Freitag, Juni 22nd, 2007


Georg Danzer in seiner Blütezeit“da Schurli” - unser aller Georg Danzer - hat’s geschafft und hat seinen letzten Weg angetreten. Ob er - wie viele nun sagen - den Kampf gegen den Krebs verloren hat, oder ob er einfach auf einer anderen Bühne spielen wollte…. ?

Austria 3Einer der legendären Austria 3 ist jedenfalls nicht mehr unter uns - und wird uns nicht nur da sondern auch als Solokünstler fehlen. Ich mag ihn -mochte ihn immer gern. ;-)

Wer kennt nicht die Hawelka-Hymne “Jö schau”? Sie erscheint 1975 und wird im Jahr darauf vergoldet. Aber da gibt’s noch eine Menge mehr: “Hupf in Gatsch”, “I bin da Danza”, “So a Dodl mit da Rodl”, “Ruaf mi ned an” und natürlich mein Faborit der “Frauenmörder Wurm”.

Heute beginnt ja in Wien das grosse Donauinselfest. Und da sollte Georg Danzer auftreten. Sagte kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen ab. Sein Freund und Kollege Reinhard Fendrich sprang für ihn ein mit den Worten:

Als ich erfuhr, dass Georg aus gesundheitlichen Gründen sein Konzert auf der Donauinsel nicht spielen kann, war es für mich eine Selbstverständlichkeit,für ihn einzuspringen.
ICH SPIELE DIESES KONZERT ABER NICHT ANSTATT, SONDERN FÜR IHN!
Die Gage verbleibt zu 100% bei Georg, damit er in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch finanzielle Einbussen zu erleiden hat.
Unser A3-Song “WEUS’D MEI FREUND BIsT KANNST NIE ZU SCHWER SEIN” war niemals nur ein Lippenbekenntnis.
Ich wünsche mir für diesen Abend, dass unser aller Gedanken bei ihm sind.

RAINHARD FENDRICH

Nun werden eine Menge mehr Leute als die auf der Donauinsel in Gedanken bei Georg Danzer sein. Und die Medien hoffentlich alle seine Hits rauf und runter spielen…..

Die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Und heute eine diesbezügliche Presseinformation herausgegeben:

Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer abgeschlossen und folgende Entscheidung getroffen:

Die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Die entsprechende gesetzliche Bestimmung (Steuerpflicht für “Schenkungen unter Lebenden”) wird aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof führt in seinem Erkenntnis aus, dass - wie schon bei der Erbschaftssteuer - die Steuer aufBasis von unsachlichen Bewertungskriterien festgesetzt wird und daher in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Die pauschale Vervielfachung von historischen Einheitswerten ist nämlich nicht geeignet, die Wertentwicklung von Grundstücken angemessen abzubilden. Eine sachgerechte Besteuerung ist auf dieser Grundlage daher nicht möglich.

Die Bundesregierung konnte mit ihrer Stellungnahme die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes nicht entkräften. Zu den Ausführungen, eine Schenkungssteuer sei für ein geschlossenes Steuersystem “geradezu notwendig”, ist darauf hinzuweisen, dass der Verfassungsgerichtshof keine Bedenken gegen die Schenkungssteuer an sich hat.

Die Frage, ob es durch die Aufhebung der Bestimmung zur Schenkungssteuer Auswirkungen auf die Grundsteuer gibt, hatte der Verfassungsgerichtshof in diesem Verfahren nicht zu beurteilen. Der Verfassungsgerichtshof hat für das Außerkrafttreten - wie schon bei der Erbschaftssteuer - den Ablauf des 31. Juli 2008 bestimmt, um dem Gesetzgeber zu ermöglichen, allenfalls erforderlich gehaltene Begleitmaßnahmen für den Fall des Auslaufens dieser Steuer zu treffen.

Was hat das nun für praktische Auswirkungen?

Bis zum 31. Juli 2008 gilt - sofern der Gesetzgeber nicht vorher gesetzliche Änderungen durchführt - die derzeit bestehende Rechtslage zur Schenkungssteuer. Es besteht also Schenkungssteuer-Pflicht. Auf Steuerverfahren ist diese Rechtslage anzuwenden.

Eine Ausnahme gibt es für rund 80 Fälle, die sich vor dem Beginn der Beratungen des Verfassungsgerichtshofes im Schenkungssteuer-Verfahren mit einer dementsprechenden Schenkungssteuer- Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gewendet haben. In diesen Fällen wird der Schenkungssteuer-Bescheid aufgehoben werden; damit fällt keine Schenkungssteuer mehr an.

Trifft der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2008 keine Maßnahmen zur Reparatur der Schenkungssteuer, gibt es ab diesem Zeitpunkt keine Schenkungssteuer-Pflicht mehr. Ob Schenkungen dann anderen Steuerpflichten unterliegen werden, kann man derzeit nicht beurteilen.