Sportsponsoring ist eine gute Möglichkeit, Ihr Unternehmen ins Gespräch zu bringen. Dabei war bisher grosse Vorsicht nötig, um die Sponsorgelder auch wirklich steuerlich als Ausgabe geltend machen zu können.

In der Praxis war damit eine Werbeleistung verbunden - in Form von Bandenwerbung, Durchsagen bei Veranstaltungen, Inserat in einer Vereinszeitung etc.

Nun gibt es gerade bei Vereinen oft auch andere Dinge, die gesponsert werden sollten. Denken Sie nur an Ausrüstungsgegenstände (Trikots, Trainingsgeräte etc.) oder an das Leihen eines Autos, Computers oder Handies. Hier gibt es nun speziell für Sportvereine (und NUR für Sportvereine) eine ausgesprochen grosszügige Auslegung der Finanzbehörde.

Wenn Sie einem Sportverein durch Sachsponsoring unter die Arme greifen, wird dieser Tatbestand weder als Eigenverbrauch noch als Tausch angesehen - stellt also einen echten Aufwand dar, dessen Kosten (sofern USt enthalten ist) auch vorsteuerabzugsberechtigt sind.