Die UID-Nummer ist zum fixen Bestandteil des täglichen Geschäftes geworden. Sie muss auf jeder Rechnung stehen und gehört somit zu den Unternehmensstammdaten.
Ihre eigene UID-Nummer:
Sie sollten Ihre eigene UID-Nummer immer mithaben. Wenn Sie unterwegs z.B. auf einer Messe einkaufen, müssen Sie sie bereits bei der Bestellung dem Lieferanten bekanntgeben - genau wie Ihre Adresse. Denn seit kurzem ist es auch Vorschrift, dass auf inländischen Rechnungen (also zwischen österreichischen Unternehmen) sowohl die UID.-Nummer des Lieferanten als auch die des Kunden angeführt ist.
Wenn Sie in einem EU-Land ausserhalb Österreichs einkaufen, ist es auf jeden Fall wichtig, dass Sie Ihre UID-Nummer angeben. Denn im Normalfall erspart es Ihnen die Bezahlung der ausländischen Umsatzsteuer, die Sie sonst nur über Umwege wieder (vom zuständigen ausländischen Finanzamt) zurückfordern können.
Beachten Sie dabei aber, dass die Befreiung von der ausländischen Umsatzsteuer nicht greift, wenn Sie Lieferungen oder Leistungen auch direkt im Ausland konsumieren! Das gilt z.B. für Hotelrechnungen, Treibstoff etc.
die UID-Nummer Ihrer Kunden
Erfassen Sie unbedingt immer die UID-Nummer Ihrer Kunden. Am besten arbeiten Sie bei Gelegenheit alle vorhandenen Kundenstammdaten durch und ergänzen, wo nötig. Auch wenn die Bestimmung, die UID-Nummer beider Rechnungspartner anzuführen, erst ab Rechnungen über 10.000 € greift, schadet es nicht (im Gegenteil), wenn Sie sie grundsätzlich auf jeder Rechnung ausweisen. Damit schützzen Sie sich selbst davor, das im entscheidenden Moment zu vergessen.
Seit einigen Monaten (01.06.2006) ist übrigens die Überprüfung der UID-Nummer durch den Rechnungsaussteller nicht mehr zwingend nötig! Es darf davon ausgegangen werden, dass Ihr Geschäftspartner Ihnen die richtige Nummer angibt. Trotzdem ist allein aus Gründen der Sicherheit bei neuen Geschäftspartnern eine grobe Überprüfung der UID-Nummer anzuraten. Hier können Sie das ganz schnell und online erledigen: zur Online-Validierung
keine UID-Nummer vorhanden oder mehrere?
Haben Sie oder Ihr Kunde keine UID-Nummer (z.B. weil Kleinunternehmer), dann genügt ein Hinweis auf der Rechnung in der Form “keine UID-Nummer angegeben”.
Existieren für ein Unternehmen mehrere UID-Nummern (also aus unterschiedlichen Staaten), dann muss die inländische (die ATU…) verwendet werden.
Hat Ihr Kunde