Dass die Roaming-Gebühren teilweise zu Wucherpreisen abgerechnet werden, ist sicher kein Geheimnis. Dass sich hier einiges ändern wird, ist allerdings jetzt auch fix.
Die Verordnung, die für Mobiltelefongespräche, nicht aber auch für Datendienste wie SMS, MMS oder mobile Internetdienste gilt, sieht für deren dreijährigen Gültigkeitszeitraum eine Höchstgrenze für End- und Großkundentarife für Handygespräche im Ausland vor, die nach Ablauf des ersten und des zweiten Jahres jeweils weiter abgesenkt wird. So sollen auf Einzelkundenebene (retail) aktive Mobiltelefongespräche aus dem Ausland im ersten Jahr maximal 49 Cent, im zweiten Jahr maximal 46 Cent und im dritten Jahr höchstens 43 Cent pro Minute kosten. Für Passivgespräche sollen im ersten Jahr maximal 24, dann 22 und schließlich 19 Cent pro Minute an Roamning-Gebühren anfallen. Die unter den Netzbetreibern verrechenbaren Großhandelspreise (wholesale) sollen in den drei Jahren mit jeweils 30 Cent, 28 Cent und 26 Cent begrenzt werden.
Mobilfunk-Unternehmen haben ab dem Inkrafttreten bis zu einen Monat lang Zeit, um ihre Kunden über die neuen Roaming-Tarife zu informieren. Entscheidet sich ein Handy-Nutzer für den neuen Tarif (sog. Eurotarif), wozu er ab Inkrafttreten der Verordnung die Möglichkeit hat, so hat sein Betreiber ihm diesen spätestens nach vier Wochen gewähren. In einem solchen Fall kämen die neuen Tarife für Auslandsgespräche mit dem Mobiltelefon noch im Juli zur Anwendung. Reagiert ein Kunde nicht binnen zweier Monate nach Übermittlung der Information, so gilt für ihn der neue Tarif (Eurotarif) automatisch. Binnen der genannten Zweimontasfrist steht es dem Kunden frei, sich entweder für den Euro-Tarif oder jeden anderen von seinem Betreiber angebotenen Roaming-Tarif zu entscheiden.
Inkrafttreten wird diese Verordnung vermutlich Ende Juni und somit ab 1.Juli ihre rechtliche Gültigkeit besitzen.