„Reverse Charge System“ bedeutet den Übergang der (Umsatz)Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Der Leistungsempfänger hat die Umsatzsteuerschuld selbst zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Er kann sich diese Steuer unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Gemäß Karl Pisec, stellvertretender Obmann des Bundesgremiums des Außenhandels., würde der Außenhandel die Einführung des Reverse Charge Modells sowohl vom ökonomischen Standpunkt her als auch im Hinblick auf eine effiziente Betrugsbekämpfung begrüßen.
Österreich habe mit der Umstellung der Bauwirtschaft auf das “Reverse Charge Modell” sehr gute Erfahrungen gemacht, erklärte Staatssekretär Christoph Matznetter. Alleine in Österreich habe sich durch die Umstellung in dieser Branche die Abgabensituation um 200 Mio. Euro verbessert.
Bleibt abzuwarten, ob sich diese gwünschte Vorreiter-Rolle Österreichs umsetzen lässt…..