Natürlich sind Geschäfte mit Briefkastenfirmen immer mit Vorsicht zu betrachten. In erster Linie muss man hier besonders prüfen, ob man seine Ware/sein Geld auch wirklich bekommt. Aber sogar Jahre später kann so ein Geschäft teuer werden - nämlich bei der nächsten Steuerprüfung…..
Denn die Finanz kann Ihnen nachträglich z.B. den Vorsteuerabzug streichen! Dann, wenn das liefernde Unternehmen nämlich Umsatzsteuer zwar in Rechnung gestellt hat, sie aber nie abgeführt hat.
Derzeit laufen viele Gerichtsverfahren am EuGH (europäischen Gerichtshof) in Sachen Umsatzsteuerbetrug. Die EU setzt harte Massnahmen zur Betrugsbekämpfung ein - und die prozessierenden Mitgliedstaaten verlieren meist.
Die Kreativität der “Täter” ist gross - ganze Lieferketten leiden darunter, wenn auch nur ein einziger in dieser Kette die Absicht zum Umsatzsteuerbetrug hatte. Dabei ist es allerdings ausschlaggebend, ob Sie als Betroffenen “wussten oder hätten wissen müssen, dass Sie sich mit Ihrem Erwerb an einem Umsatz beteiligen, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen ist.”
Hier liegt allerdings die Beweispflicht bei Ihnen - und unter der Formulierung “hätte erkennen können” versteht die Finanz auch schon, wenn Ihr Lieferant z.B.kein Bankkonto hat, sondern auf Barzahlung besteht. Oder keinen Telefonanschluss hat.
Dafür wieder einmal mein dringender Rat:
Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner vor dem ersten Geschäftsfall immer. Google ist hier eine echte Hilfe -. schon allein durch die Eingabe der Adresse können Sie manchmal feststellen, ob es sich nur um eine Briefkastenfirma handelt. Und nehmen Sie die rosa Brille ab - allzu gut klingende Angebote haben meist einen Haken….