiten unterliegen dem Gewerberecht?
Das ist die erste und wohl wichtigste Frage, die Sie sich stellen müssen. Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit finden Sie dazu immer die aktuellsten Informationen. Unter anderen heisst es:

Der Geltungsbereich der Gewerbeordnung umfasst alle gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten, sofern nicht gesetzlich verboten oder ausdrücklich ausgenommen. Verboten ist z.B. Drogenhandel, ausdrücklich ausgenommen sind etwa die Land- und Forstwirtschaft oder der Bergbau. Vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sind aber selbstständige Berufe, die durch andere Gesetze geregelt sind (z. B. Ärzte, Apotheker, Notare etc.).

Die Gewerbeordnung 1994 kennt Tätigkeiten, für die der Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen muss und solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes zu erstatten.

Liste freier Gewerbe
Liste reglementierter Gewerbe

Egal, in welcher Liste Sie Ihre Tätigkeit finden - einen aktiven Gewerbeschein brauchen Sie immer! Der Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten liegt ausschliesslich in den Voraussetzungen zur Anmeldung. Wenn Sie ein Gewerbe ruhend gemeldet haben, gilt die Gewerbebeerechtigung so lange nicht, bis Sie sie wieder aufleben lassen.

Zu Verwechslungen kommt es immer wieder, weil es eben einige Tätigkeiten gibt, die Sie als sogenannter “Neuer Selbständiger” oder “Freiberufler” ausüben können. Dazu benötigen Sie keinen Gewerbeschein, sind also auch kein Gewerbetreibender, unterliegen nicht der WKO. Aber kaum einer weiss, welche Tätigkeiten hier gemeint sind.

Freie Berufe sind Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Dentisten, Ärzte, Künstler, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Zivilingenieure. Diese unterliegen eigenen Kammern und eigenen Regelen bzw. Gesetzen. Zur Ausübung eines freien Berufes benötigt man keinen Gewerbeschein.

Informationen zu den Neuen Selbständigen Berufen (das ist etwas ganz anderes als eine gewerbliche Tätigkeit!) finden Sie hier:
der Neue Selbständige
Darunter fallen z.B. Autoren, Gutachter, Vortragende, Psychotherapeuten.

Für alle, die’s momentan schwieriger haben als ihnen lieb ist……


wer’s nicht erkannt hat - das ist ein Ausschnitt aus dem Football-Film “Helden aus der zweiten Reihe”

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