Sie haben bereits Geschäftsbziehungen mitRumänien oder Bulgarien? Und wollen vom Beitritt beider Länder zur EU nun profitieren? Sehr gut. Allerdings sollten Sie einige Dinge bachten.
Der Steuersatz in Rumänien beträgt 19% bzw. 9%, in Bulgarien 20%. Gesetzesänderungen bezüglich EU-Konformität gab es bereits - schliesslich handelt es sich ja jetzt um innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, nicht mehr um Ausfuhrlieferungen.
Was ist zu beachten?
- Beförderungs- bzw.Versendungsnachweis statt Ausfuhrnachweis
- Zusammenfassende Meldung (ZM) nötig bei Lieferung bzw. Intrastat bei Lieferung und Erwerb
- Leistungsort für Dienstleistungen nun EU-konform
- Verlagerung mit UID für manche Leistungen
- Empfängerortprinzip für Katalogleistungen
Was ist zu tun?
- von Kunden unbedingt UID-Nummer einholen
- Kundenstammdaten in der EDV ergänzen/ändern
- Änderung der Rerchnungslegung mit Hinweis auf innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Reverse Charge
- Prüfen bei komplexen Lieferstrukturen, ob es Auswirkungen gibt (z.B.Dreiecksgeschäfte)
- Prüfen der Dienstleistungen hinsichtlich Leistungsort/Steuerschuld
- Prüfen der Eingangsrechnungen für Dienstleistungen, speziell wenn lokale Umsatzsteuer verrechnet wurde