März 2007
Monats-Archiv
Mo 19 Mrz 2007
Sie haben bereits Geschäftsbziehungen mitRumänien oder Bulgarien? Und wollen vom Beitritt beider Länder zur EU nun profitieren? Sehr gut. Allerdings sollten Sie einige Dinge bachten.
Der Steuersatz in Rumänien beträgt 19% bzw. 9%, in Bulgarien 20%. Gesetzesänderungen bezüglich EU-Konformität gab es bereits - schliesslich handelt es sich ja jetzt um innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, nicht mehr um Ausfuhrlieferungen.
Was ist zu beachten?
- Beförderungs- bzw.Versendungsnachweis statt Ausfuhrnachweis
- Zusammenfassende Meldung (ZM) nötig bei Lieferung bzw. Intrastat bei Lieferung und Erwerb
- Leistungsort für Dienstleistungen nun EU-konform
- Verlagerung mit UID für manche Leistungen
- Empfängerortprinzip für Katalogleistungen
Was ist zu tun?
- von Kunden unbedingt UID-Nummer einholen
- Kundenstammdaten in der EDV ergänzen/ändern
- Änderung der Rerchnungslegung mit Hinweis auf innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Reverse Charge
- Prüfen bei komplexen Lieferstrukturen, ob es Auswirkungen gibt (z.B.Dreiecksgeschäfte)
- Prüfen der Dienstleistungen hinsichtlich Leistungsort/Steuerschuld
- Prüfen der Eingangsrechnungen für Dienstleistungen, speziell wenn lokale Umsatzsteuer verrechnet wurde
So 18 Mrz 2007
Sportsponsoring ist eine gute Möglichkeit, Ihr Unternehmen ins Gespräch zu bringen. Dabei war bisher grosse Vorsicht nötig, um die Sponsorgelder auch wirklich steuerlich als Ausgabe geltend machen zu können.
In der Praxis war damit eine Werbeleistung verbunden - in Form von Bandenwerbung, Durchsagen bei Veranstaltungen, Inserat in einer Vereinszeitung etc.
Nun gibt es gerade bei Vereinen oft auch andere Dinge, die gesponsert werden sollten. Denken Sie nur an Ausrüstungsgegenstände (Trikots, Trainingsgeräte etc.) oder an das Leihen eines Autos, Computers oder Handies. Hier gibt es nun speziell für Sportvereine (und NUR für Sportvereine) eine ausgesprochen grosszügige Auslegung der Finanzbehörde.
Wenn Sie einem Sportverein durch Sachsponsoring unter die Arme greifen, wird dieser Tatbestand weder als Eigenverbrauch noch als Tausch angesehen - stellt also einen echten Aufwand dar, dessen Kosten (sofern USt enthalten ist) auch vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Sa 17 Mrz 2007
Geschrieben von ijb in Kategorie
Tatort Unternehmen ,
Rechnungswesen (edit this) Comments Off
2007 ist das erste Jahr, in dem die neue erhöhte Umsatzgrenze von 30.000 Euro für Kleinunternehmer gilt. Was bedeutet das nun in der Praxis?
Bisher durften Sie Umsätze bis maximal 22.000 Euro pro Jahr haben, um noch in den Genuss der Kleinunternehmerregelung zu kommen (keine Umsatzsteuerpflicht). Nun wurde mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 diese Grenze auf 30.000 Euro angehoben. Endlich wurde somit den laufenden Indexerhöhungen Rechnung getragen, denn die alte Grenze war ewig lange gültig und von den Preisen in der Wirtschaft bereits überholt.
Wichtig ist:
- die 30.000 Euro sind als Nettoumsatz zu sehen
Das bedeutet für Sie, dass Sie genau genommen bis 36.000 Euro Umsatz haben dürfen (30.000 plus fiktiver 20% MWSt.). Platz genug, um als EPU (Ein-Personen-Unternehmen) auch hauptberuflich davon leben zu können. Sofern Sie im Dienstleistungsbereich sind auf jeden Fall.
- Regelbesteuerungsantrag weiterhin auf fünf Jahre bindend
Wenn Sie trotzdem auf die Kleinunternehmerregelung verzichten wollen (Hauptgrund, wenn Ihre Kunden selbst Unternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt sind), dann gilt weiterhin, dass der sogenannte Regelbesteuerungsantrag auf die nächsten fünf Jahre bindend ist. Sie also in dieser Zeit nicht wieder zurück steigen können.
- gesetzliche Einschränkung auf Inländer
Dem Gesetz nach ist die Kleinunternehmerregelung auf Inländer beschränkt - also auf Unternehmer, die ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz im Inland haben. Diese Bestimmung wird derzeit allerdings gerade von der EU geprüft und könnte demnächst fallen.
Fr 16 Mrz 2007
Was ist eine Dauerrechnung? Und wann wird sie wirklich steuerlich anerkannt? Hier die Antworten darauf:
Eine Dauerrechnung ist eine Rechnung, die nur einmal ausgestellt werden muss und trotzdem monatlich Gültigkeit hat - auch hinsichtlich des Vorsteuerabzuges. Einsatzbereich ist hier also z.B. Miete, Pacht, Leasing, Wartungsverträge. Solange sich der monatliche Betrag nicht ändert, dürfen Sie auf Grund einer einmaligen Rechnungslegung buchen.
Aber Vorsicht! Dabei sind einige Punkte zu beachten, damit der Vorsteuerabzug auch wirklich berechtigt ist.
Natürlich muss auch eine Dauerrechnung alle rechtlichen Bestandteile einer Rechnung aufweisen. Zusätzlich ist noch Folgendes wichtig:
- Angabe des Leistungszeitraumes in der Form “diese Vorschreibung gilt ab …… bis zum Ergehen einer neuen Vorschreibung”
Weiters ist bei Dauerrrechnungen zu beachten, dass auf jeden Fall der Vorsteuerabzug erst mit der Bezahlung entsteht. Also der Zahlungsbeleg der eigentliche Buchungsbeleg wird.
Do 15 Mrz 2007
Seit einigen Wochen sind massenweise Mails unterwegs, die angebliche Insidertipps zu Aktien enthalten. Spam, keine Frage. Doch wie weit geht die Gier der Empfänger dieser Mails?
Begonnen hat es mit Empffehlungen von Gisela Blecher-Stratmann und Dr. Walter Sander. Natürlich in deutsch - und natürlich geht es um heimische Aktien bzw. Unternehmen. Die Idee ist nicht neu. Neu daran ist, dass diese Empfehlungen eben auf deutsch kommen und die damit gepushten Aktien allesamt Penny Stocks aus dem deutschen Umfeld sind.
das recht einfache Kochrezept:
Man nehme eine Aktie, deren Kurswert bei ein paar Cents liegt. Dann motiviere man möglichst viele Menschen, diese Aktien zu kaufen. Mit 2 Millionen Spammails am Tag durchaus ein passabler Weg. Rühre also kräftig um und schlage genügend Schaum dazu. Damit erhält dieses eine, an sich wertlose, Papier einen plötzlichen Aufschwung und damit einen rasanten Kursanstieg. Selbst steige man rechtzeitig aus, nehme soviel Kursgewinn mit wie möglich und freue sich abschliessend über die vielen langen Gesichter derer, die anschliessend den Totalverlust des eingesetzten Kapitals mitnehmen müssen.
Ich rate nicht nur zur Vorsicht, sondern zum völligen Ignorieren dieser Empfehlungen. Denn warum ist plötzlich der deutsche Markt dafür interessant geworden? Nun, in den USA hat die US-Börsenaufsicht den Handel mit den Aktien von 35 Kleinunternehmen vor kurzem ausgesetzt. Auf Grund solcher Spamwellen. Was natürlich die Frage aufwirft, wie lange es dauert, bis unsere Bötrsenaufsicht diese Umtriebe stoppt.
Muss ich noch erwähnen, dass der Handel mit solchen Einzeltiteln hoch spekulativ ist und unter normalen Umständen schon einen Totalverlust erahnen lässt?
Schalten Sie die Dollarzeichen in Ihren Augen ab - so leicht macht man kein Geld an der Börse.
Mi 14 Mrz 2007
Die Erbschaftssteuer wrude abgeschafft - so zumindest fassen es derzeit viele Österreicher auf, was an Nachrichten transportiert wird. Aber Achtung - derzeit gilt sie noch wie eh und je!
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Erbschaftssteuer aufgehoben. Grund: Die “Einheitswerte” zur Berechnung der Steuerlast für vererbtes Grundvermögen sind seit Jahrzehnten unverändert, wodurch für Grundstücke extrem wenig Erbschaftssteuer bezahlt wird. Dies sei “gleichheitswidrig”, befanden die Verfassungsrichter. Geprüft wird nun auch die im gleichen Gesetz geregelte Schenkungssteuer. Die Regierung hat bis 31. Juli 2008 Zeit, sich auf eine Reparatur des Gesetzes zu einigen. “Wenn es keine Mehrheit gibt, ist die Erbschaftssteuerpflicht weg”, betont VfGH-Präsident Karl Korinek.
Das war der Stein des Anstosses (Zitat aus einem Kurier-Artikel vom 7.März 2007).
Letzten sonntag in der Pressestunde sprach sich Bundeskanzler Gusenbauer dafür aus, die ganze Angelegenheit im Zug der geplanten Steuerreform (2009) zu lösen oder einfach der Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs nachzukommen und die Erbschaftssteuer zu reparieren. Denn der Finanzminister müsse ihm erst erklären, wie er den Einnahmen-Entfall von gesamt 250 Millionen Euro sozial kompensieren könne.
Nun zu hoffen, dass die Erbschaftssteuer tatsächlich gekippt wird und nicht nur in anderer Form eingehoben wird, halte ich für mehr als spekulativ. Auf jeden Fall wird sie in gewohnter Weise bis 31.Juli 2008 eingehoben. Bis dahin gehen mehr als 15 Monate ins Land - in denen noch viel passieren kann…..
Di 13 Mrz 2007
Das neue Microsoft Office 2007 ist da - schön, schön bunt, einfach WOW. Leider scheint nur die Optik toll zu sein - die Funktionalität ist schlichtweg unmöglich.
Die Dateien im neuen Office 2007 haben eine andere Endung - nämlich ein x dran. Also z.B nicht mehr xls, sondern xlsx. Wäre im Grunde ja kein Problem - abspeichern, Endung umbenennen und wieder mit z.B. dem OpenOffice öffnen. Leider geht das aber nicht. Die Dateien, die im Microsoft Office 2007 erstellt wurden, lassen sich nur mit dem Office 2007 öffnen, bearbeiten etc.
Im täglichen Arbeitsleben stellt das eine Behinderung dar, die derzeit kaum abzuschätzen ist. Wieviel Prozent der User haben bereits das “neue”? Wohl kaum alle. Es wurde auch bereits berichtet, dass selbst “alte” xls-Dateien mit dem neuen Office nur umständlich geöffnet werden können. Also wieder mal mit sich selbst inkompatibel…..
Zwar schön, dass Microsoft versucht hat, einen “open Standard” zu verwenden - das openXML. Aber es ist beim zaghaften Versuch geblieben. “Open” ist nur die Frage, wie man künftig mit einer Software umgeht, die für (teures) Geld gekauft wurde und mit keinem anderen Programm kompatibel ist. Will man nun seinen Geschäftspartner zwingen, auch das Office 2007 zu kaufen? Wenn es bessere Office-Software kostenlos aus den opensource-Reihen gibt? Versuchen kann man es - ich wage allerdings zu bezweifeln, dass es funktionieren wird. Viele Office 2007 Nutzer werden nach einigen Wochen reumütig auf das alte Office zurück kommen. Und haben den Kaufpreis für das Office 2007 mal wieder aus dem Fenster geworfen…..
Danke Microsoft…..
update 13.03.2007, 15:43
Ein recht interessanter Artikel bei heise.de berichtet darüber, dass das neue Word beim Klick auf den Hilfe-Button selbständig Daten an ein Marktforschungsunternehmen sendet……
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