Die Zeit rast dahin und schon steht der endgültige Termin für die Abgabe der Steuererklärungen 2006 fast vor der Tür.
Bis 30.06.2007 müssen generell alle Erklärungen abgegeben sein - via FinanzOnline. Wer den Online.Zugang nicht benutzt, musste ohnehin schon am 30.04.2007 fertig sein. Für Einnahmen/Ausgaben-Rechner (die einfachere Art der Buchhaltung) stellt das kein allzu grosses Problem dar. Schliesslich werden hier ja nur Belege gebucht, die auch tatsächlich bezahlt sind. Es gibt keine Jahresabgrenzungen, nur geringfügige Abschlussarbeiten.
Für die doppelte Buchhaltung kann es schon vorkommen, dass ein halbes Jahr zu wenig wird. Was also tun, wenn der 30.06. nicht eingehalten werden kann?
Wenn Sie jetzt einen Fristverlängerungsantrag stellen, in dem Sie einen triftigen Grund angeben, warum Sie nicht rechtzeitig abgeben können - dann haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist bis Ende August bewilligt zu bekommen. Als “triftiger Grund” wird z.B. akzeptiert:
- Rücksprache mit dem Steuerberater
- Anforderung bestimmter Unterlagen (z.B.Notariatsakte, Vermögensdepot-Auszüge, Gerichtsunterlagen)
Der Fristverlängerungsantrag ist online zu stellen und gibt Ihnen einige der Möglichkeiten im Formular zur Auswahl. Also nicht in Panik geraten - aber auch nicht verlängern lassen, nur um die Unterlagen dann nochmals beiseite zu legen…
Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig Ihre Steuererklärung abgeben?
Erstmal gar nichts. Sie erhalten nach einigen Wochen ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, Ihre Erklärungen abzugeben - mit einer neuen Frist, die es dann wirklich einzuhalten gilt. Denn wird auch diese Nachfrist nicht genutzt, gibt es relativ saftige Geldstrafen - ab 300 € aufwärts.