Ein Trauerfall ist immer eine Belastung - in erster Linie natürlich psychisch, aber auch finanziell. Wie wirken sich nun diese Ausgaben steuerlich aus? Welche Begräbniskosten können wie steuerlich geltend gemacht werden?
Sowohl die Begräbniskosten als auch die Kosten für die Errichtung eines Grabmals können bis zu einem Betrag von jeweils höchstens 3.000 € (insgesamt somit höchstens 6.000 €) als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn diese Kosten nicht durch den vorhandenen Nachlass (Aktivvermögen) gedeckt sind. Bei höheren Kosten ist die Zwangsläufigkeit nachzuweisen. Diese liegt zB bei besonderen Überführungskosten oder Kosten auf Grund besonderer Vorschriften über die Gestaltung des Grabdenkmals vor.
Nicht absetzbar sind Kosten der Trauerkleidung sowie für Blumen und Kränze, Kosten für die Bewirtung von Trauergästen und Kosten der Grabpflege.