Mai 2007
Monats-Archiv
Di 15 Mai 2007
In den letzten Tagen und auch noch in den kommenden ist es bei mir hinter den Kulissen gelinde gesagt chaotisch. Nach aussen dafür umso mehr Ruhe.
Ich bin in der heissen Phase des Übersiedelns. Nichts ist mehr dort, wo es war. Frau pendelt zwischen zwei Orten, weil prinzipiell immer das, was man braucht, gerade am anderen Standort ist. Die Telekom schaltet das Internet für meine neue Wohnung erst am 21.Mai frei. Erst dann kan n ich also auch mit meinem Büro übersiedeln. Und damit sieht’s aus, als wäre rund um Pfingsten der “ganz normale alltägliche Wahnsinn” wieder eingekehrt.
Wird auch Zeit, denn am Pfingssonntag hat mein Jüngster seinen 13. Geburtstag - und der sollte ja wohl gefeiert werden!
Sa 5 Mai 2007
Erbringen Personen oder Personenvereinigungen bestimmte Leistungen außerhalb eines steuerlichen Dienstverhältnisses, so hat der Auftraggeber bestimmte Daten an die Finanzbehörde zu melden.
Gemeldet werden muss jeweils bis Ende Februar des Folgejahres - mittels elektronischer Datenübertragung (ELDA oder statistik Austria) oder - falls dies nicht zumutbar ist - mittels des Formulars E18.
Welche Leistungen unterliegen dieser Meldepflicht?
- Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen (z.B. Stiftungskuratoren)
- Leistungen als selbständiger Bausparkassenvertreter und selbständiger Versicherungsvertreter (bzw. Versicherungsmakler oder Versicherungsagent) unabhängig davon, ob diese Tätigkeit mittels Gewerbeschein, als „neuer Selbständiger“ oder ohne Berechtigung ausgeübt wird
- Leistungen als Stiftungsvorstand einer Privatstiftung
- Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender, sofern keine nichtselbständigen Einkünfte vorliegen. (Ausnahmen z.B. bei Lebens- oder Ernährungsberatern)
- Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller mit selbständigen Einkünften
- Leistungen als Privatgeschäftsvermittler
- Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren nach dem Einkommensteuergesetz führt. Nicht mitteilungspflichtig sind Leistungen als Funktionär von Körperschaften privaten Rechts (z.B. Vereine)
- Sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen, sofern sie nicht unter die oben angeführten Z 1 bis 7 fallen
Infoblatt der WKO mit Details
Fr 4 Mai 2007
Eine neue Förderaktion des Lebensministeriums ermöglicht Kleinbetrieben nun auch den umweltgerechten Umbau von Firmenfahrzeugen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen, aber auch - und das ist neu - von Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen beitragen.
Das Interessante daran: es gibt keine Mindestinvestitionssumme!
Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten (als De-Minimis-Förderung).
Dezails dazu finden Sie hier: KPC Mobilitätsmanagement und hier klima:aktiv
Der Leitfaden der WKO informiert anhand zahlreicher Beispiele über Gestaltungsmöglichkeiten des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Er beschreibt auch die notwendigen Umsetzungsschritte und dient als Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Förderungen.
Förderbare Leistungen sind z.B. auch extern erbrachte immaterielle Leistungen wie Verkehrs- und Mobilitätskonzepte, Ausbildungs- und Schulungsprogramme oder Informations- und Marketingkonzepte.
Mi 2 Mai 2007
Geschrieben von ijb in Kategorie
Stuff[2] Kommentare
…. ist diese Seite hier. Ich wünsch allen viel Spass beim Lesen und genau so herzliches Lachen wie ich es grade hatte.
kroetengruen.de
als kleiner Vorgeschmack:
Fundsache
Die Polizei hat in einem Kanal einen Sarg gefunden. Man hat ihn allerdings noch nicht aufbekommen. Jetzt vermutet man, dass ein Zuhälter drin liegt…
Danke
an Klaus, der mir diesen Tipp gegeben hat.
Mi 2 Mai 2007
Haben Sie Lagerreste oder Reststoffe, die entsorgt werden müssten und dann wieder recycelt werden können? Dann sollten Sie vor der kostenpflichtigen Entsorgung einen Blick in die Bundesabfall- und Recycling-Börse werfen!
Gleiches gilt, wenn Sie Materialien benötigen aus dem Bereich Recycling. Hauptsächlich geht es um Stoffe wie
- Altöle, Altfette
- Altreifen und Gummi
- Chemikalien
- Eisen
- Glas
- Holz
- Papier, Pappe, Karton
- mineralische Abfälle
- Kunststoffe
- Wolle, Leder, Textilien
Die Bundesabfall- und Recycling-Börse versucht, Angebot und Nachfrage im Reststoffbereich zusammen zu führen. Die Einschaltung dort ist kostenlos, Sie sparen nicht nur Kosten, sondern tragen auch zum Umweltschutz bei. Also einfach mal vorbeischauen:
Abfall- und Recycling-Börse online