April 2007


3.Business Blog CarnevalGestern fiel der Startschuss zum 3.Business Blog Carneval, der sich dem Thema “Erfolgreich mit Neuen Medien” verschrieben hat.

Bis einschliesslich 11.Mai sammelt Thomas Kilian auf dem Blog Neukunden-Magnet Beiträge unter der Headline “Wie Internet und Web 2.0 das Business revolutionieren“.

  • Wie können Unternehmen das Internet erfolgreich für sich nutzen?
  • In welchen Bereichen bringen die Neuen Medien einen echten Mehrwert fürs Business oder die Gesellschaft?
  • Ist Web 2.0 nur ein kurzzeitiges Modewort oder welche Vorteile bietet das Mitmach-Internet wirklich?

Ein grosses Danke an Thomas Kilian, der mit dieser Initiative die Serie der Bolog Carnevals im deutsprachigen Raum weiterführt!
Dieses Mal kann ich aus Zeitgründen selbst nicht dabei sein, wünsche aber allen nicht nur spannende Beiträge, sondern auch wieder viel Spass und neue Kontakte.

eCommerce ist im Vormarsch. Online Einkaufen ist praktisch und wird immer mehr angenommen. Aber wie werden die Zahlungen dabei abgewickelt.? Die Deutsche Bank hat eine Studie dazu in Auftrag gegeben und dabei interessante Fakten entdeckt.

Klassische Bezahlsysteme wie Vorauskasse, Rechnung und Kreditkarte dominieren weiterhin den Online-Handel. Innovative digitale Zahlsysteme haben sich dagegen noch kaum durchgesetzt, sie entsprechen oft nicht den Anforderungen von Online-Händlern und -Kunden. Auch wenn neue Bezahlsysteme immer wieder auf den Markt drängen, habe sich der Online-Handel heute mit etablierten klassischen Bezahlsystemen arrangiert.

Demnach sind die führenden Bezahlmethoden im Online-Handel derzeit weiterhin Vorauskasse (von 85 Prozent der Händler angeboten), Rechnung (55 Prozent) und Nachnahme (52 Prozent). Die Kreditkarte folgt am vierten Platz, erst danach scheint das Online-Bezahlsystem PayPal auf.

Wichtig ist dem Kunden dabei, dass er sich halbwegs sicher fühlt und die Abwicklung möglichst auf wenige Klicks eingeschränkt ist. Werden allzu viele persönliche Daten abgefragt oder ist die Abwicklung der Zahlung undurchsichtig und verwirrend, bleibt die Ware meist im Online-Shop liegen und der Kunde geht ohne Kaufabschluss.

[Quelle: www.pressetext.at]

Der Genfer Luxusuhrenhersteller Rolex hat vor dem deutschen Bundesgerichtshof einen Sieg für seinen Markenschutz errungen. Das Internet-Auktionshaus Ebay muss demnach verhindern, dass auf seiner Plattform eindeutig als Fälschung erkennbare Uhren oder andere offensichtliche Plagiate angeboten werden. Die Karlsruher Richter verpflichteten Ebay, technisch mögliche und andere zumutbare Massnahmen zu ergreifen, damit Fälschungen nicht im Internet angeboten werden können.

Allerdings dürfen Ebay gemäss dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Eine Ebay-Sprecherin verwies darauf, dass das Urteil keine Auswirkungen habe, weil Ebay ohnehin schon jetzt darauf achte, dass keine deutlich als Fälschungen erkennbare Markenprodukte gehandelt werden.

Werden Ebay und andere Auktionsplattformen von Markeninhabern laut Urteil auf Angebote mit eindeutig gefälschten Markenprodukten hingewiesen, sind sie verpflichtet, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren. Sie müssen überdies grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.

[Quelle: pressetext.at]

Dass eBay das Einstellen von gefälschten Produkten ausdrücklich verbietet und der Verkäufer eigentlich für die Echtheit garantieren muss (Ebay-Hilfeseite zum Thema), ist etlichen Anbietern herzlich egal.

Um den Markenpiraten das Leben zu erschweren, hat eBay das “Verifizierte Rechteinhaber- Programm” (VeRI) eingerichtet, über dasMarkeninhaber Fälschungen melden und eBayer informieren können. Nun nützt das aber alles nichts, denn das Gericht hat beschlossen, die Verantwortung dafür auf den Auktionsplattformbetreiber abzuladen. Nicht nur Ebay steht jetzt vor einem Problem, das schier unlösbar scheint. Dass gerade gestern Ebay die sehr positiven Zahlen für das 1.Quartal 2007 veröffentlicht hat und mit weiteren Steigerungen rechnet, wird in Zusammenhang mit diesem Gerichtsurteil die Börsenkurse nur wenig nach oben treiben…..

Die Förderlandschaft ist riesengross. Doch sie gleicht einem Dschungel, in dem sich viele verirren und dann eher entmutigt aufgeben. Dabei wäre auch für die Kleinen der Wirtschaft sehr oft eine finanzielle Unterstützung im Rahmen von Förderungen möglich.

Seit mehr als einem Jahr gibt es eine Beratungsinitiative von Microsoft, Intel und Hewlett-Packard in enger Zusammenarbeit mit der WKÖ zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer KMU. Auf der Seite www.foerdermittel-ratgeber.at wurde eine umfassende Datenbank aufgesetzt, die mehr als 6.000 Förderprogramme enthält. Hier wird man meist fündig bezüglich der Vergabe von kommunalen, regionalen, nationalen und internationalen Fördermitteln für viele Vorhaben, u. a. in den Bereichen Fertigung, Ausbildung, Unternehmensneugründung und Wachstum.

Der Service ist kostenlos, eine Registrierung aber nötig. Geben Sie nur die zwingend nötigen Daten ein. Natürlich hat dann Microsoft einige Ihrer Daten ;-) - aber haben sie die nicht ohnehin?

Grundsätzlich sind geringfügig Beschäftigte eine feine Sache für ein Unternehmen. Ideal, um Saisonspitzen oder besodners verkaufsstarke Tage abzufangen. Einen Tage pro Woche vielleicht, oder nur für einen Messetag. Es gibt viele Einsatzbereiche. Für geringfügig Beschäftigte gilt grundsätzlich in der Lohnverrechnung ja nur der Beitrag zur Unfallversicherung.

Achten Sie aber unbedingt darauf, dass auch geringfügig Beschäftigte nunmehr Anspruch auf Abfertigung haben, also auch für diese Dienstnehmer der Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse fällig wird.

Und sollten Sie mehrere geringfügig Beschäftigte gleichzeitig anstellen wollen, achten Sie auf die monatliche Grenze von derzeit € 511,74 (das Eineinhalbfache der Geringfdügigkeitsgrenze). Denn:

Werden für einen Dienstgeber mehrere geringfügig Beschäftigte tätig, so ist die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) dieser Dienstnehmer und freien Dienstnehmer im Kalendermonat zu ermitteln.
Übersteigt die sich ergebende Summe das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ( 2007: EUR 511,74), hat der Dienstgeber an Stelle des Unfallversicherungsbeitrages eine Dienstgeberabgabe zu entrichten.

Diese Dienstgeberabgabe ist einheitlich mit 17,8 % (KV 3,85 %, PV 12,55 %, UV 1,4 %) der Beitragsgrundlage festgelegt.

Beitragsgrundlage für die Dienstgeberabgabe ist die Lohnsumme aller geringfügigen Entgelte (einschließlich Sonderzahlungen). Fondsbeiträge und Umlagen fallen nicht an.

Diese sogenannte Dienstgeberabgabe ist zweckgewidmet und dient der Finanzierung der Pensionsversicherung (zu 76,5 %) und der Krankenversicherung der geringfügig Beschäftigten (zu 23,5 %). Am Versicherungsverhältnis des Dienstnehmers selbst ändert sich dadurch allerdings nichts. Nur Sie als Unternehmer haben höhere Abgaben.

Abhilfe schafft hier unter Umständen ein genauer Einsatzplan solcher Aushilfskräfte und ein geschicktes Verteilen auf die Monate.

ein frohes Osterfest

Allen Lesern ein frohes Osterfest!

Traumwetter,
gemütliche Stunden,
fröhliches Eierpecken,
lachende Kinderaugen -

einfach zwei Tage für die Seele!

Heute ist der 1.April - der Narrentag. Glauben Sie also nicht alles, was Sie heute hören oder lesen.

Schon seit dem 17.Jahrhundert findet sich die Redensart “in den April schicken” im deutschsprachigen Raum. Man hat viele Deutungen rund um die Aprilscherze versucht. Einer davon:

Am Augsburger Reichstag am 1. April 1530 sollte unter anderem das Münzwesen geregelt werden. Aus Zeitgründen kam es jedoch nicht dazu, so dass für den 1. April ein besonderer Münztag ausgeschrieben wurde. Als dann der 1. April kam, fand dieser Münztag dann doch nicht statt. Zahlreiche Spekulanten, die auf diesen Münztag gesetzt hatten, verloren ihr Geld und wurden auch noch ausgelacht.

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