Juli 2007


Jetzt ist sie bald beschlossene Sache - die Mobilitätsprämie für Arbeitslose, die wegen eines Jobs den Wohnsitz wechseln. Bis zu 4.632 Euro lässt sich das AMS die Sache kosten. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat nun die Modalitäten für die “Mobilitätsprämie” ausgearbeitet, die über den Sommer mit Sozialpartnern und Regierung vereinbart werden soll.

Gedeckt werden aber nur die tatsächlich anfallenden Umzugskosten. Voraussetzung sind mindestens 30 Kilometer Entfernung vom neuen Arbeitsplatz oder ein Anfahrtsweg von 75 Minuten.

Basis der Berechnung ist die bereits existierende Entfernungsbeihilfe, die derzeit bei Annahme einer abgelegenen, offenen Stelle vom AMS bezahlt wird, bis zu 193 Euro im Monat ausmacht und zwei Jahre lang bezogen werden kann. Das AMS legt diesen Zuschuss nun um zahlt den gesamten Betrag auf einmal aus, wenn eine Übersiedlung stattfindet.

Ob das den typischen Österreicher dazu bewegen wird, sein oft mühsam und mit Krediten belastetes Haus zu verlassen? Ich glaube nicht. Aber für Junge, die in ihrer Region keinen Arbeitsplatz finden, wird es sicher ein angenehmer finanzieller Polster sein, um Hotel Mama zu verlassen und sich auf eigene Faust in die Welt und das Berufsleben zu wagen.

Erfolg macht sexy - heisst es zumindest immer. Stimmt das wirklich? Was ist dran an dieser Aussage?

„Erfolg macht sexy!“ Und wissen Sie warum? Weil erfolgreiche Menschen strahlen. Sie strahlen (in den meisten Fällen) Zuversicht, Stärke und Klarheit aus; es ist angenehm und unkompliziert, sich mit ihnen zu unterhalten; sie können überzeugen und motivieren.

Hmmm….. Stimmt schon. Und doch….. Irgendwas stört mich da dran……

Ist es nicht eher so, dass Erfolg eher die Männer sexy macht? So nach dem Motto: “mit viel Geld kann frau vieles in Kauf nehmen” Und weil wir immer wieder Erfolg mit Reichtum gleichsetzen. Nicht von ungefährt heisst es doch “erfolgreich” ;-)

Meinen Sie nicht auch, dass viele Männer ein Problem mit erfolgreichen Frauen haben? Vor allem, wenn es die eigene Frau ist? Und wenn man(n) selbst auf weniger eigene Highlights verweisen kann? Dass hier eher der Frust und eine unterschwellige Angst, unterlegen zu sein, vorherrschen?

Zumindest kann ich bei “meiner” Generation derartige Fälle eher entdecken. Selten sind die Paare, wo er ihr den Rücken stärkt und sich neidlos mit ihr an ihren Erfolgen freut. Da klappt es umgekehrt doch wesentlich besser. Vielleicht, weil wir Frauen es gewöhnt sind, in der zweiten Reihe zustehen?

Eins ist auf jeden Fall bewiesen:
Mag sein, dass Erfolg sexy macht. Bloss hat man/frau nicht viel davon, weil Erfolg oft auch mit Stress gepaart daher kommt. Und nachgewiesenermassen Stress ein Liebestöter ist. Wer ausgepowert vom Job in seine karge Freizeit geht, verliert allzu leicht die Lust an Zweisamkeiten, die mit körperlicher Anstrengung verbunden sind.

Meinen wir mit dem Satz “Erfolg macht sexy” eher, dass er Andere, Fremde für uns anziehend erscheinen lässt? Wär doch möglich!

Da fällt mir spontan ein Satz ein, den einmal jemand zu mir gesagt hat:
“Wünsch dir nichts zu sehr. Es könnte in Erfüllung gehen”

…. meint bei kühlen 31° nur mehr leicht schwitzend
jo

Die andauernde Hitzewelle erreicht angeblich heute ein Hoch, das nicht nur für das heurige Jahr ein Maximum darstellt, sondern wohl auch die Rekordmarke aus 1983 sprengen wird.

Bis zu 39 Grad sollen die Thermometer heute stellenweise anzeigen. Die Chancen für diesen Hitzerekord sind eindeutig im Süden und Osten Österreichs am grössten. Klar ist schon jetzt, dass der heutige Freitag der bisher heisseste Tag des heurigen Jahres ist - eventuell geht er aber auch als der heisseste Tag seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in die Geschichte ein.

Der bisher unangetastete Rekordwert stammt aus dem Jahr 1983 - am 27. Juli sind damals in Dellach im Kärntner Drautal exakt 39,7 Grad gemessen worden.

Die 40 Grad - Marke werden wir heute - wie zu Beginn der Woche noch angenommen - übrigens nirgends in Österreich sprengen. Wobei ich mich frage, ob 0,5 Grad weniger noch wirklich fühlbar sein werden… ;-)

also: gut schwitz - ab in den Schatten, viel Wasser trinken, keinen Alkohol, wenig bis gar keine körperlichen Aktivitäten und ruhig Blut bewahren sowie gute Laune - dann klappts sicher auch mit ca 40 Grad Hitze!

Wer mit seinem Kredit im Rückstand ist, kann teuer draufzahlen. Denn Verzugszinsen und Mahnspesen sind hoch. Ein AK Test bei neun Wiener Banken zeigt: Die verrechneten Verzugszinsen betragen in der Regel fünf Prozent. Die erste Mahnung kostet je nach Bank zehn bis 20 Euro.

Haben Sie Probleme mit der Rückzahlung, reden Sie sofort mit Ihrer Bank. Denn wer nicht pünktlich oder in der vereinbarten Höhe bezahlt, hat teure Verzugszinsen. Vereinbaren Sie eine längere Laufzeit, dann sinkt die monatliche Belastung. Können Sie sich die Rate nicht mehr leisten, erwägen Sie eine Stundung und einen Mahnstopp.

Hier finden Sie die von der Arbeiterkammer eruierten Kosten in einer übersichtlichen Tabelle:
Was kosten Verzugszinsen und Mahnspesen bei Konsumkrediten?

Dr.Christoph Leitl begrüßt “Abfertigung neu” auch für Selbständige: Regierung verbessert soziale Absicherung - soziale Diskriminierung von Wirtschaftstreibenden beendet

“Mit dem Beschluss der Koalition, eine “Abfertigung Neu” auch für Selbständige einzuführen, wurde bei der Regierungsklausur in Eisenstadt endlich eine massive Diskriminierung der Unternehmer gegenüber den unselbständig Beschäftigten beseitigt. Das lange Drängen der Wirtschaftskammer auf eine Zukunftsvorsorge auch für Selbständige hat nun zum Erfolg geführt und verbessert erheblich die soziale Absicherung auch der Wirtschaftstreibenden.”

Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt, dass die Bundesregierung die entsprechenden Vorschläge der Sozialpartner positiv aufgenommen hat: “Mit der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge in der gewerblichen Sozialversicherung im Sinn einer allgemeinen Beitragsharmonisierung ergibt sich ein Potential von rund 90 Millionen Euro im Jahr für eine zusätzliche Pensionsvorsorge der Unternehmer. Das ist auch deshalb wichtig, weil immer mehr Erwerbstätige zwischen einer selbständigen Tätigkeit und einer unselbständigen Beschäftigung wechseln. Sie können ihre Ansprüche in Zukunft nach dem Rucksackprinzip mitnehmen und damit ebenfalls auf eine zweite Pensionssäule mit regelmäßigen Beitragszahlungen bauen.”

Als weitere Benachteiligung der Selbständigen will Leitl die steuerliche Diskriminierung der Selbständigen in Bezug auf das 13. und 14. Gehalt bei Arbeitnehmern abbauen: “Ich verlange bei der kommenden Steuerreform die steuerliche Begünstigung des Jahressechstels bei den Wirtschaftstreibenden analog zur steuerlichen Begünstigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei den Unselbständigen. Damit hätten wir de facto in Österreich einen Spitzensteuersatz in der Lohn- und Einkommenssteuer von rund 43 Prozent. Derzeit sind die Selbständigen die einzigen, die 50 Prozent Einkommenssteuer berappen müssen. Das ist ungerecht und gehört abgeschafft. Da werden wir nicht locker lassen.” Der Wirtschaftskammer-Präsident sieht sich in seiner Forderung auch durch den diesjährigen OECD-Bericht bestätigt. Auch dort wird die steuerliche Ungleichbehandlung von Selbständigen und Unselbständigen kritisiert.

Die von der Regierung beschlossene verpflichtende Vorschule für Kinder mit Sprachproblemen hält Leitl ebenso für einen wichtigen Schritt wie den geplanten Ausbau von Kindergartenplätzen: “Mit der Vorschule für Kinder, die sie brauchen, wird gewährleistet, dass es in den Volksschulen viel weniger Probleme geben wird, dem Unterricht zu folgen. Das ist auch für die spätere Berufslaufbahn von größter Bedeutung. Und andererseits wird mit einem besseren Betreuungsangebot die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Frauen verbessert.”

[Quelle: www.wko.at]

Ihr wohlverdienter Urlaub steht bevor? Dann will ich Ihnen heute eine Checkliste anbieten, die Ihnen die Vorbereitungen und das Kofferpacken erleichtert.

Zum organisierten Unternehmen gehört auch, dass Sie als Unternehmer fit und leistungsfähig sind. Was bedeutet, dass Sie ab und zu auch abschalten können, die Seele baumeln lassen und ein paar freie Tage geniessen können. Damit Sie mit den Vorberietungen nicht zu sehr abgelenkt sind, downloaden Sie sich hier meine Urlaubscheckliste als pdf. Hier habe ich für Sie die wichtigsten Dinge zusammen gestellt, die vor dem Urlaub erledigt werden müssen oder die in Ihr Reisegepäck gehören.

Einen erholsamen Urlaub wünsche ich Ihnen von Herzen - und kommen Sie gestärkt und vor allem gesund wieder zurück!

Immer wieder kommt es vor, dass Kunden Dinge bestellen, die sie dann doch nicht brauchen. Und dabei auf ihr gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht pochen. Wie gesetzlich bindend ist nun dieses Recht wirklich?

Festgeschrieben sind derartige Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz, dem Gesetz, das das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Konsumenten regelt. Und hier steht zum Thema “Rücktrittsrecht” folgendes:

§ 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.

(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt.

(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen läßt, daß der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.

(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.

§ 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind

1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit.

(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.

(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn

1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wußte oder wissen mußte, daß die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. der Ausschluß des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder
3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.

(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.

§ 4. (1) Tritt der Verbraucher nach § 3 oder § 3a vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

1. der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(2) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

(3) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.

Es gibt also kein gesetzliches Rückgaberecht, wenn der Kunde direkt zu Ihnen gekommen ist (ins Geschäft, auf den Messestand) und damit selbst dden Kauf angebahnt hat. Nur für die sogenannten Haustürgeschäfte und für den Fernabsatz (Webshops) gelten gesetzliche Fristen.

Umtausch wird oftmals vom Unternehmen selbst freiwillig gewährt - die Fristen sind dabei sehr unterschiedlich. Ich selbst habe erst kürzlich in einem Geschäft erlebt, dass sogar sechs Wochen gewährt wurden. Die Frist, die Sie selbst Ihren Kunden erräumen, sollte nicht nur en Service für den Kunden sein, sondern auch Rücksicht auf die Art und Beschaffenheit Ihrer Ware nehmen. Überlegen Sie gut, welcher Zeitraum auch für Sie optimal wäre.

« Previous PageNext Page »