Juni 2007
Monats-Archiv
Sa 30 Jun 2007
Morgen, am 1.Juli 2007, wird die Mineralölsteuer angehoben. Das bedeutet, Benzin und Diesel sind teurer. Aber nicht alle Tankstellen werden die Preis-Erhöhung auch an die Konsumenten weiter geben, vor allem einige Diskonter haben noch nicht reagiert.
Bei der OMV sind die Preise schon gestiegen. Von dort heißt es, der Wettbewerb würde es nicht zulassen, dass man den Preis nicht anhebt. Hmmm, umgekehrt gesehen, macht’s aber auch Sinn: Der Wettbewerb lasse es nicht zu, die Preise anzuheben.
Schon richtig - man muss auf jeden Fall zusehen, dass noch Deckungsbeiträge bleiben. Und doch muss man gerade jetzt bedenken, dass in den Ferienmonaten Juli und August viele private Kilometer gefahren werden. Die sich im Urlaubsgeldbeutel bemerkbar machen.
Unternehmen stöhnen ohnehin schon unter der Belastung durch die Treibstoffpreise. Denn wer einen Fuhrpark zu versorgen hat, hat seine liebe Mühe, die ständig steigenden Kosten dafür in den eigenen Preisen noch einkalkulieren zu können.
Mo 25 Jun 2007
Treibt auch bei Ihnen das Wort “Banker” den Adrenalinspiegel in die Höhe? Das Manager-Magazin hat 6.000 Bankkunden befragt - und ein vernichtendes Urteil über speziell die deutsche Bankenlandschaft erhalten.
Diesem Bericht auf Spiegel Online ist eigentlich nicht mehr viel hinzu zu fügen…..
Und doch möchte ich ein paar meiner Gedanken weiter geben. Denn es kommt - wie überall im Leben - meiner Meinung nach nicht nur auf die Bank, sondern auch auf die einzelnen (verantwortlichen) Personen in den Banken an.
Meine Erfahrungen mit Banken sind ganz sicher nicht nur positiv. Aber ich habe mir angewöhnt, auch mit Bankern zu reden wie mit Kunden oder Lieferanten. Ich ärgere mich nicht, wenn Fehler passieren. Ich reklamiere sachlich und erwarte eine Richtigstellung.
Daher mein Tipp an Sie:
Verhandeln Sie mit Ihrer Bank - behandeln Sie die Banker wie Ihre Lieferanten. Trauen Sie sich, nachzufragen. Speziell bei den Kontogebühren sind Verhandlungen in der heutigen Zeit unumgänglich. Nehmen Sie nicht alles, was eine Bank macht, als Schicksal an.
Und vor allem: egal, was passiert ist - behandeln Sie die Menschen in den Banken trotz allem mit Respekt. Sie werden auf diese Weise (fast) immer erreichen, was Sie erreichen wollten.
So 24 Jun 2007
Lügen ist verwerflich - so haben wir es zumindest von unseren Eltern und Grosseltern gelernt. Dabei gibt es aber noch die feinen Unterschiede zu Notlügen und zum Schwindeln.
Bei der vom Meinungsforschungsinstitut emnid in Auftrag gegebenen und repräsentativen Untersuchung für das Magazin “Reader´s Digest” http://www.rd.com/international/de ermittelte der Forscher, dass nur 30 Prozent der Menschen mit Abitur oder Hochschulabschluss den Begriff Ehrlichkeit ganz oben auf ihre Werteliste setzen - im Vergleich zu 46 Prozent bei den Befragten mit Volksschulabschluss.
heisst es in dieser Presseaussendung.
Nimmt also die Bereitschaft, die Wahrheit zu sagen, automatisch mit gestiegender Ausbildung zu? Glaubt der Mensch wirklich heutzutage, wenn er klüger = mehr gebildet ist als sein Gegenüber, dann darf er ungestraft Unwahrheiten verbreiten? Irgendwie makaber……
Wobei ich zugeben muss, dass mir ein krasser Anstieg von Betrugsversuchen auffällt - speziell im Internet treiben sich jede Menge Abzocker herum. Der Unterschied ist nur, dass solche Aktivitäten in den Bereich der Straftaten fallen und somit (hoffentlich) nicht ungesühnt bleiben.
In der erwähnten Studie gehts aber um den Alltag. Um das “Schwindeln ohne Reue” gegenüber Chefs, Kollegen, Nachbarn etc. Hat es mit dem gestiegenen Leistungsdruck und dem damit entstehenden Egoismus (als Folge des Überlebenswillens) zu tun, dass wir immer mehr dazu neigen, es mit der Wahrheit nicht mehr so genau zu nehmen?
Ja, ich weiss: “trau keiner Studie, die du nicht selbst in Auftrag gegeben hast”
Und doch stimmt mich dieser Bericht mehr als nachdenklich. Wir scheinen den Respekt vor anderen nach und nach zu verlieren……
Sa 23 Jun 2007
Immer wieder wurde versucht, den Aufschlag bei Anzeigenrechnungen, genannt Werbesteuer oder auch Anzeigensteuer, weg zu bringen. Nun scheint es, als stünde tatsächlich eine Lösung bevor.
Bis dato beträgt die Werbeabgabe, die in dieser Form laut Werbe-Fachverband im Übrigen als weltweites Unikat gilt, bundesweit einheitlich fünf Prozent. Das gilt sowohl für Print- wie elektronische Medien und alle Arten von Raum- und Flächenwerbung. Nahezu alle Politiker seien mittlerweile für die Aufhebung dieser Steuer - heisst es in diesem Bericht auf pressetext.at.
Die Gemeinden sind naturgemäss nicht erfreut von diesem neuerlichen Vorstoss. Denn sie sind ja letztendlich die Nutzniesser dieser Werbesteuer. Ein ersatzloser Wegfall würde - wie schon bei der Getränkesteuer - die Kassen der Gemeinden schwer belasten.
Der Unterschied zu früheren Versuchen besteht allerdings darin, dass sich diesmal Werbewirtschaft, Industrie und Medien einig sind. Es könnte also durchaus sein, dass diesmal dem Verlangen nach Abschaffung der Werbesteuer Erfolg beschert ist. Zumal sich bereits Bundeskanzler Alfred Gusenbauer sowie der Vizekanzler Wilhelm Molterer gemeinsam für den Fall der Werbeabgabe ausgesprochen haben. Aber ehrlich gesagt, wurde die Wirtschaft ja schon des öfteren von der Politik enttäuscht…..
Fr 22 Jun 2007
“da Schurli” - unser aller Georg Danzer - hat’s geschafft und hat seinen letzten Weg angetreten. Ob er - wie viele nun sagen - den Kampf gegen den Krebs verloren hat, oder ob er einfach auf einer anderen Bühne spielen wollte…. ?
Einer der legendären Austria 3 ist jedenfalls nicht mehr unter uns - und wird uns nicht nur da sondern auch als Solokünstler fehlen. Ich mag ihn -mochte ihn immer gern.
Wer kennt nicht die Hawelka-Hymne “Jö schau”? Sie erscheint 1975 und wird im Jahr darauf vergoldet. Aber da gibt’s noch eine Menge mehr: “Hupf in Gatsch”, “I bin da Danza”, “So a Dodl mit da Rodl”, “Ruaf mi ned an” und natürlich mein Faborit der “Frauenmörder Wurm”.
Heute beginnt ja in Wien das grosse Donauinselfest. Und da sollte Georg Danzer auftreten. Sagte kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen ab. Sein Freund und Kollege Reinhard Fendrich sprang für ihn ein mit den Worten:
Als ich erfuhr, dass Georg aus gesundheitlichen Gründen sein Konzert auf der Donauinsel nicht spielen kann, war es für mich eine Selbstverständlichkeit,für ihn einzuspringen.
ICH SPIELE DIESES KONZERT ABER NICHT ANSTATT, SONDERN FÜR IHN!
Die Gage verbleibt zu 100% bei Georg, damit er in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch finanzielle Einbussen zu erleiden hat.
Unser A3-Song “WEUS’D MEI FREUND BIsT KANNST NIE ZU SCHWER SEIN” war niemals nur ein Lippenbekenntnis.
Ich wünsche mir für diesen Abend, dass unser aller Gedanken bei ihm sind.
RAINHARD FENDRICH
Nun werden eine Menge mehr Leute als die auf der Donauinsel in Gedanken bei Georg Danzer sein. Und die Medien hoffentlich alle seine Hits rauf und runter spielen…..
Fr 22 Jun 2007
Die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Und heute eine diesbezügliche Presseinformation herausgegeben:
Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer abgeschlossen und folgende Entscheidung getroffen:
Die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Die entsprechende gesetzliche Bestimmung (Steuerpflicht für “Schenkungen unter Lebenden”) wird aufgehoben.
Der Verfassungsgerichtshof führt in seinem Erkenntnis aus, dass - wie schon bei der Erbschaftssteuer - die Steuer aufBasis von unsachlichen Bewertungskriterien festgesetzt wird und daher in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Die pauschale Vervielfachung von historischen Einheitswerten ist nämlich nicht geeignet, die Wertentwicklung von Grundstücken angemessen abzubilden. Eine sachgerechte Besteuerung ist auf dieser Grundlage daher nicht möglich.
Die Bundesregierung konnte mit ihrer Stellungnahme die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes nicht entkräften. Zu den Ausführungen, eine Schenkungssteuer sei für ein geschlossenes Steuersystem “geradezu notwendig”, ist darauf hinzuweisen, dass der Verfassungsgerichtshof keine Bedenken gegen die Schenkungssteuer an sich hat.
Die Frage, ob es durch die Aufhebung der Bestimmung zur Schenkungssteuer Auswirkungen auf die Grundsteuer gibt, hatte der Verfassungsgerichtshof in diesem Verfahren nicht zu beurteilen. Der Verfassungsgerichtshof hat für das Außerkrafttreten - wie schon bei der Erbschaftssteuer - den Ablauf des 31. Juli 2008 bestimmt, um dem Gesetzgeber zu ermöglichen, allenfalls erforderlich gehaltene Begleitmaßnahmen für den Fall des Auslaufens dieser Steuer zu treffen.
Was hat das nun für praktische Auswirkungen?
Bis zum 31. Juli 2008 gilt - sofern der Gesetzgeber nicht vorher gesetzliche Änderungen durchführt - die derzeit bestehende Rechtslage zur Schenkungssteuer. Es besteht also Schenkungssteuer-Pflicht. Auf Steuerverfahren ist diese Rechtslage anzuwenden.
Eine Ausnahme gibt es für rund 80 Fälle, die sich vor dem Beginn der Beratungen des Verfassungsgerichtshofes im Schenkungssteuer-Verfahren mit einer dementsprechenden Schenkungssteuer- Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gewendet haben. In diesen Fällen wird der Schenkungssteuer-Bescheid aufgehoben werden; damit fällt keine Schenkungssteuer mehr an.
Trifft der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2008 keine Maßnahmen zur Reparatur der Schenkungssteuer, gibt es ab diesem Zeitpunkt keine Schenkungssteuer-Pflicht mehr. Ob Schenkungen dann anderen Steuerpflichten unterliegen werden, kann man derzeit nicht beurteilen.
Do 21 Jun 2007
Mit der Überarbeitung der Bestimmungen für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte wurde eine umfassende Rechtsbereinigung vorgenommen: So wurden insbesondere handelsrechtliche Bestimmungen in das ABGB eingebettet, die im bürgerlichen Recht mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen dort bislang analog angewandt wurden, und unternehmensbezogene Bestimmungen des ABGB in das UGB verlagert.
Die wichtigsten neuen Bestimmungen für Unternehmer sind:
Verkürzung über die Hälfte
künftig kann sich auch der unternehmerische Vertragspartner darauf berufen, dass die empfangene Leistung nicht einmal die Hälfte dessen ausmacht, was dem anderen Vertragspartner dafür gegeben/bezahlt wurde. Eine Vertragsauflösung ist die Folge.
Kontokorrent
die Anerkennung eines Saldos im Kontokorrentverhältnis bildet einen eigenständigen, einklagbaren Rechtsgrund. Die Einwendung der ungerechtfertigten Bereicherung ist jedoch zulässig.
Bürgschaft
die Bürgschaft eines Unternehmers ist nunmehr formpflichtig. Der Unternehmer ist von Gesetzes wegen nicht mehr Bürge und Zahler.
Vertragsstrafe
die Ver tragsstrafe eines Unternehmers kann künftig gemäßigt werden. Ein über ihre Höhe hinausgehender Schaden kann nur mehr geltend gemacht werden, wenn dies vereinbart wird.
Vertragsabschluss durch Schweigen
das Schweigen auf ein Vertragsanbot über Geschäftsbesorgung begründet keinen Vertrag mehr.
neu ist auch die Mängelrüge:
- Kennzeichnend ist, dass dem Käufer nicht mehr die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge, sondern ihm eine angemessene Frist (iZw 14 Tage) offen steht.
- Gleichzeitig wird eine Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Werkverträge über die Herstellung beweglicher körperlicher Sachen und Tauschverträge über bewegliche körperliche Sachen vorgenommen.
- Ferner werden die Rechtsfolgen des Rügeversäumnisses gesetzlich klargestellt: Der Käufer verliert seine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Schadens selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache.
- Die Geltendmachung eines Mangelfolgeschadens sowie eines deliktischen Schadenersatzes wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Diese Bestimmungen gelten für Rechtsgeschäfte aller Unternehmer einschließlich freier Berufe und Land- und Forstwirte; dies gilt selbst dann, wenn auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen Seite ein Verbraucher beteiligt ist.
Fortentwicklung der Rechtsverhältnisse bei Unternehmensübertragung:
Der Unternehmensübergang wird - im Falle, dass ein wesentlicher Unternehmensteil übernommen wird - erleichtert.Wenn Veräußerer und Erwerber eines Unternehmens nichts anderes vereinbaren, gehen die unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse des Veräußerers künftig schon von Gesetzes wegen (automatisch) auf den Erwerber über. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Firmenfortführung. Die Haftung des Veräußerers ist befristet und erstreckt sich auf Verbindlichkeiten, die binnen fünf Jahren ab dem Unternehmensübergang fällig werden.
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