Schon gehört? “Digitale Nachschau” nennen die Behörden das und meinen damit die Erlaubnis, in den Rechnern der Verdächtigen ermitteln zu können. Nein, nicht wie bisher nach einer Hausdurchsuchung durch Auslesen der Festplatte. Sondern schon vorher - durch gezieltes Einsetzen eines sogenannten “Bundestrojaners”.
Innenminister Günther Platter hat sich vor einigen Tagen bei den Österreichischen Sicherheitstagen des Kuratoriums Sicheres Österreich (KSÖ) im Salzburger Leogang erneut für die Online-Fahndung stark gemacht. Von einem “Muss, dass ich der Exekutive die Möglichkeit gebe, Online-Fahndung zu betreiben”, sprach der Ressortchef. “Wer das nicht sieht, nimmt Sicherheitspolitik nicht ernst oder kennt sich nicht aus.”
Der Innenminister sprach von “wenigen ausgesuchten Fällen”, in denen der Bundestrojaner eingesetzt werde. Das betrifft Fälle, die mit einer Strafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind, weiters Mitglieder einer terroristischen Vereinigung oder einer kriminellen Organisation. Die Maßnahme richtet sich auch gegen gewerbsmäßige Vertreiber von Kinderpornografie. Inkludiert sind weiters Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten. Angeordnet wird die Online-Fahndung nach den Vorstellungen der Regierungsparteien von einem Staatsanwalt, der sie aber von einem Gericht genehmígen lassen muss.
[Quelle: www.apa.at]
Die Angst vor einer flächendeckenden Überwachung ist unbegründet, denn in Betriebsgeheimnissen wird nicht geschnüffelt. Heisst es auf jeden Fall. Auch die Angst der Bevölkerung vor einer flächendeckenden Überwachung sei unbegründet. Wenn die Polizei Zugang zu den Daten möchte, dann macht sie das gezielt abgestimmt auf den vermeintlichen Täter, schreibt das Wirtschaftsblatt vor einigen Tagen.
Ich persönlich verstehe durchaus die Notwendigkeit für diese Massnahmen. Aber mir ist auch bewusst, dass derartige Möglichkeiten in den falschen Händen sehr viel Unheil anrichten können. Als positiv denkender Mensch will ich mal an den Rechtsstaat Österreich glauben…..